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Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch online ?
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AW: Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch onlin
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AW: Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch onlin
Doch alles eingereicht. Die eingereichten sachen wurden auch akzeptiert. Aber nun sind Sachen nicht akzeptiert worden die gar nicht thema waren.
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AW: Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch onlin
https://forum.elster.de/anwenderforu...501#post240501
Hast Du vielleicht erforderliche Belege nicht vorlegen können?
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AW: Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch onlin
Zitat von jasi83 Beitrag anzeigenBegründung: Aufwendungen konnten nicht geltend gemacht werden weil die ausschließliche berufliche verwendung nicht hinreichend nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht wurde.
ich weiß ja nicht was du alles geltend gemacht hast, aber so als Beispiel wenn du ein Laptop oder PC als Werbungskosten geltend machst, wäre es gut du hast zwei Geräte, dann ist es glaubhaft, dass einer nur beruflich genutzt wird.
Tschüß
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AW: Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch onlin
Einspruch zu Wahrung der Frist kann ja über MeinElster erfolgen.
Belege können ja auf dem Postweg eingereicht werden.
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Ob sich ein Einspruch lohnt, können wir nicht beurteilen und das ist auch nicht Gegenstand dieses Forums.
Man kann über Mein ELSTER Einspruch einlegen. Ob das jetzt im Einzelfall wirklich sinnvoll ist, hängt davon ab, ob mit der Einspruchsbegründung Belege eingereicht werden müssen.
Das ist nämlich bisher nicht möglich. Ich persönlich bevorzuge nach wie vor die herkömmliche Schriftform.
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jasi83 hat ein Thema erstellt Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch online ?.Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch online ?
Kennt sich hier jemand mit den abläufen des finanzamtes aus ? Hab einen Steuerbescheid, viele werbungskosten sind nicht anerkannt worden. Begründung: Aufwendungen konnten nicht geltend gemacht werden weil die ausschließliche berufliche verwendung nicht hinreichend nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht wurde.
Hat ja auch keiner gefragt. Alle angaben sind sachen ausschließlich für den beruf gewesen bzw. Wenn nicht nur anteilig angegeben. Was kann ich nun machen . Lohnt sich ein einspruch und wäre es online über elster möglich ?
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