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  • armesusi
    antwortet
    Du hast noch keine Einnahmen durch sein Buch erzielt, also muss du nichts eingeben. Gehe einfach zu Finanzamt und lasse dich beraten.

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Nein, bei ihm kommt das in die Anlage S ! Er will doch ein Buch schreiben.
    Hallo,

    ja, klar- in der Hitze des Gefechts.
    Aber das Ergebnis ist das Gleiche oder Selbe

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn das Finanzamt jetzt die EÜR für 2019 haben will, hat man dir doch eine Möglichkeit eröffnet, die fehlenden Erklärungen nachzureichen.

    Solange kein bestandskräftiger Steuerbescheid für 2019 vorliegt, ist das alles kein Problem.

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  • Christian2018
    antwortet
    Danke für die Antworten. Das war mir nicht klar gewesen. Bei der Übermittlung der Steuererklärung für 2019 habe ich die EÜR mit Anlage S nicht übermittelt. Wäre es ratsam das Finanzamt zu kontaktieren, um meine Unkenntnis zu erklären? Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt? Die Deadline war Juli 2020 gewesen, die ich bei den anderen Unterlagen eingehalten habe.

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  • Charlie24
    antwortet
    Das Ergebnis kommt dann in Anlage G
    Nein, bei ihm kommt das in die Anlage S ! Er will doch ein Buch schreiben.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    Christian2018

    in Beitrag #7 schreibst du: Mir sind in 2019 Kosten entstanden
    Die Kosten musst du in der EÜR aufführen.
    Das Ergebnis kommt dann in Anlage G

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    Zitat von Christian2018 Beitrag anzeigen
    Ich habe 2019 nichts eingenommen. Musst ich trotzdem eine Einnahmenüberschussrwechnung machen?
    Vielleicht hattest du bei der Vorbereitung deines Buches im Jahr 2019 bereits Betriebsausgaben, dann hättest du einen Verlust. Da würde die EÜR durchaus

    Sinn machen.

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  • Christian2018
    antwortet
    Ich habe 2019 nichts eingenommen. Musst ich trotzdem eine Einnahmenüberschussrwechnung machen?

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    was willst du wissen?
    Wurde alles schon vorher beantwortet

    Gruß FIGUL

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  • Christian2018
    antwortet
    Ich habe eine wichtige Steuerfrage. 2018 hatte ich mich beim Finanzamt als Kleinunternehmer angemeldet und hatte bei der Steuererklärung 0 Euro angegeben, weil ich nichts eingenommen habe. Da sagte das Finanzamt nichts dazu. Das gleiche machte ich für 2019, da ich auch nichts eingenommen hatte. Da bekam ich einen Brief, dass ich Einnahmnüberschussrechnung abgeben soll. Bitte um Aufklärung.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Als Autor beim Finanzamt anmelden

    Die Ausgaben können grundsätzlich nur in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie bezahlt worden sind.

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  • Christian2018
    antwortet
    AW: Als Autor beim Finanzamt anmelden

    Ich habe zur Anlage EÜR folgende Frage.

    Mir sind in 2019 Kosten entstanden. Ich werde mein Buch wahrscheinlich erst 2020 veröffentlichen. Kann ich die Kosten von 2019 für die Steuererklärung 2020 in die Anlage EÜR eintragen? Muss ich Quittungen als Kopie dem Finanzamt mitschicken?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Als Autor beim Finanzamt anmelden

    Sobald Du selbständig tätig bist musst Du diese Tätigkeit auch dem Finanzamt mitteilen.

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  • Petz1900
    antwortet
    AW: Als Autor beim Finanzamt anmelden

    Zitat von Christian2018 Beitrag anzeigen
    Muss die Anmeldung beim Finanzamt schon vorher gemacht worden sein?
    Kann ja nicht schaden und tut auch nicht weh.

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  • Christian2018
    antwortet
    AW: Als Autor beim Finanzamt anmelden

    Danke für die Antworten.

    Ich möchte mein Buch wahrscheinlich Ende Oktober veröffentlichen.

    Muss die Anmeldung beim Finanzamt schon vorher gemacht worden sein?

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