AW: Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?
Dann bleibt noch die Möglichkeit mit dem Finanzamt zu sprechen,
ob nicht die Steuererklärung später abgegeben werden kann.
Bzw wie man das mit der fehlenden Erklärung der GbR machen soll.
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Keine Ankündigung bisher.
Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?
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AW: Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?
Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigenHallo Steuerlaie,
wie wurde das in den vorangegangenen Jahren gehandhabt?
Da gab es ja die zeitliche Differenz auch schon.
Gruß Xaver
MfG
Der Steuerlaie
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AW: Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?
Hallo Steuerlaie,
wie wurde das in den vorangegangenen Jahren gehandhabt?
Da gab es ja die zeitliche Differenz auch schon.
Gruß Xaver
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AW: Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?
D.h. ich trage 0€ ein und gebe einfach ab.
dass es sich dabei um einen vorläufigen Wert handelt.
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AW: Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
D.h. ich trage 0€ ein und gebe einfach ab.
MfG
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AW: Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?
Hallo Steuerlaie0815,
grundsätzlich kommt ja in die Anlage G der Gewinn aus der GbR der auf dich entfällt.
Für die GbR muss der Steuerberater ja eine einheitlich und gesonderte Feststellungserklärung abgeben.
Falls deine ESt-Erklärung schon bearbeitet ist bis der Steuerberater die GbR fertig hat, bekommt du einen geänderten Bescheid von deinem Wohnsitzfinanzamt.
Du kannst natürlich mal mit dem Steuerberater reden, wie lange er denn noch braucht, vielleicht teilt er dir dein Ergebnis dann mit.
Tschüß
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Einnahme-Überschuss-Rechnung nachreichen möglich?
Hallo Zusammen,
ich habe neben meinem Angestelltenverhältnis eine GbR mit Kleinunternehmenstatus am laufen. Ab diesen Jahr habe ich folgende Konstellation: Die Einkommensteuererklärung fülle ich selbst aus aber die Steuer der GbR wird von einem Steuerberater durchgeführt.
Das Problem ist nun, dass ich meine private abgeben muss, der Steuerberater aber noch nicht die Steuer der GbR abgeschlossen hat.
Bis dato hatte ich alle Steuern in Papierform abgegeben, was ja jetzt ab 2017 nicht mehr zulässig ist. D.h. ich muss meine Daten per Elster übertragen.
Was trage ich jetzt in Anlage G ein und habe ich eine Möglichkeit den Sachverhalt irgendwo zu erklären?
Für die GbR ist auch noch ein anderes Finanzamt zuständig - macht dies weitere Probleme?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Der Steuerlaie
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