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Wie jährliche Beiträge für Haftpflichtversicherung absetzen?

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  • apenn
    antwortet
    AW: Wie jährliche Beiträge für Haftpflichtversicherung absetzen?

    Vielen Dank für eure super schnellen Antworten! :-)

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Wie jährliche Beiträge für Haftpflichtversicherung absetzen?

    Zitat von apenn Beitrag anzeigen
    ........ In meinen bisherigen Steuererklärungen habe ich mir demnach ggf. zu viel Mühe mit der monatsgenauen Zuordnung gemacht....?

    ........
    Hallo apenn,

    vielleicht kannst du dir das ganz sparen, weil oft schon durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Höchstbetrag an abziehbaren Vorsorgeaufwendungen erreicht wird.
    Kannst du leicht über die Proberechnung feststellen, wenn sich Ergebnis nichts mehr ändert, kannst du solche Eintragungen ganz weglassen.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Wie jährliche Beiträge für Haftpflichtversicherung absetzen?

    Oder auch im Gesetzesdeutsch:

    § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG: Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.

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  • Anja39
    antwortet
    AW: Wie jährliche Beiträge für Haftpflichtversicherung absetzen?

    Anzugeben ist der tatsächlich gezahlte Betrag.

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  • Wie jährliche Beiträge für Haftpflichtversicherung absetzen?

    Ich habe eine Frage bzgl. der Aufführung der Haftpflichtversicherung (z.B. KFZ).

    Oft ist es ja so, dass die jährliche Beitragsanpassung unterjährig erfolgt. Sind dann die monatsgenauen Beiträge aufzuführen?

    Beispiel:
    Januar - Juni -> monatlich 10 Euro (nur ein Beispiel)
    Juli - Dezember -> monatlich 11 Euro

    Die Beiträge werden hierbei einmal jährlich abgebucht, was im Beispiel bedeuten würde, dass ich im betreffenden Jahr eine Rechnung über 12x11Euro von der Versicherung erhalten würde. (Vorauszahlung für die nächsten 12 Monate ab Juli)

    Frage: Wären nun die 12x11Euro (Rechnung im betreffenden Jahr) in der Steuererklärung anzusetzen ODER erfolgt die Zuordnung der Beiträge nach Monaten, d.h. 6x10€+6x11€ ?

    Hintergrund der Frage: Mich hat eine Versicherung auf das Abflussprinzip hingewiesen, nachdem erstgenannte Aufstellung (12x11€) korrekt wäre. In meinen bisherigen Steuererklärungen habe ich mir demnach ggf. zu viel Mühe mit der monatsgenauen Zuordnung gemacht....?

    Danke für eure Antworten.
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