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Arbeitsmittel Laptop

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Arbeitsmittel Laptop

    Um die Frage präzise und vollständig zu beantworten:

    Beim Lohnsteuerabzug und auch bei der Einkommensteuer wird bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro jährlich berücksichtigt,
    vorausgesetzt, die Einnahmen sind höher als 1.000 Euro.

    Erklärte Werbungskosten wirken sich deshalb in der Steuerberechnung erst aus, wenn sie insgesamt höher als 1.000 Euro sind.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Arbeitsmittel Laptop

    Der Werbungskostenpauschbetrag ist bereits in die Steuertabelle eingearbeitet und wird automatisch berücksichtigt. Eine Steuerersparnis durch Werbungskosten ergibt sich nur, wenn die Werbungskosten insgesamt über dem Werbungskostenpauschbetrag liegen und deshalb zum Ansatz kommen.

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  • JimmyJoe
    antwortet
    AW: Arbeitsmittel Laptop

    das Bedeutet?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Arbeitsmittel Laptop

    Werbungskostenpauschbetrag?

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  • JimmyJoe
    hat ein Thema erstellt Arbeitsmittel Laptop.

    Arbeitsmittel Laptop

    Bei Arbeitsmittel haben ich meinen Laptop mit 50% Nutzung angegeben, auf 3 Jahre.
    Nur ändert das nichts an der Erstattung / Berechnung meiner Erstattung.

    Woran liegt das?
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