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Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Wie schon gesagt entscheidet das das Finanzamt. Wenn es nach den für das Finanzamt geltenden Regeln entscheidet, wird es für die neue Tätigkeit eine neue Steuernummer vergeben. Tut es das nicht, wird es das spätestens dann nachholen, wenn es die schon seit einigen Jahren angekündigte Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO geben wird, denn pro Betrieb eine Wirtschafts-ID.

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  • Wissbegieriger
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage im Übrigen nichts zu tun!
    Worauf bezieht sich diese Aussage? Das habe ich nicht behauptet.
    Zuletzt geändert von Wissbegieriger; 28.01.2019, 16:40.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Rechtskräftige Antworten gibt es nur bei Urteilen.

    Die gleiche betriebliche Steuernummer wird nach meiner Erfahrung nur bei gleichartigen bzw. sehr artverwandten Tätigkeiten akzeptiert.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage im Übrigen nichts zu tun!

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Ausschlaggebend ist die Auskunft des zuständigen Finanzamts

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  • Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Liebe Forenmitglieder,

    ich bin langjähriger, freiberuflicher Fotodesigner mit vorhandener Steuernummer und möchte eine weitere freiberufliche Lehrtätigkeit als Segellehrer beim Finanzamt anmelden – unter der selben Steuernummer.

    Nach Aussage eines Experten der Steuerberaterkammer Düsseldorf auf dem Onlineportal des BMWi ist die Ausübung zweier verschiedener Tätigkeiten unter der selben Steuernummer ohne Weiteres möglich (Quelle: https://www.existenzgruender.de/Shar...tigkeiten.html). Weitere Onlineforen zum Steuerrecht bestätigen diese Aussage.

    Auf Rückfrage beim zuständigen Finanzamt in Berlin wurde jedoch eine gänzlich konträre Aussage getroffen: Demnach könnten beide Tätigkeiten nicht unter einer Steuernummer geführt werden und es würde zwingend eine weitere Steuernummer erteilt. Mein Hinweis auf die Aussage der Steuerberaterkammer interessierten hier wenig.

    Frage:
    Welche Aussage ist korrekt?
    Ist dies abhängig vom Bundesland?
    Gibt es ggf. ein rechtskräftiges Urteil?
    Wie sollte ich mich gegenüber dem Finanzamt verhalten?


    Über eine konkrete Hilfestellung würde ich mich sehr freuen. Bitte nur sachliche und rechtskräftige Antworten bezogen auf meine Fragestellung und keine Mutmaßungen oder Ausgabe von Halbwissen.
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