AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag
Da du einen Feststellungsbescheid für 2015 hast, ist das m. E. kein Problem. Der wurde ja nicht geändert oder aufgehoben.
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Keine Ankündigung bisher.
Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag
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Geht das überhaupt noch nachträglich, da die Einspruchsfrist ja schon lange abgelaufen ist
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AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag
Zitat von bwatson Beitrag anzeigenDieses würde ich jetzt auch wieder bei der Steuererklärung 2017 ankreuzen, mit der Hoffnung, dass mir dann die Differenz von 2400€ angerechnet wird.
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AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag
Zitat von bwatson Beitrag anzeigenalso die Zeile "Abzug Verlustvortrag" (wie auf dem Bild zu sehen) ist in meinem Steuerbescheid 2016 nicht vorhanden.
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AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag
also die Zeile "Abzug Verlustvortrag" (wie auf dem Bild zu sehen) ist in meinem Steuerbescheid 2016 nicht vorhanden.
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AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag
Dein Verlust ergibt sich aus dem GdE ...Angehängte Dateien
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AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag
Zitat von bwatson Beitrag anzeigenDer Verlustvortrag wurde 2016 meiner Meinung nach nicht gegengerechnet.
Ich hatte 2016 insgesamt Einkünfte von 6700€ und Werbungskosten von -6100€. Das macht dann den "Gesamtbetrag der Einkünfte" von 600€.
Sonderausgaben waren -900€. Dadurch ergab sich ein "Einkommen/ versteuerndes Einkommen" von -300€.
Die 3000€ Verlustvortrag kann ich in der Rechnung vom Steuerbescheid 2016 nicht finden.
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AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag
Ja, umzugsbedingt habe ich das Finazamt gewechselt. In der Steuererklärung 2016 habe ich lediglich das Kreuzchen bei "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag [...] zum 31.12.2015 festgestellt" angekreuzt.
Dieses würde ich jetzt auch wieder bei der Steuererklärung 2017 ankreuzen, mit der Hoffnung, dass mir dann die Differenz von 2400€ angerechnet wird.
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Zum 31.12.2016 ist ja keine Fortschreibung deines Verlustvortrags aus 2015 erfolgt, warum auch immer. Hast du in der Steuererklärung für 2016 darauf hingewiesen?
Das muss man zwar nicht, es macht aber insbesondere bei einem Finanzamtswechsel durchaus Sinn.
Es hätten ja 600 € gegengerechnet werden müssen, dir bleiben also noch rund 2.400 € für 2017.
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AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag
Der Verlustvortrag wurde 2016 meiner Meinung nach nicht gegengerechnet.
Ich hatte 2016 insgesamt Einkünfte von 6700€ und Werbungskosten von -6100€. Das macht dann den "Gesamtbetrag der Einkünfte" von 600€.
Sonderausgaben waren -900€. Dadurch ergab sich ein "Einkommen/ versteuerndes Einkommen" von -300€.
Die 3000€ Verlustvortrag kann ich in der Rechnung vom Steuerbescheid 2016 nicht finden.
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AW: Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag
Zitat von bwatson Beitrag anzeigenHallo zusammen,
Im Jahr 2015 und 2016 habe ich studiert und nun erstelle ich gerade meine erste Steuererklärung (für 2017) im Beruf.
Für das Jahr 2015 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht und einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" von etwa 3000€ erhalten.
Für das Jahr 2016 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht, jedoch keinen Bescheid über einen Verlustvortrag erhalten. Der "Gesamtbetrag der Einkünfte" fiel mit etwa 600€ positiv aus, das "Einkommen/ zu versteuernde Einkommen" mit etwa -300€ negativ.
Wie kann ich den Verlustvortrag von 2015 jetzt geltend machen? Oder wurde der Betrag im Jahr 2016 komplett verpufft?
In Hauptdruck gibt es ja dazu die Zeile "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag [...] zum 31.12.2016 festgestellt".
Danke im Voraus und viele Grüße,
Watson
Hallo,
lt. deiner Beschreibung hattestb du 2016 Einkünfte in Höhe von 3600.-
abzüglich Verlustvortrag aus 2015 3000.- ergibt Einkünfte von 600.-
Gruß FIGUL
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Erste Steuererklärung nach Studium // Verlustvortrag
Hallo zusammen,
Im Jahr 2015 und 2016 habe ich studiert und nun erstelle ich gerade meine erste Steuererklärung (für 2017) im Beruf.
Für das Jahr 2015 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht und einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" von etwa 3000€ erhalten.
Für das Jahr 2016 habe ich auch eine Steuererklärung gemacht, jedoch keinen Bescheid über einen Verlustvortrag erhalten. Der "Gesamtbetrag der Einkünfte" fiel mit etwa 600€ positiv aus, das "Einkommen/ zu versteuernde Einkommen" mit etwa -300€ negativ.
Wie kann ich den Verlustvortrag von 2015 jetzt geltend machen? Oder wurde der Betrag im Jahr 2016 komplett verpufft?
In Hauptdruck gibt es ja dazu die Zeile "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag [...] zum 31.12.2016 festgestellt".
Danke im Voraus und viele Grüße,
Watson
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