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Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    Ich habe dann dort den Abfindungsbetrag eingegeben und gleichzeitig bei meinem Bruttoarbeitslohn gekürzt. Aber bei der Steuerberechnung hat sich nichts verändert. Das Elster-Formular hat es wie mein normales Gehalt berücksichtigt.
    Wenn du den Betrag unter Nummer 19 eingegeben hast, darfst du den Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 nicht kürzen!

    Kürzen darfst du unter Nummer 3 nur, wenn du die Abfindung unter Nummer 10 eintragen willst, wie das in der Ausfüllhilfe (Siehe unten!) empfohlen wird.

    Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Lohnsteuerbescheinigung
    in die Nummern 9 bis 10 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag ggf. in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen. Der in Nummer 3 einzutragende Bruttoarbeitslohn ist in solchen Fällen um diesen Betrag entsprechend zu mindern.

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  • Leo11
    antwortet
    AW: Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    Hallo Charlie,

    vielen Dank.. Ja ich habe einen Eintrag bei meiner Lohnsteuererklärung unter der Nummer 19 und wollte dies jetzt hier im Elster Formular eingeben.
    In der Anlage N bei 3. Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre. Ich habe dann dort den Abfindungsbetrag eingegeben und gleichzeitig bei meinem Bruttoarbeitslohn gekürzt. Aber bei der Steuerberechnung hat sich nichts verändert. Das Elster-Formular hat es wie mein normales Gehalt berücksichtigt.

    Vielen Dank & Viele Grüße
    Leo

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    Aber bei mir verwendet er nicht die 5tel-regelung, muss ich die irgendwo noch beantragen?
    Wer bzw. welches Programm verwendet nicht die Fünftelregelung? ElsterFormular?

    Hattest du einen Eintrag unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung?

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  • Leo11
    antwortet
    AW: Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    Hallo zusammen,
    ich stehe vor einem ähnlichen Problem. Ich habe eine Abfindung erhalten, die nicht ermäßigt besteuert wurde. Meines Wissens habe ich alles korrekt eingetragen und den Betrag der Abfindung (Der in Nummer 3 einzutragende Bruttoarbeitslohn ist in solchen Fällen um diesen Betrag) entsprechend gemindert. Aber bei mir verwendet er nicht die 5tel-regelung, muss ich die irgendwo noch beantragen? bzw. habe ich das falsche Feld für meine Abfindung verwendet? Ich habe das folgende Feld verwendet: Entschädigungen (bitte Vertragsunterlagen nachreichen), Arbeitslohn für mehrere Jahre. Ist das Nummer 10??

    Vielen Dank für eure Hilfe!

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  • stiller
    antwortet
    AW: Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    @KathiHo,
    wegen verschieben siehe Beitrag 4.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    Das ergibt keinen Sinn.
    Wenn dein Mann im fraglichen Jahr nur noch die Abfindung bekommen hätte, ergäbe das mit 0 schon Sinn.

    Wenn dein Mann regulären Lohn + die Abfindung erhalten hat, dann ist der Eintrag unter Nummer 19 falsch. Dort hätte nur die Abfindung eingetragen werden dürfen.

    Du hast aber doch Unterlagen, aus denen die Höhe der Abfindung eindeutig ersichtlich ist. Die müssen ja ohnehin beim Finanzamt vorgelegt werden.

    Den dort festgelegten Abfindungsbetrag ziehst du vom Gesamtbrutto unter Nummer 3 ab und trägst ihn unter Nummer 10 ein.

    Und was das falsche Unterforum und das Verschieben angeht, bist du jetzt im Unterforum Allgemein und Projekt unterwegs. Daraus kann man leider auch nicht ableiten,
    dass du mit ElsterFormular arbeitest. Denn das Elster-Modul ist in vielen Anwendungen enthalten, ElsterFormular ist nur eine davon!

    Ob das Finanzamt eine Zusammenballung von Einkünften bejaht und die Fünftel-Regelung anwendet, entscheidet letztlich das Finanzamt

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  • KathiHo
    antwortet
    AW: Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ja, das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Abfindung beim Lohnsteuerabzug nicht ermäßigt besteuert hat.

    Hierzu sagt die Ausfüllhilfe von ElsterFormular folgendes:

    Für diese Vergütungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. Übernehmen Sie bitte diese Beträge je nach Art der Vergütung und die davon einbehaltenen Steuerabzugsbeträge von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in die Nummern 9 bis 14. Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Lohnsteuerbescheinigung in die Nummern 9 bis 10 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag ggf. in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen. Der in Nummer 3 einzutragende Bruttoarbeitslohn ist in solchen Fällen um diesen Betrag entsprechend zu mindern.

    Fügen Sie bitte in jedem Fall die Vertragsunterlagen bei, aus denen sich Art, Höhe und Zahlungszeitpunkt der Entschädigung ergeben. Werbungskosten, die mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehen, tragen Sie bitte in Zeile 92 und / oder 93 ein.

    Da du im falschen Unterforum gestartet bist, weiß ich nicht, ob du wirklich ElsterFormular verwendest. Dort ist der Betrag aus Nummer 19 dann unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen
    und der Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 entsprechend zu kürzen. Im ElsterOnline-Portal müssten die Einträge direkt in bestimmte Zeilen der Anlage N erfolgen.

    Danke Charlie24 :-)

    Ja ich habe das Elsterformular angewandt. Da das alles Neuland für mich ist, hatte ich tatsächlich im falschen Forum gestartet. Aber man hat mich verschoben:-)
    Ich mache schon seit Jahren meine bzw. unsere Steuer über Elster. Es war immer alles easy, bis jetzt mit der Abfindung...

    Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht so ganz. Der AG hat auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 3 und Zeile 19 den gleichen Betrag eingetragen. Wenn ich also den Betrag aus Zeile 3 um den Betrag aus Zeile 19 mindere, muss ich eine 0 eintragen!??? Das ergibt keinen Sinn.
    Heißt das , dass wir die Fünftel Regelung nicht anwenden können? Kurze Info noch: die Abfindung ist doppelt so hoch wie der Jahresgehalt.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht es in Zeile 19. Hat das was zu sagen?
    Ja, das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Abfindung beim Lohnsteuerabzug nicht ermäßigt besteuert hat.

    Hierzu sagt die Ausfüllhilfe von ElsterFormular folgendes:

    Für diese Vergütungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. Übernehmen Sie bitte diese Beträge je nach Art der Vergütung und die davon einbehaltenen Steuerabzugsbeträge von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in die Nummern 9 bis 14. Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Lohnsteuerbescheinigung in die Nummern 9 bis 10 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag ggf. in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen. Der in Nummer 3 einzutragende Bruttoarbeitslohn ist in solchen Fällen um diesen Betrag entsprechend zu mindern.

    Fügen Sie bitte in jedem Fall die Vertragsunterlagen bei, aus denen sich Art, Höhe und Zahlungszeitpunkt der Entschädigung ergeben. Werbungskosten, die mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehen, tragen Sie bitte in Zeile 92 und / oder 93 ein.

    Da du im falschen Unterforum gestartet bist, weiß ich nicht, ob du wirklich ElsterFormular verwendest. Dort ist der Betrag aus Nummer 19 dann unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen
    und der Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 entsprechend zu kürzen. Im ElsterOnline-Portal müssten die Einträge direkt in bestimmte Zeilen der Anlage N erfolgen.

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  • KathiHo
    antwortet
    AW: Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Unter welcher Nummer der Lohnsteuerbescheinigung deines Mannes hat denn der ehemalige Arbeitgeber die Abfindung aufgeführt?

    Komplett abgerechnet wird auch bei Anwendung der sog. Fünftelregelung, es kommt nur ein ermäßigter Steuersatz zum Ansatz.

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht es in Zeile 19. Hat das was zu sagen?

    Danke!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    Ich habe alles soweit angegeben. Aber das Programm rechnet die komplette Abfindung ab.
    Unter welcher Nummer der Lohnsteuerbescheinigung deines Mannes hat denn der ehemalige Arbeitgeber die Abfindung aufgeführt?

    Komplett abgerechnet wird auch bei Anwendung der sog. Fünftelregelung, es kommt nur ein ermäßigter Steuersatz zum Ansatz.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    Zitat von Febedie Beitrag anzeigen
    Was dich aber nicht davon abhält, hier zu Posten

    "Forum: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären."

    Mit anderen Worten: Du bist hier im falschen Unterforum.
    schon verschoben

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  • Febedie
    antwortet
    AW: Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    Was dich aber nicht davon abhält, hier zu Posten

    "Forum: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären."

    Mit anderen Worten: Du bist hier im falschen Unterforum.

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  • KathiHo
    antwortet
    AW: Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    Nein, ich mache nur unsere gemeinsame Steuer.
    Ich bin die Ehefrau, kein Arbeitgeber :-)

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    du bistder Arbeitgeber deines Mannes?

    Gruß FIGUL

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    Zitat von KathiHo Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich benötige Hilfe.
    Mein Mann hat letztes Jahr eine Abfindung erhalten. Ich habe gehört, dass es teilweise von Vorteil ist, die Fünftelregelung anzuwenden.
    Ich finde aber im Formular nichts, wo ich das angeben könnte.
    Mein Mann hat ein Aufhebungsvertrag bekommen. Ich glaube das spielt auch eine Rolle.
    Ich habe alles soweit angegeben. Aber das Programm rechnet die komplette Abfindung ab.
    Hat da jemand Erfahrung?
    Ich freue mich auf eure Antworten!
    Danke.
    Hallo,

    du bistder Arbeitgeber deines Mannes?

    Gruß FIGUL

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  • KathiHo
    hat ein Thema erstellt Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?.

    Abfindung - wie muss ich das bei Elster angeben?

    Hallo,
    ich benötige Hilfe.
    Mein Mann hat letztes Jahr eine Abfindung erhalten. Ich habe gehört, dass es teilweise von Vorteil ist, die Fünftelregelung anzuwenden.
    Ich finde aber im Formular nichts, wo ich das angeben könnte.
    Mein Mann hat ein Aufhebungsvertrag bekommen. Ich glaube das spielt auch eine Rolle.
    Ich habe alles soweit angegeben. Aber das Programm rechnet die komplette Abfindung ab.
    Hat da jemand Erfahrung?
    Ich freue mich auf eure Antworten!
    Danke.
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