Ich habe dann dort den Abfindungsbetrag eingegeben und gleichzeitig bei meinem Bruttoarbeitslohn gekürzt. Aber bei der Steuerberechnung hat sich nichts verändert. Das Elster-Formular hat es wie mein normales Gehalt berücksichtigt.
Kürzen darfst du unter Nummer 3 nur, wenn du die Abfindung unter Nummer 10 eintragen willst, wie das in der Ausfüllhilfe (Siehe unten!) empfohlen wird.
Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Lohnsteuerbescheinigung
in die Nummern 9 bis 10 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag ggf. in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen. Der in Nummer 3 einzutragende Bruttoarbeitslohn ist in solchen Fällen um diesen Betrag entsprechend zu mindern.
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