Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?

    Dann bleibt noch die Möglichkeit mit dem Finanzamt zu sprechen,
    ob nicht die Steuererklärung später abgegeben werden kann.
    Bzw wie man das mit der fehlenden Erklärung der GbR machen soll.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Steuerlaie0815
    antwortet
    AW: Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?

    Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
    Hallo Steuerlaie,
    wie wurde das in den vorangegangenen Jahren gehandhabt?
    Da gab es ja die zeitliche Differenz auch schon.
    Gruß Xaver
    Wie in meinem 2. Satz erklärt ist diese Konstellation NEU. Davor hat alles der Steuerberater gemacht

    MfG
    Der Steuerlaie

    Einen Kommentar schreiben:


  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?

    Hallo Steuerlaie,
    wie wurde das in den vorangegangenen Jahren gehandhabt?
    Da gab es ja die zeitliche Differenz auch schon.
    Gruß Xaver

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?

    D.h. ich trage 0€ ein und gebe einfach ab.
    Naja, wenn du deinen Gewinnanteil in etwa kennst, weil es die GbR schon länger gibt, kannst du ja auch einen geschätzten Betrag eingeben und in Zeile 98 des Hauptvordrucks ergänzend angeben,

    dass es sich dabei um einen vorläufigen Wert handelt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Steuerlaie0815
    antwortet
    AW: Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?

    Vielen Dank für die Rückmeldung.
    D.h. ich trage 0€ ein und gebe einfach ab.

    MfG

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    AW: Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?

    Hallo Steuerlaie0815,

    grundsätzlich kommt ja in die Anlage G der Gewinn aus der GbR der auf dich entfällt.
    Für die GbR muss der Steuerberater ja eine einheitlich und gesonderte Feststellungserklärung abgeben.
    Falls deine ESt-Erklärung schon bearbeitet ist bis der Steuerberater die GbR fertig hat, bekommt du einen geänderten Bescheid von deinem Wohnsitzfinanzamt.

    Du kannst natürlich mal mit dem Steuerberater reden, wie lange er denn noch braucht, vielleicht teilt er dir dein Ergebnis dann mit.

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • Steuerlaie0815
    hat ein Thema erstellt Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?.

    Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?

    Hallo Zusammen,

    ich habe neben meinem Angestelltenverhältnis eine GbR mit Kleinunternehmenstatus am laufen. Ab diesen Jahr habe ich folgende Konstellation: Die Einkommensteuererklärung fülle ich selbst aus aber die Steuer der GbR wird von einem Steuerberater durchgeführt.
    Das Problem ist nun, dass ich meine private abgeben muss, der Steuerberater aber noch nicht die Steuer der GbR abgeschlossen hat.
    Bis dato hatte ich alle Steuern in Papierform abgegeben, was ja jetzt ab 2017 nicht mehr zulässig ist. D.h. ich muss meine Daten per Elster übertragen.

    Was trage ich jetzt in Anlage G ein und habe ich eine Möglichkeit den Sachverhalt irgendwo zu erklären?
    Für die GbR ist auch noch ein anderes Finanzamt zuständig - macht dies weitere Probleme?

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG
    Der Steuerlaie
Lädt...
X