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Verzweiflung erste Steuererklärung: Verlustvortrag Student ohne Einkommen?

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  • JuliaZi
    antwortet
    AW: Verzweiflung erste Steuererklärung: Verlustvortrag Student ohne Einkommen?

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,
    dann mach es doch so.
    Du bekommst dann einen Steuerbescheid mit allen möglichen Erläuterungen und Hinweisen und bist anschließend ein bisschen schlauer.
    Verkehrt kannst du nichts machen.

    Gruß FIGUL
    Danke! Das beruhigt mich schon mal sehr!

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verzweiflung erste Steuererklärung: Verlustvortrag Student ohne Einkommen?

    Zitat von JuliaZi Beitrag anzeigen
    Dank diesem Link kann ich meine Verwirrung auch mal konkret machen. Laut diesem Artikel scheint das ja ganz einfach zu sein. Die selbe Seite (Lohnsteuer-Kompakt.de) schreibt an anderer Stelle aber auch:


    "Da die Streitfrage nun beim Bundesverfassungsgericht angekommen ist, sollten Sie unbedingt Ihre Steuerbescheide offen halten. Halten Sie also Einsprüche, die Sie bisher gegen Steuerbescheide eingelegt haben, weiterhin aufrecht. In Neufällen geben Sie eine Steuererklärung ab und machen Ihre Ausbildungskosten in der "Anlage N" als Werbungskosten geltend.

    Kreuzen Sie im Hauptformular das Feld "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs" an. Prüfen Sie neue Steuerbescheide, ob darin der Vorläufigkeitsvermerk enthalten ist. Sollte er fehlen, legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde das Ruhenlassen gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO."

    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/te...rufsausbildung unter "Erstausbildung: Wie stehen die Chancen auf vollen Werbungskostenabzug?"

    Widerspricht sich das nicht?





    So hatte ich das nämlich auch verstanden! Deshalb verwirrt mich das ganze ja so sehr...
    Also doch alles in Anlage N?
    Hallo,
    dann mach es doch so.
    Du bekommst dann einen Steuerbescheid mit allen möglichen Erläuterungen und Hinweisen und bist anschließend ein bisschen schlauer.
    Verkehrt kannst du nichts machen.

    Gruß FIGUL

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  • JuliaZi
    antwortet
    AW: Verzweiflung erste Steuererklärung: Verlustvortrag Student ohne Einkommen?

    Dank diesem Link kann ich meine Verwirrung auch mal konkret machen. Laut diesem Artikel scheint das ja ganz einfach zu sein. Die selbe Seite (Lohnsteuer-Kompakt.de) schreibt an anderer Stelle aber auch:


    "Da die Streitfrage nun beim Bundesverfassungsgericht angekommen ist, sollten Sie unbedingt Ihre Steuerbescheide offen halten. Halten Sie also Einsprüche, die Sie bisher gegen Steuerbescheide eingelegt haben, weiterhin aufrecht. In Neufällen geben Sie eine Steuererklärung ab und machen Ihre Ausbildungskosten in der "Anlage N" als Werbungskosten geltend.

    Kreuzen Sie im Hauptformular das Feld "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs" an. Prüfen Sie neue Steuerbescheide, ob darin der Vorläufigkeitsvermerk enthalten ist. Sollte er fehlen, legen Sie Einspruch ein und beantragen unter Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde das Ruhenlassen gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO."

    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/te...rufsausbildung unter "Erstausbildung: Wie stehen die Chancen auf vollen Werbungskostenabzug?"

    Widerspricht sich das nicht?

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn du die Kosten als Sonderausgaben erklärst, wie das der Gesetzeslage entspricht, wirst du als Student ohne Einkommen sicher keinen Verlustvortrag erreichen!
    So hatte ich das nämlich auch verstanden! Deshalb verwirrt mich das ganze ja so sehr...
    Also doch alles in Anlage N?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verzweiflung erste Steuererklärung: Verlustvortrag Student ohne Einkommen?

    Wenn du die Kosten als Sonderausgaben erklärst, wie das der Gesetzeslage entspricht, wirst du als Student ohne Einkommen sicher keinen Verlustvortrag erreichen!

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  • JuliaZi
    antwortet
    AW: Verzweiflung erste Steuererklärung: Verlustvortrag Student ohne Einkommen?

    Danke schonmal für die Antworten! Das Studium ist mein Erststudium.
    So weit war ich aber schon und habe es nicht verstanden
    Ich würde wirklich gerne ganz konkret wissen, welche von beiden Möglichkeiten auf mich zutrifft und warum. Weil ich wie gesagt auch nach Wochen Recherche noch nicht verstanden habe, wo ich was eintragen muss.
    z.B. in Bezug auf die Sonderkosten: Muss ich dann die ganzen Bausteine (Umzug, Inet, Semesterbeitrag, etc,) aus denen sich meine Studienkosten berechnen, alle in der einen Zeile zu "Berufsausbildung" auflisten?
    Weil das würde allem widersprechen, was ich zum Beispiel bei einem Steuerseminar für Studenten aufgeschnappt habe.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Verzweiflung erste Steuererklärung: Verlustvortrag Student ohne Einkommen?

    https://www.google.de/search?q=stude...hrome&ie=UTF-8

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Verzweiflung erste Steuererklärung: Verlustvortrag Student ohne Einkommen?

    https://www.google.de/search?q=vorraus+oder+voraus

    Werbungskosten oder Sonderausgaben heißt Zweit- oder Erstausbildung.

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  • Verzweiflung erste Steuererklärung: Verlustvortrag Student ohne Einkommen?

    Hallo zusammen!

    Da sich bei mir inzwischen die Verzweiflung ausbreitet angesichts der missverständlichen Begriffe in der Steuererklärung, hoffe ich dass mir hier ein paar von euch vielleicht weiterhelfen können...

    Ich bin Studentin seit 2013 und würde ab dem Jahr 2013 gerne meine Steuererklärung nachreichen.
    Meine bisherige Recherche hat ergeben, dass ich auch ohne Einkommen als Studierende einen Verlustvortrag einreichen kann, welcher sich eventuell beim ersten Gehalt lohnen kann.
    Entsprechend habe ich jetzt glaube ich alle mich betreffenden Beträge und Pauschbeträge zusammengetragen (für 2013 bsp. Umzugskosten, Büromaterialien, Fachliteratur, Telefonkosten, Kontoführung, Semesterbeitrag =insg. 1420 Euro) und mir ELSTER heruntergeladen. Ich konnte im Inet allerdings keine absolut eindeutigen Hinweise finden, wo genau in der Steuererklärung ich die ganzen Sachen angeben muss. Die zwei heißen Favoriten sind derzeit Anlage N unter 41"Arbeitsmittel" und 45-47"weitere Werbungskosten" ODER im Hauptvordruck unter "Sonderausgaben" (43 "Berufsausbildung").

    Ich wäre sehr dankbar, wenn da kemand für mich Licht ins Dunkel bringen könnte!
    Danke schonmal im Vorraus
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