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Kirchensteuer Auswirkung auf dir Rückerstattung

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Auswirkung auf dir Rückerstattung

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Aus Sicht deiner Kirche wird kein Termin passen! Meines Wissens sind die Vorschriften in den Kirchensteuergesetzen unterschiedlich, was die steuerliche Wirksamkeit des Austritts angeht.

    Wahrscheinlich ist es deshalb besser, den Austritt bereits im November zu erklären. Das ist aber jetzt keine Empfehlung zum Kirchenaustritt.
    Hallo,

    und was hat die Frage zum Kirchenaustritt und sbesonders deine Antwort mit ElsterForum zu tun?
    Das ist ja schon mehr als grenzwertig

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Auswirkung auf dir Rückerstattung

    Ist der November oder Dezember passend für einen Austritt?
    Aus Sicht deiner Kirche wird kein Termin passen! Meines Wissens sind die Vorschriften in den Kirchensteuergesetzen unterschiedlich, was die steuerliche Wirksamkeit des Austritts angeht.

    Wahrscheinlich ist es deshalb besser, den Austritt bereits im November zu erklären. Das ist aber jetzt keine Empfehlung zum Kirchenaustritt.

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  • Crank
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Auswirkung auf dir Rückerstattung

    Hallo,
    danke nochmal für die Rückmeldungen!

    Ich hatte eigentlich alles nochmal neue eingegeben, inkl. der aktualisierten Lohnsteuer (ohne Kirchensteuer), war etwas überrascht von der Nachzahlung. Dies sollte bei einem Spitzensteuersatz nicht vorkommen!

    Wahrscheinlich habe ich bei der Eingabe etwas übersehen, ich werde meinen Kirchenaustritt für die kommende Woche vorbereiten.
    Ist der November oder Dezember passend für einen Austritt?

    Bye

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Auswirkung auf dir Rückerstattung

    ... dies passt nicht mit deiner Aussage oben überein.
    Meine Aussage war:

    Auf die Steuerhöhe des Jahres 2018 hat dein geplanter Kirchenaustritt zum Jahresende meines Erachtens keine Auswirkungen.
    Im Jahr 2018 hast du ja noch Kirchensteuer bezahlt, die du als Sonderausgabe geltend machen kannst. Erst ab 2019 fällt das dann weg.

    Wenn dein Arbeitgeber die Lohnsteuer übers Jahr richtig einbehält, bekommst du sicher für 2019 eine geringere, eventuell auch gar keine Erstattung mehr, eine Nachzahlung kommt aber auch nur zustande,

    wenn du 2019 noch eine größere Kirchensteuererstattung für 2018 bekommen würdest, die dann 2019 zu negativen Sonderausgaben (Sonderausgabenüberhang) führen würde.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Auswirkung auf dir Rückerstattung

    Du musst schon gaaaanz genau sagen, wo Du die Kirchensteuer rausgenommen und was Du geändert oder nicht geändert hast. Wenn Du z.B. weiterhin auf dem Hauptbogen eine Kirchenzugehörigkeit behauptest, gleichzeitig aber nun die Lohnkirchensteuer rausnimmst, dann wäre klar, dass das Programm glaubt, Du müsstest z.B. 1.000 € Kirchensteuer schulden, die Du mangels Vorauszahlung also noch zu zahlen hättest.

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  • Crank
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Auswirkung auf dir Rückerstattung

    Hallo,

    ich habe bei meiner letzten Steuererklärung die Kirchensteuer herausgenommen, sonst habe ich nichts geändert, dabei wurde aus einer Steuerrückerstattung von 890€ eine Steuernachzahlung von 450€, dies passt nicht mit deiner Aussage oben überein.

    Mein Bruttogehalt lag damals noch bei ca. 55000€, immer wenn ich den Hacken im Softwaretool bei der Kirchensteuer entfernt habe, kam eine Nachzahlung raus.

    Hat jemand Erfahrungen mit dem Kirchenaustritt, ich bin skeptisch ob ich am Ende nicht doch Nachzahlen muss, bitte um Antworten da ein Austritt nur im November oder Dezember Sinnvoll ist.

    Bye

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kirchensteuer Auswirkung auf dir Rückerstattung

    Die Kirchensteuer als Sonderausgabe fällt dann ab dem Jahr 2019 weg. Eine eventuelle Kirchensteuererstattung für das Jahr 2018 musst du dann in der Erklärung für das Jahr 2019 angeben, das kann zu
    einem Sonderausgabenüberhang führen.

    Auf die Steuerhöhe des Jahres 2018 hat dein geplanter Kirchenaustritt zum Jahresende meines Erachtens keine Auswirkungen.

    Ein Jahresbrutto von 64.000 € ist, das sei nur am Rande vermerkt, objektiv kein geringes Einkommen. Ein durchgängig beschäftigtes Single muss normalerweise nicht mit Nachzahlungen rechnen, vorausgesetzt,

    dem Arbeitgeber unterlaufen beim Lohnsteuerabzug keine Fehler.

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  • Crank
    hat ein Thema erstellt Kirchensteuer Auswirkung auf dir Rückerstattung.

    Kirchensteuer Auswirkung auf dir Rückerstattung

    Hallo,
    eventuell könnt Ihr mir weiterhelfen, ich plane Ende November oder Anfang Dezember aus der Kirche auszutreten und würde somit keine Kirchensteuer sparen.
    Momentan habe ich einen Verdienst von 64000 Brutto im Jahr (Single, keine Kinder), wie würde sich dies auf meine Steuerrückzahlung auswirken, müsste ich Steuern nachzahlen, habe nur eine Kilometerpauschale von 12km und sonst keine weiteren Werbungskosten.
    Bin nicht sicher ob ich am Ende nicht doch draufzahle, habe zwar kein großes Einkommen aber rechne mit einer Steuerrückzahlung von ca. 900€ für 2018.
    Gruß,
    Nina
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