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Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

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  • Alfalf
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    Nein habe kein gewerbliche ebay Konto! Ich habe eine Homepage über der ich meine Produkte verkaufe. Ich habe bei ebay lediglich ein Artikel erworben, und mit meinem Paypal Konto bezahlt. Jedoch muss der Verkäufer laut dem Name was bei Paypal registriert ist, mein vor und Nachnahme mit firmenbezeichnung. Beispiel Max mustermann Metallmann. Meine Homepage gefunden haben und auch meine USt-IdNr.
    Zuletzt geändert von Alfalf; 04.02.2019, 22:40.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    Für mich hört sich das ganze so an als hättest Du ein gewerbliches ebay-Konto.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    Zitat von Alfalf Beitrag anzeigen
    Eine Frage hätte ich noch, würde ich dann aus der KU Regelung fallen ?
    Nein, dafür ist allein dein Gesamtumsatz gemäß § 19 Abs. 3 UStG maßgeblich.

    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

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  • Alfalf
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    Eine Frage hätte ich noch, würde ich dann aus der KU Regelung fallen ?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    Wenn dir dein Verkäufer die Ware zum Bruttopreis, also inklusive polnischer Umsatzsteuer verrechnet hat, musst du das mit dem Verkäufer klären.

    Auf deiner Rechnung steht das aber als Nettobetrag, auf den du die deutsche Umsatzsteuer anmelden und entrichten musst.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    Hallo Alfalf,

    wenn du in 2019 wieder was kaufst von einem polnischen Unternehmer und der verwendet deine USt-ID musst du dann in dem Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben und den innergemeinschaftlichen Erwerb erklären und mit 19 Prozent deutscher Umsatzsteuer belegen und abführen, da du kein Vorsteuerabzug hast.
    Ein normaler Unternehmer, würde den gleichen Betrag als Umsatzsteuer in seiner Voranmeldung als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb gegenrechnen können.

    Frag mal dein Finanzamt !

    Tschüß

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  • Alfalf
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    Habe jetzt mit dem Finanzamt Telefoniert, und da ich die ust id habe. Muss ich auch eine Umsatzsteuer Voranmeldung machen. letztes Jahr war es noch jährlich und
    aber 2019 jeder 3 Monate (wegen Gesetzes Änderung).

    Frage Was soll in die Umsatzsteuer Voranmeldung rein? da ich ja keine Ware mit der ust nr erwerbe, außer diese eine Rechnung wo es aber auch ohne meines Wissens passiert ist, auf dieser Rechnung habe ich den Vollen Betrag Bezahlt wie der Artikel erworben wurde auf Ebay. Der Verkäufer jedoch auf die Rechnung die mwst mit 0€ angegeben aber der Betrag ist gleich geblieben.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    ..... Unternehmer mit USt-ID müssen m.E. Voranmeldungen einreichen, aber ausschließlich für die Voranmeldungszeiträume, in denen ein zu erklärender Sachverhalt angefallen ist. Eine generelle Abgabe von Voranmeldungen besteht m.E. weiterhin NICHT.
    Hallo,

    so wird es werden ->in Sachsen gehen die Schreiben mit anhängendem Wortlaut raus -> nur für Zeiträume, wo ein spezieller Sachverhalt angefallen ist.

    Tschüß
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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    @Picard777

    Wie geschrieben, bei dem mir vorliegenden Artikel (Newsletter NWB PRO vom 04.02.2019) handelt es sich um einen Vorabdruck auf die Ausgabe 07/2019.

    Inhaltlich kann ich dazu nichts weiter sagen, da die Umsatzsteuer nicht zu meinen Fachgebieten gehört. Ich wollte nur auf den Artikel hinweisen, da er zu dem Beitrag passt.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    In der NWB Ausgabe 7/2019 von letzter Woche (Vorabdruck) war ein netter Artikel zum Thema "Abgabe von USTVA".

    Danach gab es eine kleine Änderung im Umsatzsteueranwendungserlass, wonach alle Unternehmer mit UST-ID zukünftig (ab Februar 2019) Voranmeldungen einreichen müssen.
    Ob und inwieweit dies von den Finanzämtern durchgesetzt wird ist jedoch noch offen.
    Ich habe jetzt auf die Schnelle den Artikel nicht gefunden, was auch daran liegt, dass die aktuelle Ausgabe vom 04.02.2019 die Ausgabe 6/2019 ist, es eine 7/2019 noch nicht gibt.

    Unabhängig davon ist Deine Aussage m.E. missverständlich. Unternehmer mit USt-ID müssen m.E. Voranmeldungen einreichen, aber ausschließlich für die Voranmeldungszeiträume, in denen ein zu erklärender Sachverhalt angefallen ist. Eine generelle Abgabe von Voranmeldungen besteht m.E. weiterhin NICHT.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    Kleinunternehmer haben aber trotzdem gewisse Möglichkeiten.

    Wenn im Herkunftsland die Steuersätze über dem deutschen Wert von 19% liegen, macht es Sinn, wenn ein Kleinunternehmer unter Nutzung seiner Umsatzsteuer-ID bestellt und die Steuer hier abführt.

    Liegt der Umsatzsteuersatz im Herkunftsland der Ware nicht über oder sogar unter 19%, fährt er besser, quasi als Privatperson zu bestellen, also seine Umsatzsteuer-ID nicht zu verwenden.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    In der NWB Ausgabe 7/2019 von letzter Woche (Vorabdruck) war ein netter Artikel zum Thema "Abgabe von USTVA".

    Danach gab es eine kleine Änderung im Umsatzsteueranwendungserlass, wonach alle Unternehmer mit UST-ID zukünftig (ab Februar 2019) Voranmeldungen einreichen müssen.
    Ob und inwieweit dies von den Finanzämtern durchgesetzt wird ist jedoch noch offen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    Hallo Charlie24,

    du hast recht -> die können nicht nur keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, sondern auch nicht die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen usw.

    Tschüß

    P.S. Ich werden den Beitrag entsprechend korrigieren, um niemanden auf verkehrte Gedanken zu bringen.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    Kleinunternehmer können keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, würde ich jedenfalls meinen!

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung

    Hallo Alfalf,

    du siehst -> deine Homepage ist für alle sichtbar und es ist eine Kleinigkeit diese Nummer herauszukriegen.
    Allerdings kannst du diese Regelung mit der Steuerfreiheit nicht in Anspruch nehmen.
    Dein Hauptproblem war ja herauszubekommen, warum du Voranmeldungen ab 2019 einreichen sollst. Das wolltest und musst du ja selbst klären mit deinem FA.

    Tschüß

    P.S. Beitrag geändert wegen falscher Aussage zur Steuerbefreiung.
    Zuletzt geändert von holzgoe; 04.02.2019, 09:03.

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