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Krankentage beim Belegabruf?

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    Krankentage beim Belegabruf?

    Hallo,
    ist aus dem Belegabruf die Anzahl der Krankentage für ein Kalenderjahr ersichtlich? Ich weiß nicht mehr genau, wieviel Tage es waren. Können 11 oder 12 gewesen sein. Wird das irgendwie aus dem Belegabruf ersichtlich oder kann ich das irgendwo - ausser beim Arbeitgeber selber (da mag ich nicht fragen) - in Erfahrung bringen?
    Weiß das Finanzamt überhaupt von Krankentagen, solange es bei der Lohnfortzahlung bleibt?

    SG...

    #2
    Weiß das Finanzamt überhaupt von Krankentagen, solange es bei der Lohnfortzahlung bleibt?
    Nein, mit der Lohnsteuerbescheinigung werden nur Unterbrechungen übermittelt, die zu einem Wegfall des Anspruchs auf Arbeitslohn führen:

    Unter Nummer 2 des Ausdrucks ist in dem Feld Anzahl „U“ die Anzahl der Unter­brechungszeiträume zu bescheinigen, in denen an
    mindestens 5 aufeinander folgenden
    Arbeitstagen der Anspruch auf Arbeitslohn im Wesentlichen weggefallen ist (z. B. wegen Krankheit).

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nur in den Fällen wo Krankengeld gezahlt wird, sind die Fehlzeiten ersichtlich.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Danke für die Hilfe. Ich werde den AG fragen müssen, anders bekomme ich es wohl nicht mehr heraus.

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          #5
          Zitat von Febedie Beitrag anzeigen
          ......Ich weiß nicht mehr genau, wieviel Tage es waren. Können 11 oder 12 gewesen sein........
          .
          Hallo Febedie,
          wenn es dir darum geht bei deinen Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte die korrekte Zahl an Tagen zu haben, wird dir wegen einem Tag Differenz niemand das anzweifeln, dann musst du nicht so einen Aufwand betreiben.

          Tschüß

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            #6
            Zitat von Febedie Beitrag anzeigen
            Danke für die Hilfe. Ich werde den AG fragen müssen, anders bekomme ich es wohl nicht mehr heraus.
            Ich sehe das auch etwas lockerer. Ob das jetzt 11 oder 12 Tage waren, spielt doch keine große Rolle. Es ist sicher ehrenwert, bei der Entfernungspauschale

            möglichst präzise Angaben machen zu wollen, aber einen Tag mehr zu erklären, weil man es nicht mehr ganz genau weiß, ist kein Drama.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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