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Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Sonstige Einkünfte? Z. B. 2016 die Honorartätigkeit in der Jugendarbeit?
    aLLES KLAR dANKE

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Sonstige Einkünfte? Z. B. 2016 die Honorartätigkeit in der Jugendarbeit?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bitte Fragen nicht an alte Threads dranhängen, es ist immer besser, ein neues Thema zu eröffnen!
    Zitat von Pott Beitrag anzeigen
    Alles klar Danke

    Mach ich das nächste mal

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Hallo zusammen,

    ich war von Oktober 2016 bist Ende August 2018 im Master Studiengang eingeschrieben, nicht abgeschlossen. 2018 habe ich mich Selbstständig gemacht und in dem Jahr ein Umsatz von 9000 € erzielt. Ich habe mein Studium bis Februar 2018 durch BaföG finanziert, danach familiäre Unterstützung.

    Kann ich meine Kosten aus dem Master geltend machen ? Welche Kosten könnte ich geltend machen und rückwirkend bis wann? An dem Ort wo ich studiert habe war auch mein Erstwohnsitz. Mein Studienort war 300 km von meinem ursprünglichen Wohnsitz entfernt.

    Dank im Voraus

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Mir ist jetzt nicht ganz klar, ob Du hier spamst:

    Der Thread ist zwei Jahre alt und es geht, darum, ob das beim FINANZAMT klappt, hat also nichts damit zu tun, ob das jetzt das Institut X oder Y ist ...

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  • Maria790
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Darf ich fragen, wo du studierst? Ich bin am Studienkolleg (https://www.studienkolleg-paderborn.de) und dort ist das kein großes Problem

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  • berghaus
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Im Internet findet man viele Hinweise, welche Kosten des Studiums als Sonderausgaben oder Werbungskosten anerkannt werden.

    Schwierig ist dabei die Frage des Zweitwohnsitzes, weil nur dann die kostenträchtige Miete viele tausend Euro Verlustvortrag bringen kann.

    Ansonsten kriegt der arme Student meist nicht viel zusammen und das kann dann auch noch verpuffen wie vorstehend beschrieben ist.

    Für alle Fragen rund ums Studium ist https://www.studis-online.de/ ein sehr wertvolles Portal, das auch die Steuerfragen behandelt.

    berghaus 14.11.17
    Zuletzt geändert von Charlie24; 14.11.2017, 18:14.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    @berghaus
    Das Finanzamt erklärt den Steuerbescheid für vorläufig.
    Das ist die aktuelle Rechtslage.

    Oft wechseln StudentInnen den Studienplatz und damit das Finanzamt.
    Immer dann, wenn dabei auch das Bundesland wechselt, macht es Sinn, Zeile 80 des Hauptvordrucks anzukreuzen, damit das nicht übersehen wird.

    @Pott
    gibt es Pauschbeträge oder muss ich zusehen ob ich nachweise in den Unterlagen finde.
    Es gibt keine Pauschbeträge, die tatsächlichen Studienkosten müssen glaubhaft gemacht werden.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Dann kannst du ja für die Jahre 2014 und 2015 eine Steuererklärung mit Antrag auf Feststellung eines Verlustvortrags abgeben.
    gibt es Pauschbeträge oder muss ich zusehen ob ich nachweise in den Unterlagen finde.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Nein man muss kein Kreuz machen.

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  • berghaus
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Ich weiß, dass ich das Thema ein wenig erweitert habe.

    So wie ich das sehe, gibt es drei Fälle, die mit Verlustvortrag zu tun haben.

    1) Erststudium: Abzug der Studienkosten als Werbungskosten noch umstritten. Gegen ablehnenden Steuerbescheid Widerspruch mit Antrag auf Ruhenlassen.
    1a) Da FA ist einverstanden.
    1b) Das FA lehnt ab. Kunde klagt nicht.
    1c) Das FA antwortet nicht.

    2) Erststudium: Abzug der Studienkosten als Werbungskosten noch umstritten. Das Finanzamt erklärt den Steuerbescheid für vorläufig.

    3) Zweitstudium: Abzug der Studienkosten als Werbungskosten zulässig. Finanzamt stellt verbleibenden Verlustvortrag fest.

    Um bei Elster zu bleiben:

    Muss man in einem oder mehreren der vorstehenden Fälle in den Steuerfällen in den Steuerformularen irgendwo ein Kreuzchen machen, sobald man verrechenbares Einkommen hat (auch wenn der Verlustvortrag teilweise verpufft)?

    Muss man tätig werden, wenn das Finanzamt einen gegebenen Verlustvortrag im Steuerbescheid nicht berücksichtigt? Verjährt da was?

    Oft wechseln StudentInen den Studienplatz und damit das Finanzamt. Wie erhält das neue Finanzamt Kennnis von z.B. ruhend gestellten Steuerbescheiden eines anderen Finanzamts?

    berghaus 13.11.17

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Habe mit dem Master März 2014 angefangen.
    Dann kannst du ja für die Jahre 2014 und 2015 eine Steuererklärung mit Antrag auf Feststellung eines Verlustvortrags abgeben.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Komplett korrekt.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Welchen Verlust ? Geschätzter Arbeitslohn bei der Stadt in 2016 ab September 5.000 € abzüglich geschätzter Werbungskosten in 2016 500 € abzüglich geschätzter Masterstudiumskosten in 2016 3.000 € ergäbe z.B. einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte von 1.500 € und damit keinen Verlust.
    Habe mit dem Master März 2014 angefangen. Die Frage ist 2rückwirkende Verlustvortrag"

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  • berghaus
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Das ist das, was ich mit Verpuffung meinte.

    Ich nehme an, dass für die 5.000 - 500 = 4.500 auch ohne den weiteren Abzug von vorgetragenen Werbungskosten aus der Studienzeit keine Steuern zu bezahlen sind, da ja letztendlich wohl immer das Jahreseinkommen zu versteuern ist, auch wenn in den letzten vier Monaten des Jahres relativ viel verdient wurde.

    Ich nehme auch an, dass für den Fall, dass während des Studiums ev. in mehreren Jahren ein Verlustvortrag von z.B. 8.000 'erarbeitet' wurde, hiervon 4.500 'verpuffen' und der Rest von 3.500 in das nächste Jahr vorgetragen wird und da vielleicht was bewirkt, wenn man (möglichst) viel verdient hat.

    Ich lasse mich gerne berichtigen.

    berghaus 13.11.17

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Deadline für Folgeverlustvorträge aus den letzten Studienjahren

    Welchen Verlust ? Geschätzter Arbeitslohn bei der Stadt in 2016 ab September 5.000 € abzüglich geschätzter Werbungskosten in 2016 500 € abzüglich geschätzter Masterstudiumskosten in 2016 3.000 € ergäbe z.B. einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte von 1.500 € und damit keinen Verlust.

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