AW: Anlage N Zeile 35 Aufwendungen für Fahrten mit der Bahn
Hallo Gast19,
siehe @Charlie24 letzter Beitrag ->Ob pauschal besteuert oder steuerfrei, spielt keine Rolle! Der Arbeitgeberzuschuss wird immer von dem Wert in Kennzahl 114 abgezogen.
Tschüß
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anlage N Zeile 35 Aufwendungen für Fahrten mit der Bahn
Einklappen
X
-
AW: Anlage N Zeile 35 Aufwendungen für Fahrten mit der Bahn
Zitat von Gast19 Beitrag anzeigenWie verfährt man, wenn der Arbeitsgeberzuschuss unter der Nummer 18 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist?
Danke!
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage N Zeile 35 Aufwendungen für Fahrten mit der Bahn
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn der Arbeitgeberzuschuss steuerfrei unter Nummer 17 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist, muss in die Zeile 35 (Kennzahl 114) der Gesamtbetrag einschließlich des AG-Zuschuss eingetragen werden,
der AG-Zuschuss selbst gehört dann in die Zeile 39 (Kennzahl 290).
Danke!
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage N Zeile 35 Aufwendungen für Fahrten mit der Bahn
... sondern nur die 320 Euro in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung und soll dennoch Eigenanteil und Arbeitgeberzuschuss in Zeile 35 Kennziffer 114 eintragen?
dann würden dir nur noch 280 € als Werbungskosten übrig bleiben. Das Jobticket kostet nun mal nicht 600 €, sondern 920 €.
Wie lang die Bahnstrecke ist, spielt keine Rolle, maßgebend ist bei der Entfernungspauschale die kürzeste Straßenverbindung. Auf Feldwegen oder Schotterpisten musst man aber nicht fahren!
Schau dir mal die Vorausberechnung in deinem Steuerprogramm an, dann siehst du, wie gerechnet wird, vorausgesetzt, du kommst insgesamt auf über 1.000 € Werbungskosten.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage N Zeile 35 Aufwendungen für Fahrten mit der Bahn
Charlie, ich habe keinen Eintrag in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung sondern nur die 320 Euro in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung und soll dennoch Eigenanteil und Arbeitgeberzuschuss in Zeile 35 Kennziffer 114 eintragen?
Muss ich Zeile 35 Kennziffer 114 in meinem Fall tatsächlich überhaupt ausfüllen?
Siehe amtliche Anleitung:
Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend, auch hier spielt es keine Rolle welches Verkehrsmittel Sie tatsächlich genutzt haben.[/QUOTE]
Also ich fahre nur mit der Bahn zur Arbeit und eine Strecke also die kürzeste soll 12 bis 14 km laut Google Maps sein.Zuletzt geändert von Gast19; 29.09.2017, 13:16.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage N Zeile 35 Aufwendungen für Fahrten mit der Bahn
... also ca 320 Euro, die ich in Zeile 39 mit der Kennziffer 295 eingetragen habe. Ist das so richtig?
In Zeile 35 mit der Kennziffer 114 habe ich meine eigenen Aufwendungen für die Bahnfahrt also 600 Euro eingetragen. Richtig so?
Oder nur die 14 km, die ich laut google maps für eine einfache Fahrt brauche?
Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend, auch hier spielt es keine Rolle welches Verkehrsmittel Sie tatsächlich genutzt haben.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage N Zeile 35 Aufwendungen für Fahrten mit der Bahn
Danke für die Infos!
Weitere Fragen zu diesem Thema sind wie folgt: In Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung ist nichts bei mir eingetragen. In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht nur in Zeile 18 die pauschal besteuerte Arbeitgeberlesitung für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte also ca 320 Euro, die ich in Zeile 39 mit der Kennziffer 295 eingetragen habe. Ist das so richtig?
In Zeile 35 mit der Kennziffer 114 habe ich meine eigenen Aufwendungen für die Bahnfahrt also 600 Euro eingetragen. Richtig so?
Was muss ich in die Zeile 35 ohne Kennziffer eintragen? Die Gesamtzahl an Kilometern, die ich mit der Bahn auf der Hin- und Rückfahrt hatte? Oder nur die 14 km, die ich laut google maps für eine einfache Fahrt brauche?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage N Zeile 35 Aufwendungen für Fahrten mit der Bahn
Also mein Arbeitgeber zahlt einen Teil des Jobtickets und der Rest wird von meinem Gehalt direkt monatlich abgezogen.
der AG-Zuschuss selbst gehört dann in die Zeile 39 (Kennzahl 290).
Einen Kommentar schreiben:
-
Anlage N Zeile 35 Aufwendungen für Fahrten mit der Bahn
Hallo an alle,
In der Anlage N kann man doch in Zeile 35 " Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.." die Kosten angeben, die man fürs Jobticket zahlt oder? Also mein Arbeitgeber zahlt einen Teil des Jobtickets und der Rest wird von meinem Gehalt direkt monatlich abgezogen.
Danke !
Einen Kommentar schreiben: