AW: Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?
Ich glaube, das Hauptthema ist ausdiskutiert und das OT-Thema ist etwas für die Straße oder PN, daher schließe ich das Thema. Langsam geht das hier unterhalb KiGa-Niveau ...
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Steuerklärung Masterstudium, Sonderausgaben anstatt Webungskosten - noch ändern?
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Geh mal raus in die Sonne!
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Zitat von hudgd Beitrag anzeigenWeil Leute, wie Stiller kein eigenes Leben haben. Eigentlich ist es pure Verschwendung von Energie, die man eigentlich produktiver einsetzen könnte. Ich beobachte dieses Phänomen in sehr vielen Foren.
bei dem vielen angenommenen unsinn
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Zitat von Anja39 Beitrag anzeigenZum Beispiel in Überlegungen, wie die 410,-€-GWG-Grenze durch Duplizierung von Belegen ausgetrickst werden kann?
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Zitat von hudgd Beitrag anzeigen... pure Verschwendung von Energie, die man eigentlich produktiver einsetzen könnte.
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Zitat von Lockyy Beitrag anzeigenNaja, ich frage mich nur immer warum man dann überhaupt etwas schreibt, wenn nur unverständliche Brocken hinwirft, sie aber nicht weiter ausführen will/kann?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenSteuerberatung können wir hier nicht machen, das ist nun mal in Deutschland so geregelt und wir halten uns an die Regeln!
@Lockyy:
Du hast ja schon erkannt, dass dein Fall nicht davon abhängt, wie das Bundesverfassungsgericht letztlich bezüglich eines Erststudiums entscheiden wird.
Also musst du auch nicht warten, bis diese Entscheidung vorliegt.
Entgegen einzelner hier vertretener Auffassungen kannst du dich deshalb natürlich morgen an dein Finanzamt wenden und unter Hinweis auf die Vorläufigkeit
der diesbezüglichen Festsetzung eine Änderung des Bescheids beantragen.
Zitat von hudgd Beitrag anzeigen@Lockyy Du kannst von den Usern hier - insbesondere von Stiller - keine Hilfe erwarten. Diese Erfahrung durfte ich leider schon mehrmals machen.Zuletzt geändert von Lockyy; 07.05.2017, 19:49.
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Steuerberatung können wir hier nicht machen, das ist nun mal in Deutschland so geregelt und wir halten uns an die Regeln!
@Lockyy:
Du hast ja schon erkannt, dass dein Fall nicht davon abhängt, wie das Bundesverfassungsgericht letztlich bezüglich eines Erststudiums entscheiden wird.
Also musst du auch nicht warten, bis diese Entscheidung vorliegt.
Entgegen einzelner hier vertretener Auffassungen kannst du dich deshalb natürlich morgen an dein Finanzamt wenden und unter Hinweis auf die Vorläufigkeit
der diesbezüglichen Festsetzung eine Änderung des Bescheids beantragen.
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@Lockyy Du kannst von den Usern hier - insbesondere von Stiller - keine Hilfe erwarten. Diese Erfahrung durfte ich leider schon mehrmals machen.
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Würde ich jetzt gar keine Antwort bekommen, okay...Aber nachdem ich ja Antworten bekomme, scheint sich ja jemand die Zeit zu nehmen das zu lesen und darauf zu antworten - seine Erfahrungen und sein Wissen mit mir teilen zu wollen.
Aber 3-Wort-Sätze à la "Ist doch klar, steht ja hier" (ich kann die Wörter lesen, mit geht es umdie Bedeutung) helfen mir eben kaum weiter.
Von Charlie24 habe ich ja auch ein paar Sachen bekommen, danke dafür.
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Zitat von Lockyy Beitrag anzeigenLieber Stiller,
ich finde es ja schön, dass du antwortest aber leider finde ich die Nachrichten etwas kryptisch.
Der Antrag ist vorläufig, ja das steht da. Vorläufig bis sich ein Gericht äußert zum Erststudium? Das ist in meinem Fall ja irrelevant, da es bei mir die Zweitausbildung ist (Master). Angenommen ein Gericht entscheidet morgen, dass das Erststudium nicht absetzbar ist als Werbekosten - ändert das was an meinem Fall?
Insofern ja, wenn es geht würde ich die Vorläufigkeit aufheben bzw. wissen durch was sich da noch was ändern kann.
Na genaugenommen steht da ja nur was Bescheiden, die nicht vorläufig sind...Meiner ist ja vorläufig.
(soviel zu kryptisch)
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Zitat von Lockyy Beitrag anzeigenVorläufig bis sich ein Gericht äußert zum Erststudium?
Zitat von Lockyy Beitrag anzeigenvorläufig hinsichtlich - "der Abziehbarkeit der Aufwendung für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungsksoten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG)"
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Zitat von stiller Beitrag anzeigenEintrag Nr. 7 hier: Dein Bescheid ist insofern vorläufig, da hilft auch kein Anruf.
Was willst Du mehr? Die Vorläufigkeit aufheben?
Wenn ein Gericht sich endlich irgendwie aeussert, werden die Bescheide geaendert oder für endgueltig erklaert.
ich finde es ja schön, dass du antwortest aber leider finde ich die Nachrichten etwas kryptisch.
Der Antrag ist vorläufig, ja das steht da. Vorläufig bis sich ein Gericht äußert zum Erststudium? Das ist in meinem Fall ja irrelevant, da es bei mir die Zweitausbildung ist (Master). Angenommen ein Gericht entscheidet morgen, dass das Erststudium nicht absetzbar ist als Werbekosten - ändert das was an meinem Fall?
Insofern ja, wenn es geht würde ich die Vorläufigkeit aufheben bzw. wissen durch was sich da noch was ändern kann.
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWarum soll da viel stehen? Für ein Gesetz genügt die Formulierung allemal!
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Eintrag Nr. 7 hier: Dein Bescheid ist insofern vorläufig, da hilft auch kein Anruf.
Was willst Du mehr? Die Vorläufigkeit aufheben?
Wenn ein Gericht sich endlich irgendwie aeussert, werden die Bescheide geaendert oder für endgueltig erklaert.
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Warum soll da viel stehen? Für ein Gesetz genügt die Formulierung allemal!
Und wie schon gesagt: Klären musst du das mit deinem Finanzamt!
Üblicherweise ruft man an, bevor man einen Antrag stellt.
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