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Abschreibung von Gemischgenutzter Immobilie Privat/Gewerblich
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Mir ist jetzt nicht klar ob ich das nun separat im Formular aufzeigen muss oder kann ich das jetzt ganz normal wie ein Mehfamilienhaus ohne Läden behandeln und es insgesamt mit 2% abschreiben ?
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Also gehören die gesamten Einkünfte aus der Vermietung, auch die Ladenmieten, doch zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Und was hat jetzt die Höhe der AfA bzw. der AfA-Satz für sonstige Gebäude mit der elektronischen Steuererklärung zu tun? Das ist doch alles Steuerrecht.
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Meinem Verständnis nach gehört es nicht zum Betriebsvermörgen, da ich kein Betrieb habe. Wir haben aus Kosten gründen eine GbR gegründet. Die Einnahmen werden über die gesonderte Feststellung zugeordnet und jeder einzelne von uns trägt das Ergebnis in der Einkommenssteuererklärung ein (Anlage V).
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Lineare Abschreibung
Bei Gebäuden, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist, beträgt die Abschreibung jährlich 3 %.
Bei Gebäuden, die nicht zum Betriebsvermögen gehören und Wohnzwecken dienen und
die nach dem 31.12.1924 fertiggestellt worden sind, jährlich 2 % und
die vor dem 1.1.1925 fertiggestellt worden sind, jährlich 2,5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Gehört Ihr Gebäude zum Betriebsvermögen ?
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenWie Du das tuest, das hängt von der Zuordnung zu den Einkunftsarten ab.
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Zitat von dodge Beitrag anzeigenmuss ich das separat tuen
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenNatürlich dürfen Abschreibungen nur angegeben werden soweit die Immobilie der Erzielung von Einkünften dient. Mit Elster hat das aber nichts zu tun.
"Der zu Wohnzwecken genutzt Teil muss mit 2% abgeschrieben werden und wieviel ist es beim gewerblichen Teil ? "
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Zitat von dodge Beitrag anzeigenFalls es bei beiden 2% sind, muss ich das dann überhaupt separat angeben ?
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Hallo Zusammen,
wir haben als GbR im Jahre 2018 eine Immobilie (Baujahr 1960) gekauft welche zu 30% gewerblich genutzt wird. In der ersten Etage gibt es zwei Läden und oben drüber handelt es sich um Wohnungen. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher bezüglich der Abschreibung. Jetzt muss ich ja die Abschreibung des gewerblichen Teil separat aufführen aber ich lese mal was von 3% für den gewerblichen Teil und mal was von 2% wenn das Baujahr vor 1985 liegt.
Der Abschreibungswert des Gebäudes liegt bei 400.000€
Gewerblich = 120.000€
Wohnzwecken = 280.000€
Der zu Wohnzwecken genutzt Teil muss mit 2% abgeschrieben werden und wieviel ist es beim gewerblichen Teil ?
Falls es bei beiden 2% sind, muss ich das dann überhaupt separat angeben ?
Danke
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