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Arbeitnehmer gibt steuerklasse 6 an statt steuerklasse 1

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  • steini28
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer gibt steuerklasse 6 an statt steuerklasse 1

    Ok, danke. Dieses Puzzleteil hat mir noch gefehlt. Danke!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer gibt steuerklasse 6 an statt steuerklasse 1

    Nein, Steuerklassen gibt es bei der Jahreserklärung nicht mehr. Da wird die Einkommensteuer aufgrund Deiner Einkünfte nach der Grund- oder Splittingtabelle berechnet und die unterjährig aufgrund der Steuerklassen einbehaltene Lohnsteuer angerechnet.

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  • steini28
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer gibt steuerklasse 6 an statt steuerklasse 1

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum praktisch gleichen Thema. Ich habe gekündigt (zum 30.5.2019) und sofort am 1.6.19 meinen neuen Job angefangen. Ich habe per Ende Juni von meinem alten AG meinen Resturlaub und einen Bonus ausgezahlt bekommen. Dies wurde, logischerweise, mit der Stkl. 6 abgerechnet, da meine Stkl. 4 ja durch den neuen Arbeitgeber "belegt" ist. Was sich mir aber nicht ganz erschließt ist, dass ich von meinem alten AG für die ersten 5 Monate eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Stkl. 1 erhalten habe und für den Juni mit der Stkl. 6. Jetzt lese ich hier, dass macht Elster / das FA automatisch, dass mein gesamtes in 2019 erzieltes Einkommen nachher mit der Stkl 4 abgerechnet wird. Aber das Finanzamt kann ja meiner Meinung nach gar nicht wissen, ob ich nur "alte" Leistungen im Juni erhalten habe und in Wirklichkeit gar nicht doppelt gearbeitet habe, oder ob es sich um die Steuerbescheinigung mit der Stkl. 6 wirklich um einen weiteren Job gehandelt hat, oder? In Elster muss ich das ja mit der Stkl. 6 eingeben, da dies ja auch so mittels der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt komuniziert wurde.

    Hat hier jemand Ideen bzw. Erfahrungen?
    Danke schonmal und Grüße

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  • dilan
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer gibt steuerklasse 6 an statt steuerklasse 1

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Nicht viel, ein wenig aber doch, denn auch die ELStAM-Vorschriften gehören im weiteren Sinne zu Elster.
    Danke trotzdem für die Antworten.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer gibt steuerklasse 6 an statt steuerklasse 1

    Nicht viel, ein wenig aber doch, denn auch die ELStAM-Vorschriften gehören im weiteren Sinne zu Elster.

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  • dilan
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer gibt steuerklasse 6 an statt steuerklasse 1

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Was hat das eigentlich mit Elster zu tun?
    eigentlich nichts, war aber nur eine Frage. Da ich mich nicht auskenne.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer gibt steuerklasse 6 an statt steuerklasse 1

    Was hat das eigentlich mit Elster zu tun?

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  • dilan
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer gibt steuerklasse 6 an statt steuerklasse 1

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    So läuft das nicht. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, für deren Höhe das gesamte Einkommen eines Jahres maßgeblich ist.

    Der alte Arbeitgeber musste die Lohnabrechnung korrigieren, da dich der neue AG richtigerweise als Hauptarbeitgeber angemeldet hatte.

    Da von einem Fehler zu sprechen, wird der Sache nicht gerecht. Das ist nun mal so geregelt.
    Der alte AG sagt zu mir, dass sie die Lohnabrechnung vom Dez 2018 nicht korrigieren können. Auch Nachweise sind sie nicht bereit zu geben.
    Deine Antwort hilft mir nun weiter, jetzt weiss ich, dass sie eine Korrektur machen müssen.

    Eine Frage noch: Muss die Forderung zurückgezahlt werden? Es war ja nicht mein Fehler sondern deren Fehler.
    Zu dem haben die mir für 1135€ Brutto Urlaubsabgeltung ca. 550€ überwiesen.
    1135€ Brutto ergibt aber ca.880€ Netto.

    Danke

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer gibt steuerklasse 6 an statt steuerklasse 1

    Wer kann mir den die Garantie geben, dass ich die Differenz vom Steuerklasse 6 und 1 zurückbezahlt bekomme
    So läuft das nicht. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, für deren Höhe das gesamte Einkommen eines Jahres maßgeblich ist.

    Der alte Arbeitgeber musste die Lohnabrechnung korrigieren, da dich der neue AG richtigerweise als Hauptarbeitgeber angemeldet hatte.

    Da von einem Fehler zu sprechen, wird der Sache nicht gerecht. Das ist nun mal so geregelt.

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  • dilan
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer gibt steuerklasse 6 an statt steuerklasse 1

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Nein, da kann dir niemand helfen. Das kann nur im Rahmen der Steuererklärung gelöst werden. Zur Einreichung bist du bei Steuerklasse 6 auch verpflichtet.

    Wenn parallel von 2 Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen wird, darf nur einer die Steuerklasse 1 anwenden, der andere muss auf Steuerklasse 6 abrechnen.

    Hallo,
    Danke für die schnelle Antwort. Also das heißt,dass ich die Forderung zahlen muss. Der Fehler wurde aber vom Arbeitgeber gemacht. Die haben ja mir angeblich zu viel bezahlt.
    Wer kann mir den die Garantie geben, dass ich die Differenz vom Steuerklasse 6 und 1 zurückbezahlt bekomme.
    Ich habe gelesen,dass es auch fäll gibt, da muss man sogar drauf zahlen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Arbeitnehmer gibt steuerklasse 6 an statt steuerklasse 1

    Nein, da kann dir niemand helfen. Das kann nur im Rahmen der Steuererklärung gelöst werden. Zur Einreichung bist du bei Steuerklasse 6 auch verpflichtet.

    Wenn parallel von 2 Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen wird, darf nur einer die Steuerklasse 1 anwenden, der andere muss auf Steuerklasse 6 abrechnen.

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  • dilan
    hat ein Thema erstellt Arbeitnehmer gibt steuerklasse 6 an statt steuerklasse 1.

    Arbeitnehmer gibt steuerklasse 6 an statt steuerklasse 1

    Guten Morgen,

    ich habe ein Problem und bitte um Hilfe.
    Folgendes ist passiert, ich habe bei meiner letzten Arbeitgeber (zeitfirma) gekündigt weil die Firma mich übernommen hat.
    Ich habe 7 Tage Resturlaub gehabt, die ich ausbezahlt bekommen wollte.
    Nun habe ich ein Schreiben vom meiner alten Firma bekomme, wo drin steht das mir zu viel bezahlt worden ist. Was nicht der Fall ist !!
    Laut Lohnabrechnung wurde Steuerklasse 6 angegeben. Ich bin Steuerklasse 1.

    Der alte Arbeitgeber zahlt mir ein Betrag von 2300€ Netto. Davon 1700€ mein Gehalt + die Überstunden.
    Mir wurden quasi für 7 Tage Resturlaub ca.600€ ausbezahlt. Der alte Arbeitgeber meint, dass er mir 12 Tage ausbezahlt hat, was nicht der Fall ist.
    In meiner Lohnabrechnung steht ca.1300€ Urlaubsentgelt. Dieser Betrag ergibt aber nicht 600€ Netto.
    Jetzt möchte die alte Firma, dass ich 450€ zurückzahle. Ich habe das Geld schon ausgegeben.
    Daraufhin frage ich, warum der Betrag so hoch sei, ja weil Steuerklasse 6. Ich könne durch Steuererklärung das Geld zurück bekommen, was ich aber nicht machen möchte.

    Kann jemand mir bitte helden?

    DANKE !!
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