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Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Zum einen IST jeder Unternehmer zur Umsatzsteuererklärungsabgabe verpflichtet, sei er normaler Unternehmer oder Kleinunternehmer. Zum anderen kann aufgrund der Anlage EÜR nicht überprüft werden, mit welchem Jahresumsatz am Jahresanfang gerechnet wird, auch wenn sich diese Erwartung ggf. einen Tag später wieder zerschlägt.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Hallo,

    die unterschiedliche Handhabung ist nicht nur Bundesland abhängig oder vom Finanzamt abhängig, ich habe den Eindruck, dass dies oft vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängt auch innerhalb eines FA.
    Denn siehe @Charlie24 -> Voraussetzungen können anhand der EÜR geprüft werden.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
    Ah, interessant. Freiwillig/unaufgefordert, oder erst, wenn das Finanzamt sagt "schicken Sie mal"?
    Auch da gibt es offenbar unterschiedliche Praktiken. Mein Finanzamt will bei Kleinunternehmern überhaupt keine Umsatzsteuererklärung sehen, auch nicht im 3-Jahresrhytmus.

    Ob die Eigenschaften noch vorliegen, wird anhand der zur Gewinnermittlung eingereichten Unterlagen, also anhand der EÜR bzw. der Bilanz überprüft.

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  • mhanft
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Die Finanzämter sind angehalten, alle drei Jahre zur prüfen, ob die Voraussetzungen der Kleinunternehmereigenschaft noch vorliegen. Daher müssen auch Kleinunternehmer alle drei Jahre eine USt-Erklärung abgeben.
    Ah, interessant. Freiwillig/unaufgefordert, oder erst, wenn das Finanzamt sagt "schicken Sie mal"?

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Die Finanzämter sind angehalten, alle drei Jahre zur prüfen, ob die Voraussetzungen der Kleinunternehmereigenschaft noch vorliegen. Daher müssen auch Kleinunternehmer alle drei Jahre eine USt-Erklärung abgeben.

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  • mhanft
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Zitat von Daniel283 Beitrag anzeigen
    da sie von ihrem FA schriftlich aufgefordert wurde, eine Umsatzsteuererklärung zu schreiben, und das bei Kleinunternehmern ja nicht der Fall ist.
    Ist das so? Wofür gibt es dann in der USt-Erklärung die Kz 238 und 239 "Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer", wo man die "Kleinunternehmer-Umsätze" der letzten beiden Jahre eintragen soll?

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  • Daniel283
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Achso und nein, leider liegt mir die Umsatzsteuererklärung von letztem Jahr nich vor. Nur ein vorläufiger Bescheid über die Einkommenssteuererklärung für 2016, bei der ein gewerblicher Gewinn von 656€ angegeben ist, habe ich.

    Aktualisiert

    @L.E.Fant
    Also was genau mit Lieferung gemeint ist,weiß ich auch nicht. Es steht aber genau so auf der Rechnung des Netzbetreibers. Gut, zugegeben, es steht bei den Kosten Rechnungsbetrag Messstellenbetrieb + Rücklieferung (127,08€ + 24,15€ Ust.) und darunter Zahlungen aus Rücklieferung (-191,64€ +(-36,36€) Ust.)

    Was damit gemeint ist, weiß ich auch nicht genau, aber die negativen Beträge wurden ihr jedenfalls gutgeschrieben.
    Zuletzt geändert von Daniel283; 28.10.2018, 22:43.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Zitat von Daniel283 Beitrag anzeigen
    Da sie ja nicht als Kleinunternehmerin angemeldet ist, bekommt sie bei Einspeisung des Stroms ins Netz (1041.25€) und dessen Lieferung (191.64€) jeweils die 19% Ust
    Was ist denn der Unterschied zwischen Einspeisung und Lieferung?

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  • Daniel283
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    @Charlie24
    Hay,
    falls du noch Lust hast zu antworten, wollte ich dir kurz paar neue Details nennen, die ich in den letzten Stunden feststellen konnte.

    Vorab: Ich mache diese Steuererklärung für meine Tante, da sie mein Vater nun nicht mehr machen kann.
    Sie wusste nichts davon, dass sie als Kleinunternehmerin angemeldet sei, als ich sie danach fragte, und ich glaube nun auch, dass sie das nicht ist. Da mein Vater damals, als die Anlage Ende November 2011 gekauft wurde, die Steuererklärungen für sie gemacht hat, hat er sicherlich auch mit ihr die Ersparnis durch die Vorsteuerbeträge genutzt, die die anschließenden (über 2 Jahre hinweg) monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit sich brachten. Von all dem wusste ich nichts, deswegen dachte ich von Anfang an, sie wäre als Kleinunternehmerin eingetragen. Aber jetzt habe ich mir das zusammengereimt, da sie von ihrem FA schriftlich aufgefordert wurde, eine Umsatzsteuererklärung zu schreiben, und das bei Kleinunternehmern ja nicht der Fall ist.

    Ich habe nun bereits neben ihrer normalen Einkommensteuererklärung die Anlage EÜR, die dazugehörige Anlage EÜRAV, die Anlage G und die Umsatzsteuererklärung fast komplett ausgefüllt. Es scheint auch fast alles zu passen, bis auf eine Kleinigkeit:

    Da sie ja nicht als Kleinunternehmerin angemeldet ist, bekommt sie bei Einspeisung des Stroms ins Netz (1041.25€) und dessen Lieferung (191.64€) jeweils die 19% Ust. (das sind zusammen 234,27€) gutgeschrieben. Den Nettobetrag (ohne die Ust. sind das 1232,89€) muss ich ja in der Umsatzsteuererklärung in Zeile 38 eintragen.
    Die PV-Anlage hat damals isngesamt 11691€ gekostet, wovon 1/20 * 1169€ = 584,55€ sind, die ich doch als Afa in der EÜR järlich geltend machen kann, oder?
    Somit hat sich der Wert der PV-Anlage bis Anfang 2017 auf 8125,25€ verringert. Diese Zahlen hab ich alle in die EÜRAV eingetragen. Dabei liegt aber auch nicht das Problem, glaube ich.

    Nun ist es so, dass sie mit der erhaltenen Ust. von 234,27€ durch die Einspeisung und Lieferung eigentlich genau diesen Betrag laut Umsatzsteuererklärung ans FA zurückzahlen muss. Es ist aber auch so, dass sie von eben diesem Netzbetreiber fast genau den eingespeisten Strom bezieht. Das heißt sie kriegt zwar die Ust. beim Verkauf des Stroms erstattet, muss sie aber beim Kauf auch wieder zahlen. Das heißt es wäre doch unsinnig, wenn sie gerade den Betrag beim Verkauf doch wieder ans FA zurückzahlen müsste.

    Insgesamt hat sie von diesem Netzbetreiber für die Einspeisung 2017 eine Vergütung von 103,86€ bekommen. (Daneben bekommt sie noch woanders her Strom für knapp 550€, aber das ist hier glaube ich nicht wichtig.)
    Die letzten Jahre, so sagte sie mir, musste sie keine Steuern durch die Umsatzsteuererklärung nachzahlen. Jediglich durch die Einkommenssteuererklärung bekam sie ein paar wenige Euro (2015: 80€, 2016: 20€ und jetzt für 2017 sind es ganze 1€).

    Kann es sein, dass sie wirklich diese Ust. zurückzahlen muss, oder habe ich in der Umsatzsteuererklärung Ausgaben vergessen einzutragen?
    Etwa auf Seite 3, Abschnitt D, Zeile 61-70 habe ich ja die Möglichkeit, Abziehbare Vorsteuerbeträge anzugeben. Ist einer davon die jährliche Afa von 584.55€?
    Oder ist eines von diesen Zeilen die Umsatzsteuer, die sie zum Wiederkauf des verkauften Stroms (an den selben Netzbetreiber) gezahlt hat?

    Falls du noch jemals antworten würdest (natürlich nicht mehr heute abend, sondern morgen ), wäre ich dir sehr dankbar.
    Ansonsten werde ich morgen oder Dienstag mal kurz bei meinem FA vorbeischauen.

    Grüße
    Daniel

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Zitat von Daniel283 Beitrag anzeigen
    Hallo @Badenbacher
    Die Person, für die ich die Erklärung mache, weiß leider nicht, ob sie als Kleinunternehmer angemeldet ist oder nicht (Sie ist schon etwas älter). Aber da die Anlage (Kaufjahr 2011) nur 11.000€ (<17500€) gekostet hat und im Jahr knapp 1000€ (<<50.000€) erwirtschaftet, ist dann nicht davon auszugehen, dass sie als Kleinunternehmer angemeldet ist? Allerdings wurde letztes Jahr die Umsatzsteuererklärung ausgefüllt. Heißt das dann nicht doch, dass sie doch nicht als Kleinunternehmer angemeldet ist?
    Würde dann jetzt Anlage G, Anlage EÜR, Anlage AVEÜR und die Umsatzsteuer-Erklärung ausfüllen.

    Grüße
    Hallo,

    wie schon erwähnt, lass die Finger davon.
    Wegen der Kleinunternehmerregelung: Frag einfach dein FA

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    ... ist dann nicht davon auszugehen, dass sie als Kleinunternehmer angemeldet ist?
    Nein, so einfach ist das nicht! Gerade bei Photovoltaikanlagen wurde und wird oft auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, um die Vorsteuer bei der Anschaffung ziehen zu können.

    Wenn dir die Umsatzsteuererklärung aus dem letzten Jahr vorliegt, siehst du doch, was Sache ist.

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  • Daniel283
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Hallo @Badenbacher
    Die Person, für die ich die Erklärung mache, weiß leider nicht, ob sie als Kleinunternehmer angemeldet ist oder nicht (Sie ist schon etwas älter). Aber da die Anlage (Kaufjahr 2011) nur 11.000€ (<17500€) gekostet hat und im Jahr knapp 1000€ (<<50.000€) erwirtschaftet, ist dann nicht davon auszugehen, dass sie als Kleinunternehmer angemeldet ist? Allerdings wurde letztes Jahr die Umsatzsteuererklärung ausgefüllt. Heißt das dann nicht doch, dass sie doch nicht als Kleinunternehmer angemeldet ist?
    Würde dann jetzt Anlage G, Anlage EÜR, Anlage AVEÜR und die Umsatzsteuer-Erklärung ausfüllen.

    Grüße

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Zitat von Daniel283 Beitrag anzeigen
    @FIGUL Es ist auch für einen Angehörigen.

    @Charlie24
    Danke für deine Antwort.
    Wenn die Kleinunternehmerregelung greift, ist also keine Umsatzsteuererklärung notwendig?
    Reicht dann, nur Analge G auszufüllen?
    Ich mache diese Art von Steuererklärung mit einer PV-Anlage leider zum ersten mal. Wie ich aber von den letzten Bescheiden über die Steuererklärung aus den letzten Jahren ablesen kann, war dort wohl doch der durch die PV-Anlage erwirtschaftete Betrag als Gewinn gemeint.
    Hallo,

    und der Gewinn wird im Formular EÜR festgestellt und anschließend in die Anlage G übertragen.
    Hoffentlich weisst du alles, was in das Formular EÜR eingetragen wird.

    Gruß FIGUL

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  • Badenbacher
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    Hallo,

    problematisch ist für mich die Aussage Beträge incl. USt und Kleinunternehmer. Wenn in den Erstattungen für den erzeugten und an den Stromanbieter verkauften Stromes Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, liegt m.E. eine leichtfertige Steuerverkürzung vor. Diese Fälle hatte ich schon mehrfach vorliegen, dass dem Stromanbieter nicht mitgeteilt wurde, dass zur Kleinunternehmerregelung gewechselt wurde. Schließlich zieht der Stromanbieter die Vorsteuer aus den gezahlten Beträgen ... Ansonsten gilt: Anlage G, Anlage EÜR, Anlage AVEÜR, Umsatzsteuer-Erklärung. Und ob nur auf die Erstattungsbeträge des Stromanbieters die Umsatzsteuer abzuführen ist oder auf den gesamten erzeugten Strom, ist davon abhängig, ob aus den gesamten Kosten der Anlage die Vorsteuer geltend gemacht worden ist ... das ist u.a. davon abhängig, wann die Anlage in Betrieb ging ...

    Gruss
    Uwe

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  • Daniel283
    antwortet
    AW: Steuererklärung mit (kleiner) Photovoltaikanlage

    @FIGUL Es ist auch für einen Angehörigen.

    @Charlie24
    Danke für deine Antwort.
    Wenn die Kleinunternehmerregelung greift, ist also keine Umsatzsteuererklärung notwendig?
    Reicht dann, nur Analge G auszufüllen?
    Ich mache diese Art von Steuererklärung mit einer PV-Anlage leider zum ersten mal. Wie ich aber von den letzten Bescheiden über die Steuererklärung aus den letzten Jahren ablesen kann, war dort wohl doch der durch die PV-Anlage erwirtschaftete Betrag als Gewinn gemeint.

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