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Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch online ?

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    antwortet
    AW: Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch onlin

    Zitat von jasi83 Beitrag anzeigen
    Doch alles eingereicht. Die eingereichten sachen wurden auch akzeptiert. Aber nun sind Sachen nicht akzeptiert worden die gar nicht thema waren.
    Hallo, dies hat nun mit der elektronischen Steuererklärung nichts mehr zu tun. Lasse es durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein klären.

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  • jasi83
    antwortet
    AW: Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch onlin

    Doch alles eingereicht. Die eingereichten sachen wurden auch akzeptiert. Aber nun sind Sachen nicht akzeptiert worden die gar nicht thema waren.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch onlin

    https://forum.elster.de/anwenderforu...501#post240501

    Hast Du vielleicht erforderliche Belege nicht vorlegen können?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch onlin

    Zitat von jasi83 Beitrag anzeigen
    Begründung: Aufwendungen konnten nicht geltend gemacht werden weil die ausschließliche berufliche verwendung nicht hinreichend nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht wurde.
    Hallo jasi83,
    ich weiß ja nicht was du alles geltend gemacht hast, aber so als Beispiel wenn du ein Laptop oder PC als Werbungskosten geltend machst, wäre es gut du hast zwei Geräte, dann ist es glaubhaft, dass einer nur beruflich genutzt wird.

    Tschüß

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch onlin

    Einspruch zu Wahrung der Frist kann ja über MeinElster erfolgen.
    Belege können ja auf dem Postweg eingereicht werden.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch onlin

    Ob sich ein Einspruch lohnt, können wir nicht beurteilen und das ist auch nicht Gegenstand dieses Forums.

    Man kann über Mein ELSTER Einspruch einlegen. Ob das jetzt im Einzelfall wirklich sinnvoll ist, hängt davon ab, ob mit der Einspruchsbegründung Belege eingereicht werden müssen.
    Das ist nämlich bisher nicht möglich. Ich persönlich bevorzuge nach wie vor die herkömmliche Schriftform.

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  • Werbungskosten nicht anerkannt (832€) bräuchte hilfe lohnenswert? Einspruch online ?

    Kennt sich hier jemand mit den abläufen des finanzamtes aus ? Hab einen Steuerbescheid, viele werbungskosten sind nicht anerkannt worden. Begründung: Aufwendungen konnten nicht geltend gemacht werden weil die ausschließliche berufliche verwendung nicht hinreichend nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht wurde.
    Hat ja auch keiner gefragt. Alle angaben sind sachen ausschließlich für den beruf gewesen bzw. Wenn nicht nur anteilig angegeben. Was kann ich nun machen . Lohnt sich ein einspruch und wäre es online über elster möglich ?
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