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Umsatzsteuer: Absetzen von großen Anschaffungen

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    Umsatzsteuer: Absetzen von großen Anschaffungen

    Hallo liebes Elsterforum,

    ich habe bereits die Suche verwendet und konnte leider keine passende Antwort finden, jedoch hoffe ich, dass hier zwischen den Benutzern ein paar Gewerbetreibende zu finden sind.

    Es handelt sich um eine Anfängerfrage, da ich erst vor Kurzem mein erstes eigenes Gewerbe eröffnet habe und momentan noch auf der Suche nach einem passenden Steuerberater bin.

    Zu meiner Frage:
    Laut meinem Verständnis kann ich die volle gezahlte MwSt. von größeren Anschaffungen (Kameraequipment - ca. 6500 Euro inkl. MwSt) über die Umsatzsteuervoranmeldung im Monat des Kaufes angeben? Es verhält sich nicht analog zur Abschreibung der Ausgaben über mehrere Jahre gemäß der AfA-Liste, d. h. ich muss da nichts aufteilen?

    Lieben Dank und entschuldigt die wahrscheinlich sehr naive Frage, aber Google konnte mir da leider auch nicht weiterhelfen!


    #2
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html

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      #3
      Danke, aber das beantwortet nicht ganz meine Frage. Dass ich es absetzen kann, ist mir schon bewusst. Die Frage ist, ob ich solch größeren Anschaffungen wie bei den Ausgaben über mehrere Steuererklärungen/Steuerjahre aufsplitten muss, oder ob ich im ersten Monat gleich alles an MwSt. gegensetzen kann, da es sich um einen "laufenden Posten" handelt. Dazu sagt der zitierte Gesetzestext nichts.

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        #4
        In dem Link geht es nicht ums absetzen sondern um den Vorsteuerabzug!

        Zitat von bürokratischesfluidum Beitrag anzeigen
        ob ich solch größeren Anschaffungen wie bei den Ausgaben über mehrere Steuererklärungen/Steuerjahre aufsplitten muss ... Dazu sagt der zitierte Gesetzestext nichts.
        Hier ein Auszug aus dem Gesetz:
        Zitat von § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 UStG
        Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist

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          #5
          Vielen Dank für die Informationen.

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            #6
            Vielen Dank für die Informationen.

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