AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer
Der Unternehmensbegriff bzw. Unternehmerbegriff im Umsatzsteuerrecht ist nun mal anders definiert als im Einkommensteuergesetz, das könnte nur der Gesetzgeber vereinheitlichen.
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AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer
Zitat von phex77 Beitrag anzeigenDas FA möchte für jede artfremde Tätigkeit eine neue Steuernummer für die auch ein extra Jahresabschluss bzw. EÜR abgegeben werden muss.
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AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer
Zitat von phex77 Beitrag anzeigen.....
Für mich ist das -leider- nicht nachvollziehbar, einfach vermeidbarer zusätzlicher Bürokratieaufwand.
wenn dann die Wirtschafts-ID. einmal kommen wird, wird es für dich nicht leichter -> jeder Betrieb eine Wirtschafts-Id.
Tschüß
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AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer
Das Problem habe ich auch gerade.
Das FA möchte für jede artfremde Tätigkeit eine neue Steuernummer für die auch ein extra Jahresabschluss bzw. EÜR abgegeben werden muss. Das auf die Frage nach dem praktischen Hintergrund.
Ich bin hauptsächlich Unternehmens-/Gründungsberater, mache aber um in der Praxis zu bleiben noch viele andere Sachen nebenbei.
Für einen Sachbearbeiter schwer nachzuvollziehen - aber so ist die Realität.
Das war aber noch nicht immer so. Bisher gab es eine Art Bagatellgrenze, da konnte alles Mögliche in die eine EÜR.
Die Transparenz und Gewinnerzielungsabsicht habe ich bisher immer durch unterschiedliche Buchungskonten gewährleistet.
Der Hinweis auf die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO kam übrigens auch vom FA.
Nach meinen Recherchen soll diese W-Id aber hauptsächlich dazu dienen, die private Steuererklärung von der geschäftlichen zu trennen.
Das kann ich in meinem Fall auch gewährleisten.
Für mich ist das -leider- nicht nachvollziehbar, einfach vermeidbarer zusätzlicher Bürokratieaufwand.
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Und mal ganz blöd gefragt: Was ist überhaupt das große Problem bei der Sache, egal wie das Finanzamt entscheidet ? Geht es Dir um die akademische Frage oder besteht irgendein praktischer Hintergrund ?
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Zitat von Wissbegieriger Beitrag anzeigen.....
Nach Aussage eines Experten der Steuerberaterkammer Düsseldorf auf dem Onlineportal des BMWi ist die Ausübung zweier verschiedener Tätigkeiten unter der selben Steuernummer ohne Weiteres möglich........ Weitere Onlineforen zum Steuerrecht bestätigen diese Aussage.
Auf Rückfrage beim zuständigen Finanzamt in Berlin wurde jedoch eine gänzlich konträre Aussage getroffen: Demnach könnten beide Tätigkeiten nicht unter einer Steuernummer geführt werden und es würde zwingend eine weitere Steuernummer erteilt..
weder der Experte von der Steuerberaterkammer noch Poster in Onlineforen zum Steuerrecht bearbeiten deinen Steuerfall.
Deshalb sollte doch der erste Ansprechpartner das zuständige Finanzamt sein. Die haben doch deinen Sachverhalt dir deutlich klargemacht.
Tschüß
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AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer
Bei zwei völlig verschiedenen berufliche Tätigkeiten wirst du mindestens zwei ggf. sogar 3 Steuernummern bekommen.
Jeweils eine Steuernummer pro Tätigkeit für die EÜR und ggf. Gewerbesteuer. Unter einer dieser Steuernummern wird auch die Einkommensteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung für beide Tätigkeiten abzugeben sein (wird wohl deine bisherige Steuernummer bleiben).
Möglicherweise wirst du aber auch eine neue dritte Steuernummer bekommen unter welcher nur die Einkommensteuer läuft, da eigentlich im Hinblick auf die Wirtschafts-ID eine strikte Trennung zwischen den persönlichen und den betrieblichen Steuern erfolgen soll. Diese strikte Trennung wird aber noch nicht in allen Bundesländern/Finanzämtern vorgenommen.
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AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer
Hallo Wißbegieriger,
Steuerberatung kann und darf dieses Forum gar nicht leisten -> hier sind nur Anwender unterwegs die anderen Anwendern bei Problemen rund um die ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) helfen.
Damit wird auch deutlich, dass es keine verbindlichen Auskünfte gibt.
Tschüß
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AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer
Ich habe den Thread im Bereich Allgemein und Projekt - Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren. eröffnet. Allgemein ging ich davon aus dies sei ein Forum für steuerliche Angelegenheiten.
Das ist ein Forum für Fragen rund um die elektronische Steuererklärung -ELSTER-. Hier gibt es diverse Unterforum für die verschiedenen Softwarelösungen und eben auch das Unterforum Allgemein und Projekt,
ebenfalls gedacht für Fragen rund um die elektronische Steuererklärung, die nicht in die anderen Unterforen passen.
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AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas wollte ich ihm auch schon klarmachen, es hat aber nichts gebracht:
Das scheint grundlegend an meinem fehlenden Intellekt zu liegen. Zusätzlich scheine ich dieses Forum gänzlich falsch zu interpretieren: Ich habe den Thread im Bereich Allgemein und Projekt - Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren. eröffnet. Allgemein ging ich davon aus dies sei ein Forum für steuerliche Angelegenheiten.
Steinigt mich.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas wollte ich ihm auch schon klarmachen, es hat aber nichts gebracht:
Steinigt mich.
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Also, die Frage hat mit den Themen des Forums gar nichts zu tun.
https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post255518
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Zitat von Wissbegieriger Beitrag anzeigenBitte nur sachliche und rechtskräftige Antworten bezogen auf meine Fragestellung und keine Mutmaßungen oder Ausgabe von Halbwissen.
Also, die Frage hat mit den Themen des Forums gar nichts zu tun.
Natürlich musst Du für zwei verschiedene Tätigkeiten zwei Einnahmeüberschussrechnungen machen. Für jede gibt es eine Steuernummer.
Für die Umsatzsteuer wird nur eine Steuernummer für einen Unternehmer erteilt.
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Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenNein, entweder übt er sein hier NICHT vorhandenes Ermessen richtig oder falsch aus :-)
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Nein, entweder übt er sein hier NICHT vorhandenes Ermessen richtig oder falsch aus :-)
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Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenWie schon gesagt entscheidet das das Finanzamt. Wenn es nach den für das Finanzamt geltenden Regeln entscheidet, wird es für die neue Tätigkeit eine neue Steuernummer vergeben. Tut es das nicht, wird es das spätestens dann nachholen, wenn es die schon seit einigen Jahren angekündigte Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO geben wird, denn pro Betrieb eine Wirtschafts-ID.
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