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Ein Tag mit zwei Jobs in Steuerklasse 1?

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    Ein Tag mit zwei Jobs in Steuerklasse 1?

    Hallo,
    folgendes Problem. Ich hatte 2019 einen Arbeitgeberwechsel und war bei dem ersten Arbeitgeber bis zum 31. März angestellt. D.h der Lohnsteuerbescheid geht vom 1.1 bis zum 31.03 beim zweiten Arbeitgeber hab ich aber am 31.03 angefangen da ich zu dem Zeitpunkt noch meine restlichen Urlaubstage beim Arbeitgeber 1 verbraucht habe. Nun geht der 2. Lohnsteuerbescheid vom 31.03 - ende des Jahres.
    D.h. ich hatte einen Tag an dem ich zwei Jobs mit Steuerklasse 1 hatte. Wie wirkt sich das auf meine Steuererklärung aus. Bzw müssen dann Steuern nachgezahlt werden ?


    #2
    Du befindest Dich hier in einem Forum zu Elster. Du hast also die Möglichkeit, Deine Steuer mit Elster zu berechnen.

    Ansonsten: ich weiß ja nicht, wie der März jetzt tatsächlich abgerechnet wurde. Hast Du tatsächlich zwei Monatsgehälter auf Steuerklasse 1 im März bekommen? Das wäre dann falsch. Aber bei einem Gehalt für einen einzigen Tag kann das ja auch nicht viel ausmachen.

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      #3
      Das hat bei einem Tag eher geringe Auswirkungen! Trag die Werte aus deinen Lohnsteuerbescheinigungen in dein Steuerprogramm ein, dann siehst du das.

      Ob unterm Strich wirklich eine Nachzahlung herauskommt, hängt ja wesentlich von der Höhe deiner Werbungskosten ab.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ne quatsch, vom alten Arbeitgeber hab ich den Kompletten Monat ausgezahlt bekommen 1500 netto . Und vom 2. Abeitgeber nur den 31. also knapp 80€.

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          #5
          Und vom 2. Abeitgeber nur den 31. also knapp 80€.
          Deswegen sind die Auswirkungen ja auch gering.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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