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    Belegabruf

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    Zuletzt geändert von fivesudo; 23.09.2020, 11:39.

    #2
    Hallo fivesudo,
    bist du sicher, dass ein Beleg bereitgestellt wurde. E-Mail Benachrichtigungen gibt es für die beantragte Bescheiddatenbereitstellung.

    Tschüß

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      #3
      Entschuldigung, aber kann mir eine/r sagen wie ich die Belege überhaupt abrufen kann? Ich komme damit noch nicht klar, aber bin ich für das Steuerjahr 2019 einfach noch zu früh dran?

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        #4
        Für das Steuerjahr 2019 bist du mit dem Bescheinigungsabruf, wie der Belegabruf seit dem letzten Jahr heißt, vermutlich zu früh dran. Abrufbar sind

        in vielen Fällen bisher nur die Stammdaten. Ohne Angaben zu der verwendeten Software kann ich dir nicht sagen, wie du den Abruf starten musst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Bei meiner Frau und bei meiner Tochter sind die Bescheinigungen schon da.

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            #6
            Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
            Bei meiner Frau und bei meiner Tochter sind die Bescheinigungen schon da.
            Das ist so früh im Jahr eher die Ausnahme. Von meinen insgesamt sieben Bescheinigungen (ohne Stammdaten) wurde bisher gerade mal eine übermittelt.

            Vor Mitte Februar waren die noch nie vollzählig abrufbar, es gab auch schon Jahre, da wurde es Anfang März, bis alles da war.

            Es eilt ja auch nicht! Wenn die Finanzverwaltung wirklich bundesweit einen einheitlichen Starttermin für 2019 anstrebt, passiert vor Mitte März nichts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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