Zitat von FIGUL
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deshalb schrieb ich ja auch vom Midijob ->
Verdient Ihre Haushaltshilfe regelmäßig 450,01 bis 850 Euro monatlich, befindet sie sich in der sogenannten Gleitzone. Damit ist ihre Beschäftigung ein Midijob.
Als Arbeitgeber eines Midijobbers zahlen Sie bereits den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Diesen können Sie mit dem Gleitzonenrechner ermitteln.
Ihr Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, er ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert.
Dann gibt es meines Wissens auch keine Lohnsteuerbescheinigung.
Tschüß
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