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Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Auch wenn der Hinweis nicht auf der Rechnung steht, wirst du die die deutsche Umsatzsteuer anmelden und abführen müssen.

    Als Kleinunternehmer bist du allerdings nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Man sollte als Kleinunternehmer die USt.-ID nur verwenden, wenn der Umsatzsteuersatz im Herkunftsland über

    dem deutschen Regelsteuersatz von 19% liegt, sonst macht das nur zusätzlichen Aufwand.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    ... oder eine USt-ID Nr. des Leistungserbringers. Die z. B. mit IE oder NL beginnt ...

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  • Wuthirsch
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Steht auf der Rechnung vielleicht sogar noch der Hinweis: Reverse Charge
    Hey Charlie24, danke für die Antwort.
    Nein, der Hinweis steht nicht auf der Rechnung.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Und die Umsatzsteuer ist nun eben nicht ausgewiesen. Und nun bin ich vollständig verwirrt.
    Steht auf der Rechnung vielleicht sogar noch der Hinweis: Reverse Charge

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  • Wuthirsch
    hat ein Thema erstellt Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet.

    Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Liebe aktive Mitglieder,

    erstmal lieben Dank für die ganzen Tipps der letzten Jahre. Als stiller Leser habt Ihr mich durch jede Steuererklärung gerettet
    Ich verdiene gelegentlich kleine Summen als nebenberuflicher Kleinunternehmer dazu und mache gerade meine Steuererklärung für 2018.
    Umsatzsteuer weise ich auf meinen Rechnungen nicht aus. Ich besitze aber eine USt-IdNr.

    Nun habe ich im vierten Quartal 2018 ein digitales Produkt von einem Unternehmen aus San Francisco (USA) erworben und gerade gesehen, dass auf der Rechnung meine UST-ID eingetragen ist! Geschäfte innerhalb der EU-Länder tätige ich nicht. Einnahmen werden nur innerhalb von Deutschland generiert.

    Folge ich der Tabelle auf https://www.kleinunternehmer.de/content/importe.png spielt die Umsatzsteuer im Ausland keine Rolle.
    "Einkauf elektronischer Dienstleistungen im Ausland (z. B. Einkauf von E-Books, Apps, PC-Software, Musik, Online-Spiele - z. B. über die App- bzw. Playstores von Apple, Google oder Amazon): Wenn Sie digitale Produkte einkaufen, enthalten die Verkaufspreise grundsätzlich die deutsche Mehrwertsteuer. Als Kleinunternehmer setzen Sie den Bruttopreis als Betriebsausgabe an. Umsatzsteuervoranmeldungen sind nicht erforderlich.

    Und die Umsatzsteuer ist nun eben nicht ausgewiesen. Und nun bin ich vollständig verwirrt
    Wie gehe ich da am besten vor? Muss der Betrag nun in der Umsatzsteuererklärung erwähnt werden?

    Liebe Grüße & danke für die Hilfe.
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