AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung
Hallo Alfalf,
hattest du dir den Beitrag von JamesBondoo7 und mein Bild wirklich mal durchgelesen -> du hast jetzt was erworben aus der EU und du musst diesen innergemeinschaftlichen Erwerb erklären.
Wenn es jetzt in 2019 wieder passiert, dann musst du für das jeweilige Quartal nur diesen innergemeinschaftlichen Erwerb erklären und die dtsch. MwSt. 19 Prozent abführen darauf.
Tschüß
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Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung
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Ich hätte das "NUR DANN" blinkend schreiben sollen.
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Also jetzt ist der Thread vier Seiten lang! Erklär einfach Deinen innergemeinschaftlichen Erwerb, dann hat sich der Fall!
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AW: Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung
Aber was soll ich den voranmelden, wenn ich keine innergemeinschaftliche Tätigkeiten habe?
Ein Kleinunternehmer muss NUR DANN eine UStVA abzugeben, wenn er entsprechende Umsätze (als Einkäufer oder Dienstleistungsempfänger) zu versteuern hat (§18 Abs. 4a UStG).
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In Niedersachsen wird so schon seit ein zwei Jahren gehandelt. Alle Kleinunternehmer mit USt-ID sind auf eine vierteljährliche Abgabe umgestellt worden.
Zur Erklärung von jemandem, der das Thema seit 15 Jahren verfolgt:
Kleinunternehmer mit USt-ID gibt es theoretisch seit es die USt-ID gibt. Nur musste man solche Fälle vor 10-15 Jahren noch mit der Lupe suchen. Dank des Internethandels ist das nun anders.
In Niedersachsen spricht man in solchen Fällen von "Kleinunternehmern mit US-Signal", wobei "US" für "Umsatzsteuer-Sondertatbestände" steht.
Vereinfacht ausgedrückt: Kleinunternehmer bekommen ohne dieses Signal keine USt-ID.
Verwendet dieser Kleinunternehmer die USt-ID gegenüber einem EU-Verkäufer, verlagert er die Besteuerung nach Deutschland und muss 19% USt abführen. Vorsteuer bekommt er als Kleinunternehmer natürlich nicht. Das stellt sogar dieses "US-Signal" sicher: Gibt ein Kleinunternehmer eine UStVA mit Eintragungen zu Vorsteuern ab, wird das 100%ig einen Fehler bei der Verarbeitung seiner UStVA im Finanzamt zur Folge haben. Sprich: Auf die eine oder andere Art wird sich das Finanzamt melden.
Warum auf einmal Voranmeldungen angefordert werden und es nicht mehr Jahreserklärungen tun hat Gründe. Hauptsächlich gehts um die zeitnahe Versteuerung von Eingangsumsätzen aus dem EU-Ausland. Und offenbar übernehmen das inzwischen auch andere Bundesländer. An dieser Stelle mal Danke für das Bild eines Vor-Posters. Da steht eigentlich alles drin. Denn: Ein Kleinunternehmer muss NUR DANN eine UStVA abzugeben, wenn er entsprechende Umsätze (als Einkäufer oder Dienstleistungsempfänger) zu versteuern hat (§18 Abs. 4a UStG).
In dem Zusammenhang tauchte mal die Frage auf, inwieweit das Finanzamt überhaupt darauf bestehen darf, entsprechende Meldungen vierteljährlich abzugeben. Nun, der grundsätzliche Abgabezeitraum bei der USt ist das Vierteljahr. Und jemanden komplett von der Abgabe der UStVAen zu befreien "kann" (Gesetzteswortlaut) das Finanzamt machen. Allein, es muss nicht, bzw. kann auch wieder auf vierteljährlicher Abgabe bestehen.
Wenn man ein Schreiben mit dem Inhalt des zuvor genannten Bildes meines Vor-Posters bekommt, weiß man: "Alles klar, das Finanzamt führt mich als Kleinunternehmer mit US-Signal." (das Signal heißt in anderen Bundesländern anders, bitte nicht wundern)
Wenn das Schreiben anders lautet, sollte man in der Tat mal Rücksprache mit dem Amt halten. Nicht dass beide Seiten von unterschiedlichen Sachlagen ausgehen.
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Hallo Alfalf,
eine ZM muss derjenige abgeben der die innergemeinschaftliche Lieferung tätigt also in deinem Fall der polnische Unternehmer.
Tschüß
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Hallo
Muss ich denn die Zusammenfassenden Meldung abgeben? wegen der Rechnung vom polnischen Verkäufer?
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Hallo
Ja ich meinte damit das ich es in mein Rechnungs program eintrage. Denn rest lass ich einen Steuerberater machen hab die Woche einen Termin für die jährliche Steuererklärung.
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Du trägst natürlich nicht Summe und Zwischensumme ein sondern innergemeinschaftlichen Erwerb.
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Ok Danke werde es jetzt so eintragen.
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Hallo Alfalf,
du müsstest dich für die zweite Variante entscheiden.
Tschüß
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Hallo
Muss jetzt hier inkl der mwst oder exkl der mwst versteuern?
Beispiel:
Artikel Preis 40€
Summen
Zwischensumme33,61
USt. 19 % von 33,61 6,39
Gesamt EUR40,00
oder exkl. der mwst
Zwischensumme 40,00
USt. 19 % von 40,00= 7,60€
Gesamt EUR47,60
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Hallo Alfalf,
du hast einen Nettobetrag also musst du den mal 19% nehmen und diesen Betrag abführen wie Charlie24 gestern schon schrieb.
Tschüß
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Ich habe noch eine Frage zu der Rechnung vom polnischen Verkäufer, und zwar hat er als netto und Brutto Betrag denn gleichen Betrag reingeschrieben und bei MwSt 0€. Sprich den Betrag was ich bezahlt habe und auch bei ebay den Artikel erworben habe hat er als netto und Brutto angegeben. Wie sollte ich jetzt vorgehen um die Rechnung korrekt aufzunehmen?Zuletzt geändert von Alfalf; 05.02.2019, 12:11.
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