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Erstattungszinsen beim FA versteuern

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    #16
    AW: Erstattungszinsen beim FA versteuern

    Warte doch einfach mal die Steuerbescheinigung ab, abgesehen davon, dass das Alles nichts mit Elster zu tun hat.

    Die Frage, was bei Verlusten passiert, stellt sich für Dich letztlich sowieso nicht (mehr). Denn wenn Du welche hättest, werden die bankintern vorgetragen, es sei denn Du hättest bei Deiner Bank bis zum 15.12. die Ausstellung einer Verlustbescheinigung beantragt, wofür es jetzt zu spät ist.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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