AW: Rückzahlungsvereinbarung Werbungskosten
Warum stellst du die Frage zweimal?
Die Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung überhaupt nichts zu tun, damit bist du im falschen Forum.
Nur soviel: Außergewöhnliche Belastungen sind es nicht!
Die Kosten einer Zweitausbildung / eines Zweitstudiums sind nach der Gesetzeslage regelmäßig Werbungskosten.
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Keine Ankündigung bisher.
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