AW: Rückwirkender Verlustvortrag
Sofern du in deinen Einkommensteuererklärungen die Werbungskosten/Sonderausgaben nicht erklärt hattest, dann hast du nun leider Pech.
Die ESt-Bescheide sind hinsichtlich der Höhe der zu berücksichtigenden Aufwendungen nämlich bindend für die Verlustfeststellung
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Rückwirkender Verlustvortrag
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AW: Rückwirkender Verlustvortrag
Zitat von FelixW93 Beitrag anzeigen
Ich habe stets eine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Nun habe ich erfahren, dass ich die Werbungskosten über einen Verlustvortrag in die nächsten Jahre hätte mitnehmen können.
Ist dies nachträglich möglich, obwohl bereits eine Einkommenssteuererklärung abgegeben ist? Ist für manche Jahre die Frist vielleicht schon abgelaufen?
wenn du jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben hast und es entsteht ein Verlust, dann berücksichtigt das Finanzamt, dass eigentlich von sich aus.
Ein Verlust kann natürlich nur entstehen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im jeweiligen Jahr negativ ist.
Schau mal deine Bescheide an.
Tschüß
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Rückwirkender Verlustvortrag
Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
Von 2012 - 2015 habe ich eine Ausbildung gemacht und habe keine Steuern bezahlen müssen, aber hohe Werbungskosten gehabt.
Von 2015 - 2018 habe ich ein duales Studium absolviert und relativ wenig Steuern bezahlt.
Im Jahr 2019 werde ich das "erste richtige Gehalt" erhalten.
Ich habe stets eine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Nun habe ich erfahren, dass ich die Werbungskosten über einen Verlustvortrag in die nächsten Jahre hätte mitnehmen können.
Ist dies nachträglich möglich, obwohl bereits eine Einkommenssteuererklärung abgegeben ist? Ist für manche Jahre die Frist vielleicht schon abgelaufen?
Für Tipps bin ich sehr dankbar!
Schöne Grüße
Felix
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