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Ist es möglich das Protokoll noch einmal abzuholen, Dateiverlust

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Ist es möglich das Protokoll noch einmal abzuholen, Dateiverlust

    Hallo Chrismei,

    anhand deiner in Papierform vorliegenden Unterlagen, könntest du sogar Korrekturen an der Lohnsteuerbescheinigung vornehmen, denn dort wird ja die für Korrekturen benötigte Identifikationsnummer der Erstbescheinigung verlangt.

    Ein Bereitstellen der gesendeten Lohnsteuerbescheinigungen als *.elfo Datei ist nicht möglich.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Ist es möglich das Protokoll noch einmal abzuholen, Dateiverlust

    Ein Protokollabruf an sich ist nicht mehr möglich.
    Dramatisch ist das nicht, denn die Protokolle müssen nicht zwingend aufbewahrt werden, es gibt nur eine Empfehlung.

    In der Hilfe von ElsterFormular habe ich dazu folgendes gefunden:

    § 41 EStG schreibt vor, welche für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Merkmale im Lohnkonto aufzuzeichnen sind. Der dort genannte Umfang wird ergänzt durch § 4 LStDV. Beide Vorschriften verlangen keine Aufzeichnung und
    Aufbewahrung der Übertragungsprotokolle der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber.

    Folglich besteht für den Arbeitgeber keine einkommensteuergesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der Übertragungsprotokolle. Der Arbeitgeber kann diese jedoch auf freiwilliger Basis im Lohnkonto aufzeichnen/speichern
    und entsprechend aufbewahren. Die Speicherung für 6 Jahre (ab dem Kalenderjahr mit der letzten Eintragung zu einer Lohnzahlung) wird empfohlen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Ist es möglich das Protokoll noch einmal abzuholen, Dateiverlust

    Zitat von Chrismei Beitrag anzeigen
    Hallo

    Wir benutzen eine Windowssimulation im Netzwerk, leider sind ist die Dateien der Lohnsteuerbescheinigungen durch Zurücksetzen auf eine frühere Sicherung verloren gegangen, die Simulation konnte nicht mehr gestartet werden.

    Die Ausdrucke liegen vor, nur hätte ich sie gerne im Elster-Formular.

    Können die Protokolle mit den Transfernummern nochmals abgerufen werden?

    Danke

    Chris
    Hallo Chrismei,

    Ein Protokollabruf an sich ist nicht mehr möglich.
    Entscheidend ist doch, dass du alle Lohnsteuerbescheinigungen erfolgreich übermittelt hast, wenn dir alle Ausdrucke vorliegen.
    Die Protokollabholung dient doch nur dem Zweck, festzustellen ob einzelne Datensätze fehlerhaft waren und du nochmal tätig werden musst.
    Auch dein Finanzamt kann höchstens anhand der Transferticketnummern, dir die übermittelten Bescheinigungen im pdf-Format zuschicken.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Ist es möglich das Protokoll noch einmal abzuholen, Dateiverlust

    Ich verschiebe das Thema mal in das Unterforum für die Elektronische Lohnsteuerbescheinigung, denn darum geht es ja bei dieser Frage, die ich ohne nähere Recherche

    jetzt auch nicht beantworten kann.

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  • Ist es möglich das Protokoll noch einmal abzuholen, Dateiverlust

    Hallo

    Wir benutzen eine Windowssimulation im Netzwerk, leider sind ist die Dateien der Lohnsteuerbescheinigungen durch Zurücksetzen auf eine frühere Sicherung verloren gegangen, die Simulation konnte nicht mehr gestartet werden.

    Die Ausdrucke liegen vor, nur hätte ich sie gerne im Elster-Formular.

    Können die Protokolle mit den Transfernummern nochmals abgerufen werden?

    Danke

    Chris
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