Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustvortrag negative Kapitalerträge notwendig?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Verlustvortrag negative Kapitalerträge notwendig?

    Das Steuerrecht ist kein Wunschkonzert.
    Verluste werden verrechnet bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von NULL. Ob für den g.d.E. bzw. das zu versteuernde Einkommen vor Verlustverrechnung überhaupt Steuern angefallen wären ist hierbei unbeachtlich.

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    AW: Verlustvortrag negative Kapitalerträge notwendig?

    Zitat von brulard Beitrag anzeigen
    ........

    Allerdings sinkt die Summe der Einkünfte durch den Abzug der negativen Kapitalerträge unter den Grundfreibetrag. Meine Frage lautet daher: Lässt sich der "zu viel" abgezogene Anteil, der sich für mich gar nicht mehr steuermindernd auswirkt, als Verlust in andere Jahre vortragen? Wird dies vielleicht sogar automatisch berücksichtigt? Oder geht er auf diese Weise "verloren"?

    ..........
    Hallo brulard,

    ein Verlust kann nur entstehen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist. Ein positiver Gesamtbetrag der Einkünfte bis zum Grundfreibetrag führt lediglich zu einer Steuerfestsetzung von 0,00 Euro.

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • brulard
    hat ein Thema erstellt Verlustvortrag negative Kapitalerträge notwendig?.

    Verlustvortrag negative Kapitalerträge notwendig?

    Hallo zusammen,

    in 2017 hatte ich positive Kapitalerträge aus Aktienverkäufen und negative Kapitalerträge aus einer gekündigten Fondsrentenversicherung. Es gab keine sonstigen Einkünfte. In der Steuerberechnung werden diese, wie gewünscht, im Zuge einer Günstigerprüfung miteinander verrechnet, sodass mir die vollen gezahlten Kapitalertragssteuern zurückerstattet würden.

    Allerdings sinkt die Summe der Einkünfte durch den Abzug der negativen Kapitalerträge unter den Grundfreibetrag. Meine Frage lautet daher: Lässt sich der "zu viel" abgezogene Anteil, der sich für mich gar nicht mehr steuermindernd auswirkt, als Verlust in andere Jahre vortragen? Wird dies vielleicht sogar automatisch berücksichtigt? Oder geht er auf diese Weise "verloren"?

    Vielen Dank vorab, freundliche Grüße
Lädt...
X