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Steuererklärung 2014 nachreichen

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    bei 750.- (2014, aber egal) trifft Pauschalbesteuerung (Minijob) sicher nicht zu

    Gruß FIGUL
    Hallo,
    deshalb schrieb ich ja auch vom Midijob ->
    Verdient Ihre Haushaltshilfe regelmäßig 450,01 bis 850 Euro monatlich, befindet sie sich in der sogenannten Gleitzone. Damit ist ihre Beschäftigung ein Midijob.
    Als Arbeitgeber eines Midijobbers zahlen Sie bereits den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Diesen können Sie mit dem Gleitzonenrechner ermitteln.
    Ihr Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, er ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert.

    Dann gibt es meines Wissens auch keine Lohnsteuerbescheinigung.

    Tschüß

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo PLS,

    irgendeinen Nachweis musst du doch haben -> gab es eine Meldung etwa an die Knappschaft als Mini- bzw. Midijob ?

    Wenn es wirklich pauschal besteuert wurde, dann gehört es nicht in die Steuererklärung.

    Tschüß
    Hallo,

    bei 750.- (2014, aber egal) trifft Pauschalbesteuerung (Minijob) sicher nicht zu

    Gruß FIGUL

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  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Ich habe für die Monate eine Lohnabrechnung, aber da steht nur 750 brutto, 750 netto. Mehr habe ich leider nicht.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Hallo PLS,

    irgendeinen Nachweis musst du doch haben -> gab es eine Meldung etwa an die Knappschaft als Mini- bzw. Midijob ?

    Wenn es wirklich pauschal besteuert wurde, dann gehört es nicht in die Steuererklärung.

    Tschüß

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  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Hallo,
    für den 750€ Job (was ein Praktikum war) wurde mir keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt. Ist das ein Problem? Ich weiß deshalb auch nicht, wo ich die Einkünfte in der Erklärung eingeben soll.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    Ok verstehe. Angenommen, ich hätte die Erklärukg für 2014 angeben müssen, was kann mich nun, wenn ich die Erklärung in den kommenden Tagen einreiche, als Strafe erwarten?
    Hallo PLS,

    Versuch macht klug -> gebe sie ab und wenn es eine Erstattung gibt kriegst du sogar noch Erstattungszinsen und falls es einen Verspätungszuschlag gibt fängst du denn eventuell mit den Erstattungszinsen ab.

    Tschüß

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  • multi
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    Ok verstehe. Angenommen, ich hätte die Erklärukg für 2014 angeben müssen, was kann mich nun, wenn ich die Erklärung in den kommenden Tagen einreiche, als Strafe erwarten?
    Hast du für 2014 zwei Lohnsteuerbescheinigungen. Falls ja, unterlagen beide Tätigkeiten dem Lohnsteuerabzug. Ist auf einer der Bescheinigungen Steuerklasse 6? Falls nein, ist erstmal kein Grund zur Pflichtabgabe erkennbar. Glaube Elefant einfach.

    Dass es bei einer Steuererstattung zur Strafe käme, wäre ansonsten derzeit noch sehr unwahrscheinlich. Bald werden es aber mindestens 25€ je Monat Verspätung.

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  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Ok verstehe. Angenommen, ich hätte die Erklärukg für 2014 angeben müssen, was kann mich nun, wenn ich die Erklärung in den kommenden Tagen einreiche, als Strafe erwarten?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Nein, ich gehe davon aus dass die 750 Euro dem Lohnsteuerabzug in voller Höhe unterworfen wurden. Nur ist eben Null genau die Höhe der Steuer, die sich aus einem Monatslohn von 750 Euro ergibt.

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Auch wieder wahr.

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  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    „wenn Sie Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug...haben“

    Meine 750€ sind doch genau solche Einkünfte, oder?

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Abgabepflicht für Arbeitnehmer

    Wer hingegen zur Abgabe verpflichtet ist, muss seine Erklärung immer bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben (ab 2019: zum 31. Juli). Die Abgabepflicht für Arbeitnehmer ist in § 46 EStG geregelt. Demnach müssen Sie dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen, wenn
    Sie Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Mutterschafts-, Insolvenz- oder Elterngeld) von mehr als 410 Euro haben; dies gilt auch für Aufstockungsbeiträge zur Altersteilzeit;
    Sie mehrere Arbeitslöhne nebeneinander beziehen (wenn also nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde);
    Sie und Ihr Ehegatte Arbeitslohn bezogen haben und die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit einem eingetragenen Faktor hatten und beide gearbeitet haben;
    Sie Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen haben;
    Sie und Ihr Ehegatte nicht die Zusammenveranlagung wählen und nicht die standardmäßige hälftige Aufteilung für den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag wollen;
    spezielle Fälle von Sonderzahlungen vorliegen (in diesem Fall ist die Lohnsteuerbescheinigung mit einem Kennbuchstaben markiert);
    Sie Sonderzahlungen bekommen haben, im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt haben und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat;
    Ihre Ehe geschieden wurde oder ein Partner verstorben ist und einer der Ehegatten im selben Jahr wieder heiratet;
    auf der Lohnsteuerkarte ein Ehegatte berücksichtigt wurde, der im EU-Ausland lebt oder
    Ihr Wohnsitz im Ausland ist und Sie unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt haben.

    Ich kann aus dem Sachverhalt keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung erkennen.

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  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Für die 6 mal 750€ wurde keine Steuer einbehalten, für die drei mal 2600€ wurde ca. 1100€ einbehalten. Ich kann dann laut Software mit knapp 900€ Erstattung rechnen, was ja durchaus positiv ist. Ich war mir halt nur nicht sicher, ob ich damals zu einer Abgabe verpflichtet war oder nicht. Falls ja wäre die Frist ja rum und mich würde eine Strafe erwarten.

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    zu 1 a) Sollte nicht eine Erstattung möglich sein?
    @ PLS
    Wie viel Steuer wurde abgezogen?

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  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Vielen Dank, das hilft schon sehr. Ich verwende wiso:web

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