AW: Anlage UR und ZM bei Kleinunternehmerregelung
Danke für eure ausführlichen Antworten hierzu. Ich habe nochmals beim FA angerufen und mir jemand drittes durchstellen lassen. Der erste Mitarbeiter, der meinte, dass es eine Ausnahmeregelung gäbe, hatte gänzlich unrecht.
Es ist so, dass ich die nicht berechnete Umsatzsteuer von Facebook selbst berechnen und dem FA abführen muss. Hierzu muss ich vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Der Betrag muss, wie hier auch schon richtig geschrieben wurde, als "Steuerpflichtige sonstige Leistung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens (§ 13b Abs. 1 UStG)" angegeben werden.
Leider habe ich für diesen Betrag keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben, daher weiß ich nicht, welche rechtlichen Konsequenzen das jetzt mit sich zieht...
Danke für eure ausführlichen Antworten hierzu. Ich habe nochmals beim FA angerufen und mir jemand drittes durchstellen lassen. Der erste Mitarbeiter, der meinte, dass es eine Ausnahmeregelung gäbe, hatte gänzlich unrecht.
Es ist so, dass ich die nicht berechnete Umsatzsteuer von Facebook selbst berechnen und dem FA abführen muss. Hierzu muss ich vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Der Betrag muss, wie hier auch schon richtig geschrieben wurde, als "Steuerpflichtige sonstige Leistung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens (§ 13b Abs. 1 UStG)" angegeben werden.
Leider habe ich für diesen Betrag keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben, daher weiß ich nicht, welche rechtlichen Konsequenzen das jetzt mit sich zieht...
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