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Angeben von ausländischen Einkünften

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Angeben von ausländischen Einkünften

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Na jetzt rück schon raus, in welchem Land hast Du gewohnt?
    Wenn ich seine Antwort richtig verstehe, wurde der Wohnsitz bei den Eltern in Deutschland nicht aufgegeben.

    Grenzgänger war er auch nicht, also bleibt Grenzpendler übrig. Anlage N und Anlage N-Aus sollten passen.

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  • gio
    antwortet
    AW: Angeben von ausländischen Einkünften

    In der Schweiz.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Angeben von ausländischen Einkünften

    Zitat von gio Beitrag anzeigen
    Eine Wohnung hatte ich nicht, da ich bei meinen Eltern zu der Zeit gewohnt habe.
    Na jetzt rück schon raus, in welchem Land hast Du gewohnt?

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  • gio
    antwortet
    AW: Angeben von ausländischen Einkünften

    Danke für Deine schnelle Antwort.

    Ich habe mich 1 mal pro Monat in Deutschland aufgehalten. Meinen Wohnsitz habe ich in Deutschland nicht abgemeldet.
    Eine Wohnung hatte ich nicht, da ich bei meinen Eltern zu der Zeit gewohnt habe.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Angeben von ausländischen Einkünften

    Vorab, ich hatte einen Saisonvertrag in der Schweiz der von 01.12.2017 bis 13.04.2018 lief.
    Hattest du in der Zeit eine Wohnung in Deutschland bzw. hast du dich auch in Deutschland aufgehalten? Danach bestimmen sich die Formulare für die Erklärung der Schweizer Einkünfte.

    Die Kosten einer Zweit- oder Drittausbildung sind Werbungskosten. Mit der elektronischen Steuererklärung hat das aber nichts zu tun!

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  • gio
    hat ein Thema erstellt Angeben von ausländischen Einkünften.

    Angeben von ausländischen Einkünften

    Hallo zusammen,

    ich bin etwas unsicher mit welchem Formular ich meine ausländischen Einkünfte für das Jahr 2018 angeben soll.
    Vorab, ich hatte einen Saisonvertrag in der Schweiz der von 01.12.2017 bis 13.04.2018 lief. Ebenfalls habe ich mich bei der Gemeinde zur Einwohnerkontrolle gemeldet.

    Mein 2. Frage wäre, ich befinde mich momentan in einer Ausbildung. Ich habe bereits eine rein schulische Ausbildung sowie eine duale Ausbildung absolviert. Dies wäre somit Ausbildung Nr. 3.
    Ich habe diese Ausbildungen nie steuerlich abgesetzt. Kann meine aktuelle Ausbildung steuerlich absetzen?

    Vielen Dank schon mal

    Grüße
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