AW: KV-Zuschuss aus der RV
Der Zuschuss der Rentenversicherung zu den Krankenversicherungsbeiträgen mindert die Krankenversicherungsbeiträge und ist in der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben.
Für Mitglieder einer PKV ist die Zeile 27 einschlägig, in der GKV Versicherte tragen den Zuschuss in Zeile 22 ein.
Zum Gesamtbetrag der Einkünfte rechnet der Zuschuss nicht!
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