Zitat von Charlie24
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Mmmh, § 172 sagt "Ein Steuerbescheid darf, soweit er nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, nur aufgehoben oder geändert werden..."
Zu vorläufig steht da nicht so viel leider.
Habe ich da bessere Chancen, wenn ich irgendwelche offiziellen Anträge schreibe und sie auf ihren Fehler (Master anstatt Bachelor) hinweise oder wenn ich mich dumm stelle ("habe ich übersehen") und auf Kulanz hoffe?
Ist wahrscheinlich vom Bearbeiter abhängig aber so vom Gefühl...?
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