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Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

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  • Wuthirsch
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Was wolltest Du jetzt wissen?



    Weiß Deine Software dass Du Kleinunternehmer bist? Die 84 und die 85 sind ja da! Musst Du die 67 ausfüllen? Dann mit einer Null.
    Ja die Software weiß das.
    Die 67 ist durch das System leider vorausgewählt und somit nicht veränderbar -.-

    Support ist leider erst morgen wieder ansprechbar

    Notfalls muss ich das über Elster selber absenden.
    Vielen Dank für die Hilfe, mhanft

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  • mhanft
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Zitat von Wuthirsch Beitrag anzeigen
    Die UStVA-Felder die du erwähnt hast machen meiner Meinung nach Sinn.
    Leider gibt meine Buchhaltungssoftware diese Felder (nur zusammen mit 67) nicht her -.-
    Folgende Vorauswahl wird durch Sevdesk vorgegeben: Würde ein anderes Feld etwa besser passen?
    (https://abload.de/img/bildschirmfoto2019-077qkwv.png)
    Nein, alles andere ist falsch. Dann ist diese Software offenbar nicht für Kleinunternehmer geeignet.
    Beziehend auf dieses Beispiel.. (Software Einkauf aus USA -> Reverse Charge da ich Leistungsempfänger bin) ... wäre es nicht sinvoller in Zeile 46 statt 84(85 einzutragen?
    Nur wenn die USA inzwischen EU-Mitglied geworden sind ("eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers")

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Leider gibt meine Buchhaltungssoftware diese Felder (nur zusammen mit 67) nicht her -.-
    In meinem Buchhaltungsprogrammen gibt es unterschiedliche Konten, je nachdem, ob jemand zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht.

    Im Kontenrahmen SKR03 findet man diese Konten im Bereich der Kontonummern 3110 bis 3165, im SKR04 dann die Nummern 5910 bis 5965.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Was wolltest Du jetzt wissen?

    Zitat von Wuthirsch Beitrag anzeigen
    Leider gibt meine Buchhaltungssoftware diese Felder (nur zusammen mit 67) nicht her -.-
    Weiß Deine Software dass Du Kleinunternehmer bist? Die 84 und die 85 sind ja da! Musst Du die 67 ausfüllen? Dann mit einer Null.

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  • Wuthirsch
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
    Wie das mit Kleinunternehmern in so einem Fall läuft, bin ich aber nicht sicher. USt-IDs dürfen die meines Wissens aber auch haben (eben damit sie "anständig" im Ausland einkaufen können). Vermutlich müssen sie die USt in der USt-VAM anmelden, dürfen aber die Vorsteuer nicht abziehen. Also bei digitalen (sonstigen) Leistungen Kz 84/85 (früher 52/53), aber eben nicht Kz 67. In der Jahres-USt-Erklärung dann entsprechend (Kz 871/872, aber nicht 467).
    Die UStVA-Felder die du erwähnt hast machen meiner Meinung nach Sinn.
    Leider gibt meine Buchhaltungssoftware diese Felder (nur zusammen mit 67) nicht her -.-

    Folgende Vorauswahl wird durch Sevdesk vorgegeben: Würde ein anderes Feld etwa besser passen?
    (https://abload.de/img/bildschirmfoto2019-077qkwv.png)

    Ich habe aufhttps://www.kleinunternehmer.de/ausland.htm noch folgende Information gefunden:

    Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer dürfen die Einfuhrumsatzsteuer wie die Vorsteuer von der Umsatzsteuerschuld abziehen. Da Kleinunternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, bekommen sie die Einfuhrumsatzsteuer nicht erstattet. Sie bezahlen letztlich also wieder Bruttopreise, die sie aber in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen dürfen.

    .. andere Dienstleistungen
    Beim Reverse-Charge-Verfahren bekommen Sie als Kleinunternehmer vom jeweiligen Internetkonzernen eine Netto-Rechnung, müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Weil Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, stellt der gesamte Bruttobetrag eine Betriebsausgabe dar.

    Beziehend auf dieses Beispiel.. (Software Einkauf aus USA -> Reverse Charge da ich Leistungsempfänger bin) ... wäre es nicht sinvoller in Zeile 46 statt 84(85 einzutragen?

    Nachdem Sie das Kalenderjahr und den passenden Zeitraum ausgewählt haben (Monat oder Quartal), machen Sie die Reverse-Charge-Angaben bei eigener Steuerschuld auf Seite 7 („Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“) in Zeile 46 („Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)“. Dort geben Sie den auf volle Euro abgerundeten Nettobetrag („Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer“) sowie den darauf fälligen Umsatzsteuerbetrag („Steuer“) ein:

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Hallo mhanft,

    du hast recht -> ist nur eine andere Nummer im § 13b UStG und damit eine andere Zeile in der Voranmeldung und später in der Jahreserklärung, aber das Problem bleib dasselbe -> Steuer abführen und kein Vorsteuerabzug.

    Tschüß

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  • mhanft
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    du schreibst doch aber, dass du etwas aus den USA erworben hast -> da trifft doch die innergemeinschaftliche Erwerbsregelung nicht zu !
    Innergemeinschaftlich nicht, aber meines Erachtens ist das trotzdem zu versteuern (§ 13 b Abs. 2 Nr. 1 UStG, "sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers").

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Hallo Wuthirsch,

    du schreibst doch aber, dass du etwas aus den USA erworben hast -> da trifft doch die innergemeinschaftliche Erwerbsregelung nicht zu !
    Sprich mal mit deinem Finanzamt.

    Tschüß

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  • Wuthirsch
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das mit der Voranmeldung bei Kleinunternehmern, die eine USt-ID haben, ist inzwischen von den meisten Steuerverwaltungen auch ausdrücklich geregelt worde
    Erstmal vielen Dank an all die ganzen lieben ANtworten.
    Das hilft schon enorm weiter!

    Genau jenen Brief habe ich auch erhalten.
    Nach Rücksprache mit dem Finanzamt habe ich folgendes schriftliches Statement erhalten:

    "Sehr geehrter Herr ****,

    Die Umstellungen zur Abgabe von Umsatzsteuer Voranmeldungen erfolgte von Gesetzes wegen und betrifft sowohl Kleinunternehmer als auch Unternehmer die im Sinne des §18 Abs. 4a UStG umsatzsteuerlich erfasst sind. Die Höhe der jeweiligen Umsätze ist dafür nicht ausschlaggebend.

    Die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervornameldungen erfolgt aufgrund der erteilten USt-IDNr.

    Ich verweise hierzu auch auf das BMF Schreiben vom 14. Dezember 2018 (BStBl I 2018, 1402). Durch dieses wurde eine Klarstellung bei den Regelungen im Umsatzsteuervoranmeldungensverfahren vorgenommen, Abschnitt 18.2 Abs. 2 Satz 3 UStAE regelt nunmehr ausdrücklich, dass eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer Voranmeldung in den Fällen des § 18. Abs. 4a UStG nicht in Betracht kommt, auch wenn die Steuer des vorangegangenen Kalenderjahres nicht mehr als 1000€ betragen hat (vgl. BMF a. a. O., Tz. I, Nr. 32)

    Ihre Verpflcithung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung bleibt davon unberührt.
    Ich werde mal die Hinweise von mhanft später genauer lesen

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Das mit der Voranmeldung bei Kleinunternehmern, die eine USt-ID haben, ist inzwischen von den meisten Steuerverwaltungen auch ausdrücklich geregelt worden:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post256002

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  • mhanft
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Eigentlich sind die EU-ID-Nummern zu verwenden von ausländischen Unternehmern, die Leistungen an Privatpersonen erbringen. Also müsste sich der Leistungserbringer in diesem Fall selber um die Versteuerung kümmern.
    Da der Käufer aber seine USt-ID-Nr. angegeben hat, handelt es sich für den Verkäufer aber eben gerade nicht um eine Privatperson (und daher ist in der Rechnung auch keine USt enthalten, weil sie in diesem Fall vom Käufer angemeldet und abgeführt wird).

    Der Reverse-Charge-Hinweis sollte in so einem Fall draufstehen, das stimmt, aber der wird auch innerhalb der EU gerne mal vergessen...

    Wie das mit Kleinunternehmern in so einem Fall läuft, bin ich aber nicht sicher. USt-IDs dürfen die meines Wissens aber auch haben (eben damit sie "anständig" im Ausland einkaufen können). Vermutlich müssen sie die USt in der USt-VAM anmelden, dürfen aber die Vorsteuer nicht abziehen. Also bei digitalen (sonstigen) Leistungen Kz 84/85 (früher 52/53), aber eben nicht Kz 67. In der Jahres-USt-Erklärung dann entsprechend (Kz 871/872, aber nicht 467).

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ob das alles immer so läuft, wie man sich das in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sowie diversen Verordnungen und Gesetzen ausgedacht hat, da habe ich meine Zweifel.
    Ich allerdings auch. Und immerhin, hier hat der Leistungserbringer ja tatsächlich keine Umsatzsteuer ausgewiesen!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Ob das alles immer so läuft, wie man sich das in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sowie diversen Verordnungen und Gesetzen ausgedacht hat, da habe ich meine Zweifel.

    Man verliert den Kleinunternehmerstatus ja nicht dadurch, dass man einen einzelnen 13b-Umsatz anmeldet bzw. in seinem Fall jetzt mit der Jahreserklärung anmeldet.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Eigentlich sind die EU-ID-Nummern zu verwenden von ausländischen Unternehmern, die Leistungen an Privatpersonen erbringen. Also müsste sich der Leistungserbringer in diesem Fall selber um die Versteuerung kümmern.

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  • Wuthirsch
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    ... oder eine USt-ID Nr. des Leistungserbringers. Die z. B. mit IE oder NL beginnt ...
    Der Leistungserbringer hat folgende Nummer angegeben: VAT Identifier: EU*********.
    Das müsste die Ust-ID Nr sein, von der du sprichst.

    Zitat von Charlie24
    Auch wenn der Hinweis nicht auf der Rechnung steht, wirst du die die deutsche Umsatzsteuer anmelden und abführen müssen.

    Als Kleinunternehmer bist du allerdings nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Man sollte als Kleinunternehmer die USt.-ID nur verwenden, wenn der Umsatzsteuersatz im Herkunftsland über dem deutschen Regelsteuersatz von 19% liegt, sonst macht das nur zusätzlichen Aufwand.
    Das habe ich aufgrund meiner Recherche schon befürchtet. Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie die USt-ID Nr. dort reingekommen ist, vermutlich ein Moment der Unachtsamkeit. Wie kann ich diese Misere nun lösen? Mit dem Thema Umsatzsteuer hatte ich bisher nie zu tun. Muss dieser Beitrag nun in meiner Steuererklärung erwähnt und abgeführt werden (Umsatzsteuererklärung?) oder muss ich mit dem Finanzamt sprechen, dass mir da ein Fehler unterlaufen ist? Die Kleinunternehmerregelung will ich schließlich behalten und meine Steuererklärung auch ordnungsgemäß abgeben.

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