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Selbstgenutztes Wohneigentum - Handwerkerrechnung aus Rücklagen

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Selbstgenutztes Wohneigentum - Handwerkerrechnung aus Rücklagen

    Zitat:es ist nicht gesondert aufgeführt und der Verwalter ist groß er verwaltet die halbe Stadt bei uns. Daher denke ist das so auch nicht notwendig. Es steht so in der Verwalterabrechnung wie oben beschrieben.
    Ich dachte nicht, dass das so eine unklare Sache ist, überall andere Informationen dabei müsste es doch egal sein ob ich eine Handwerkerrechung (Arbeitskosten und Fahrtkosten) direkt oder aus Rücklagen bezahle.
    Nur sind die direkt Bezahlten ja schon aufgeführt und eingetragen. Die anderen nicht. Daher dachte ich muss es da eine gesonderte Stelle geben wo man die Instandhaltungsrücklagen angeben kann.

    Der Steuerzahlerbund sagt bei den Werbekosten unabhänging ob selbst bewohnt oder vermietet. ABer bei den Werbekosten wüsste ich nicht an welcher Stelle.

    Hallo,

    dein Problem ist doch geklärt siehe Beitrag 1und 2 von Charlie24 und mir
    Falls du irgendwelche Zweifel hast wende dich an den Steuerberater deines Vertrauens

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Selbstgenutztes Wohneigentum - Handwerkerrechnung aus Rücklagen

    Der Steuerzahlerbund sagt bei den Werbekosten unabhänging ob selbst bewohnt oder vermietet. ABer bei den Werbekosten wüsste ich nicht an welcher Stelle.
    Die Aussage ist ja auch falsch, wenn sie denn wirklich so getroffen wurde. Darum findest du ja auch keine Stelle zum Eintragen!

    Daher dachte ich muss es da eine gesonderte Stelle geben wo man die Instandhaltungsrücklagen angeben kann
    Instandhaltungsrücklagen selbst sind nirgendwo anzugeben! Zahlungen aus der Rücklage sind ebenfalls bei den Handwerkerkosten zu erklären, aber eben nur der Arbeitsanteil.

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  • Tipu
    antwortet
    AW: Selbstgenutztes Wohneigentum - Handwerkerrechnung aus Rücklagen

    es ist nicht gesondert aufgeführt und der Verwalter ist groß er verwaltet die halbe Stadt bei uns. Daher denke ist das so auch nicht notwendig. Es steht so in der Verwalterabrechnung wie oben beschrieben.
    Ich dachte nicht, dass das so eine unklare Sache ist, überall andere Informationen dabei müsste es doch egal sein ob ich eine Handwerkerrechung (Arbeitskosten und Fahrtkosten) direkt oder aus Rücklagen bezahle.
    Nur sind die direkt Bezahlten ja schon aufgeführt und eingetragen. Die anderen nicht. Daher dachte ich muss es da eine gesonderte Stelle geben wo man die Instandhaltungsrücklagen angeben kann.

    Der Steuerzahlerbund sagt bei den Werbekosten unabhänging ob selbst bewohnt oder vermietet. ABer bei den Werbekosten wüsste ich nicht an welcher Stelle.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Selbstgenutztes Wohneigentum - Handwerkerrechnung aus Rücklagen

    Du kannst von den Handwerkerkosten nur die Arbeitskosten im Hauptvordruck Zeile 73 geltend machen. Werbungskosten sind das bei Eigennutzung nicht!

    Dein Anteil oder auch der Gesamtaufwand muss von der Hausverwaltung dementsprechend nach Material- und Arbeitskosten aufgeschlüsselt werden.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Selbstgenutztes Wohneigentum - Handwerkerrechnung aus Rücklagen

    Zitat von Tipu Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe eine Eigentumswohnung in der ich wohne und hatte 2016 eine größere Renovierung. hierzu wurden Handwerker größtenteils aus Rücklagen bezahlt.
    in der Verwalterabrechnung steht

    Nachrichtliche Anteilsberechnung f. d. Steuererklärung
    - Rücklagenverbräuche Instandhaltung = 150.000.- Ihr Anteil 9.050 .-

    kann ich diesen Betrag 9.050,- Irgendwo steuerlich geltend machen?
    Wenn ja wo trage ich das ein?

    ich habe gelesen dass Eigentümer dies bei Werbekosten absetzen können aber wo da?
    Hallo,

    wo, in Handwerkerleistungen. Das sind KEINE WERBUNGSKOSTEN (wo hast du das gelesen?)
    Gezieltere Antwort ist mir nicht möglich, da du nicht verrätst mit welcher Software du arbeitest.
    Absetzbar ist nur der Arbeitslohn. Keine Materialkosten

    Gruß FIGUL

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  • Selbstgenutztes Wohneigentum - Handwerkerrechnung aus Rücklagen

    Hallo,

    ich habe eine Eigentumswohnung in der ich wohne und hatte 2016 eine größere Renovierung. hierzu wurden Handwerker größtenteils aus Rücklagen bezahlt.
    in der Verwalterabrechnung steht

    Nachrichtliche Anteilsberechnung f. d. Steuererklärung
    - Rücklagenverbräuche Instandhaltung = 150.000.- Ihr Anteil 9.050 .-

    kann ich diesen Betrag 9.050,- Irgendwo steuerlich geltend machen?
    Wenn ja wo trage ich das ein?

    ich habe gelesen dass Eigentümer dies bei Werbekosten absetzen können aber wo da?
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