AW: Mitnahme des Verlustvortrags
Ich denke, Du machst da einfach einen Denkfehler: Wirtschaftlich macht es doch keinen Unterschied, ob Du vier Jahre lang einen Verlust von 9.800 € anhäufst und den dann im Folgejahr mit 17.000 € verrechnest oder ob Du vier Jahre lang Null verdienst und in 2017 17.000 € verdienst und gleichzeitig Studienkosten von 9.800 € hast. Wenn Du nur den zweiten Fall hättest, würdest Du nicht meckern. Aber da Du den wirtschaftlich gleichen ersten fall hast und Dir ggf. von den Studentenstammtischen 200.000 € Steuerstattungen anvisiert wurden, ist die Erwartungshaltung ins Unermessliche gestiegen und wird natürlich jetzt enttäuscht. Der Böse, auf den Du "einschlagen" solltest, ist dann aber nicht das "böse" Finanzamt, sondern die "Stammtischbrüder".
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AW: Mitnahme des Verlustvortrags
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
da bist du höchstwahrscheinlich ein paar Nummern zu klein (Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung)
Gruß FIGUL
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AW: Mitnahme des Verlustvortrags
Zitat von Crank Beitrag anzeigenDas zwingt einen ja zur Steuerhinterziehung, klasse gelöst vom Finanzamt!
Extrem enttäuschend und demotivierend...
War crank nicht so ein kranker Film?
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AW: Mitnahme des Verlustvortrags
Ach Du A...nspruchsvoller Mensch. Natürlich, würde der Staat keine Steuern erheben, dann gäbe es keine Steuerhinterziehung mehr.
Tolle Idee
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AW: Mitnahme des Verlustvortrags
Das Finanzamt wendet die Steuergesetze an und das Steuerrecht ist nun mal kein Wunschkonzert.
Welchen Sinn macht es denn, auf 17.000 € zu verzichten, nur um eine Steuerersparnis von vielleicht zusätzlich 3.000 € zu realisieren?
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AW: Mitnahme des Verlustvortrags
Zitat von Crank Beitrag anzeigenDas zwingt einen ja zur Steuerhinterziehung, klasse gelöst vom Finanzamt!
Extrem enttäuschend und demotivierend...
da bist du höchstwahrscheinlich ein paar Nummern zu klein (Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung)
Gruß FIGUL
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AW: Mitnahme des Verlustvortrags
Das zwingt einen ja zur Steuerhinterziehung, klasse gelöst vom Finanzamt!
Extrem enttäuschend und demotivierend...
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AW: Mitnahme des Verlustvortrags
Ja, das ist so! Das trifft praktisch alle, die im Herbst eines Jahres in den Beruf starten, mehr oder weniger heftig.
Ins Minus schafft du es beim Gesamtbetrag der Einkünfte 2017 nicht mehr, damit ist die Sache gelaufen. Aber das ist bekannt und wurde hier schon öfter erörtert.
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Mitnahme des Verlustvortrags
Hallo,
ich erziele einen Verlustvortrag über 4 Jahre von gesamt 9800€ (2016) (kein Nebenjob während dieser Zeit); ab Ende 2017 bin ich in einer Festanstellung, verdiente im letzten Jahr aber nur noch 17000€. Mein Verlustvortrag ist somit weg und wird nicht auf 2018 übertagen, wo ich die vollen 78000€ verdiene.
Wenn ich nun aber Anfang 2017 zu arbeiten begonnen hätte und ich 78000€ zu versteuerndes Einkommen erzielt hätte, reduziert sich dieses um 9875€ (=68.800€) und ich profitiere von meinem Verlustvortrag.
Nun steht dort verbleibender Verlustvortrag für 2017 0€ und ich erhalte nur die lächerlichen 3800€ Steuerrückerstattung für 2017.
Meine Umzugskosten usw., nichts wird berücksichtigt?
GrußStichworte: -
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