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Doktorand und Wiss. Mitarbeiter an 2 unt. Universitäten

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  • aasaa
    antwortet
    AW: Doktorand und Wiss. Mitarbeiter an 2 unt. Universitäten

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Jetzt hast du eben zwei 1. Tätigkeitsstätten, sonst ändert sich nichts.

    Vielen Dank für die Antwort! Das sehe ich genauso; als eingeschriebener Doktorand (wie eben auch als ein Student) erhält mein ja kein Lohn; deswegen war ich mir auch so unsicher.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Doktorand und Wiss. Mitarbeiter an 2 unt. Universitäten

    Jetzt hast du eben zwei 1. Tätigkeitsstätten, sonst ändert sich nichts.

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  • aasaa
    hat ein Thema erstellt Doktorand und Wiss. Mitarbeiter an 2 unt. Universitäten.

    Doktorand und Wiss. Mitarbeiter an 2 unt. Universitäten

    Hallo,
    seit einigen Jahren schreibe ich an meiner Dissertation in Bremen und habe bisher in der Steuererklärung die Entfernung von meinem Wohnort zur Uni als "Entfernungspauschale" angegeben.
    Nun habe ich parallel zur Dissertation an einer anderen Universität (München) eine Stelle als Wiss. Mitarbeiter in einem Projekt angenommen. Eine der Einstellungsbedingungen war, dass ich in meinem Wohnort bleibe (wegen der Fertigstellung der Dissertation). Ich bin seit Einstellung etwa 1-2 mal im Monat per Bahn nach München gefahren, an den meisten anderen Tagen (etwa 5-mal in der Woche) bin ich zur Uni in Bremen gefahren (wegen Literatur, u.Ähnl.).
    Ich frage mich, wie ich in diesem Fall vorgehen muss bezüglich der Entfernungspauschale? Kann ich weiterhin die Uni in Bremen dort als "erste Tätigkeitsstelle" eintragen? Oder wird der Beruf "Doktorand" durch meine weitere Arbeitsstelle "aufgehoben"?
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