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Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

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  • elsterer8
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Die Politik hat das im Rahmen der Legislative zu leisten UND das Finanzamt hat das im Rahmen der Exekutive zu leisten, lies mal die §§ 85 und 88 AO.
    Wieder was gelernt, danke. Bin ja, so hoffe ich, kein Querulant.
    Ziehe meinen Widerspruch zurück, wenn auch die Höhe der Steuer der wirkmächtigere Punkt ist.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Zitat von elsterer8 Beitrag anzeigen
    Widerspruch! Nicht die Finanzbehörden, sondern die Politik hat für die gleichmäßige Besteuerung zu sorgen.
    (Soweit ich weiss: Internet im heutigen Sinne läuft seit den 1990igern. Das http hypertext transfer protocol, welches Verlinkung möglich machte, das brachte d e n Vortrieb.)
    Die Politik hat das im Rahmen der Legislative zu leisten UND das Finanzamt hat das im Rahmen der Exekutive zu leisten, lies mal die §§ 85 und 88 AO.

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  • elsterer8
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo elsterer8,
    die Finanzbehörde muss in allererster Linie für eine gleichmäßige Besteuerung sorgen und ..., und ich denke auch als es noch kein Internet gab (Wann war das eigentlich ?)
    Widerspruch! Nicht die Finanzbehörden, sondern die Politik hat für die gleichmäßige Besteuerung zu sorgen.
    (Soweit ich weiss: Internet im heutigen Sinne läuft seit den 1990igern. Das http hypertext transfer protocol, welches Verlinkung möglich machte, das brachte d e n Vortrieb.)

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Zitat von elsterer8 Beitrag anzeigen
    Die Finanzbehörden haben grosse Fische zu fangen, nicht Zeit zu verschwenden für Kleinigkeiten.
    Wer aber negativ auffällt, der kann auch am kleinen Haken baumeln: Ein Beamter hatte, noch bevor es Internet gab, die Strecke Wohn-Arbeitsort großzügig jahrelang zu seinen Gunsten falsch eingetragen, der bekam ein Strafverfahren. .
    Hallo elsterer8,

    die Finanzbehörde muss in allererster Linie für eine gleichmäßige Besteuerung sorgen und jeder Steuerfall muss einmal im Jahr angefasst werden, und ich denke auch als es noch kein Internet gab (Wann war das eigentlich ?) konnte man im zuständigen Finanzamt Strecken Wohnung- Arbeitsstätte auf Richtigkeit prüfen.

    Tschüß

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  • elsterer8
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Papier ist geduldig. Die Finanzbeamten haben auch mit Wohlwollen die Daten anzunehmen und nicht hinter einem Ausfüllfehler eine versuchte Steuerhinterziehung zu vermuten.
    Die ganze Erklärung sollte im Grossen die tatsächliche Situation wiedergeben, dann läuft das schon okay. Richtigstellungen bei fehlerhaften Angaben kann man auch im Nachhinein durch Widerspruch gegen den Bescheid regeln.
    Die Finanzbehörden haben grosse Fische zu fangen, nicht Zeit zu verschwenden für Kleinigkeiten.
    Wer aber negativ auffällt, der kann auch am kleinen Haken baumeln: Ein Beamter hatte, noch bevor es Internet gab, die Strecke Wohn-Arbeitsort großzügig jahrelang zu seinen Gunsten falsch eingetragen, der bekam ein Strafverfahren. Ein weiterer Fall war ein beamteter Direktor oder war es ein ltd. Dir, der hatte die 100.000 DM übersteigenden Erlöse aus dem Verkauf von Bildern, die seine Ehefrau gemalt hatte, nicht angegeben... Steuervergehen sind keine Ordnungswidrigkeiten, das ist Strafsache!
    woher ich das weiss?
    Das hat ein Steuerfachmann aus dem Finanzamt beim Volkhochschulkurs erzählt — nur so als Orientierungsbeispiel.
    Zuletzt geändert von elsterer8; 10.02.2019, 21:22.

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  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Ja das ist richtig, wenn ich aber kein Kreuz setze, habe ich es gewissermaßen ja auch ausgefüllt...
    Ich finde die Frage in Zeile 55 ist so zu verstehen, dass man nur kreuzen soll, sofern man das ganze Jahr über keine RV Beiträge gezahlt hat. Aber du hast Recht, die Hilfe widerspricht dem...

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    In der Hilfe steht aber:

    Die Zeilen 53 bis 57 sind von Arbeitnehmern auszufüllen, die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahrs 2018 nicht rentenversicherungspflichtig waren.

    Es kann sich auf die Höhe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen auswirken.

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  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Auf die Steuerberechnung hat das anscheinend keinen Einfluss, da kommt das gleiche bei raus.

    ABER: Je mehr ich drüber nachdenke, desto merkwürdiger ist der Satz: Ich kreuze an: "Es bestand 2018 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht...".
    Das heißt doch, dass im ganzen Jahr 2018 keine gesetzliche RV-Pflicht bestand. Aber seit Oktober bin ich ja RV-pflichtig, da ich SV-pflichtiger AN bin.

    Ist es dann nicht eher besser, nichts anzukreuzen?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Z.B. Kreuz in Zeile 55 und "Student"" auswählen?
    Ja, in Zeile 56 dann Nein ankreuzen!

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  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Mir ist grad noch etwas aufgefallen:
    Muss ich in der Anlage Vorsorgeaufwendungen Seite 9 Zeile 53-58 was eintragen? Z.B. Kreuz in Zeile 55 und "Student"" auswählen?

    Zur Info: Bis Oktober 2018 war ich Student, Januar bis Juli hatte ich zwei Nebenjobs auf Lohnsteuerkarte, mich aber von der RV-Pflicht befreien lassen. Ab Oktober bin ich SV-pflichtiger Arbeitnehmer.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    Alles klar, danke!

    Beim FA anrufen muss ich auch nicht oder?
    Nein, das musst du nicht! Das funktioniert nach meiner Erfahrung um diese Jahreszeit noch problemlos.

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  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Alles klar, danke!

    Beim FA anrufen muss ich auch nicht oder? Nicht dass die denken, ich möchte die Erstattung doppelt abkassieren ...

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Im Moment werden meines Wissens noch gar keine Erklärungen für das Jahr 2018 bearbeitet, damit wird zumeist erst Anfang März begonnen.

    Ob sich da jetzt eine zweiwöchige Verzögerung bei der Bearbeitung ergibt, kann man nicht wirklich abschätzen. Kommt ja auch darauf an, ob die Erklärung kompliziert ist oder nicht.

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  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    @Charlie24

    Also neue Erklärung in Mein Elster anlegen (mit Datenubernahme) und diese authentifiziert übermitteln. Das wärs, ich rufe nicht beim FA an und sage dass sie die aktuelle nehmen sollen?

    Hast du hierzu noch einen Rat:

    “Wenn ich eine zweite Erklärung abgebe, wird mein Fall dann erst später bearbeitet als wenn ich nur die “falsche” Erklärung abgegeben hätte?”

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Zur Info: zwischen den Erklärungen würden ca 2 Wochen liegen.
    Bei zwei Wochen sollte das normalerweise kein Problem sein, nachdem die Erklärung das Jahr 2018 betrifft.

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