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Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

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  • Luisa27
    Ein Gast antwortete
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Na wunderbar. Das habe ich bisher nie gemacht. Das ist mir viel zu kompliziert.

    Um wie sieht das aus mit dem restlichen Satz aus dem Schreiben des Finanzamtes "… oder eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung, für die Sie die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schulden"?


    Hier nochmal der vollständige Text:

    "die Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung ist immer dann erforderlich, wenn Sie Umsatzsteuer für einen der in § 18 Abs. 4a Satz 1 UStG aufgeführten Tatbestände (z.B. einen innergemeinschaftlichen Erwerb oder eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung, für die Sie die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schulden) zu entrichten haben.

    Hierbei hat eine Übermittlung grundsätzlich für das Kalendervierteljahr zu erfolgen, in welchem die entsprechenden Umsätze ausgeführt wurden.

    Sofern die Vorjahresumsatzsteuerschuld mehr als 7.500 E betrug, hat eine Übermittlung grundsätzlich für den Kalendermonat zu erfolgen, in welchem die entsprechenden Umsätze ausgeführt wurden.

    Folglich ist für Sie als Voranmeldezeitraum das Kalendervierteljahr maßgebend. …. ".


    Erbringe ich mit dem Verkauf von Blumenvasen an einen Österreicher eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung für die ich die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schulde?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Genau. Oder anders ausgedrückt: wenn Du im Ausland keine Waren oder sonstigen Leistungen steuerfrei unter Einsetzung Deiner USt-ID-Nr. in Anspruch nimmst.

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  • Luisa27
    Ein Gast antwortete
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    So langsam verstehe ich's.

    Wenn ich also im Ausland nichts bzw. nur als Privatperson einkaufe, habe ich keinen innergemeinschaftlichen Erwerb und muss somit keine Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung machen?

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Das Grundproblem ist, dass Kleinunternehmer - in vielen Fällen unnötig - eine USt-ID-Nummer beantragt haben. Das FA denkt nun, na wenn die schon eine ID-Nr. haben, werden die auch innergemeinschaftliche Umsätze haben und sind damit zur Abgabe einer Voranmeldung verpflichtet. Warum sollte - aus Sicht des FA - sonst eine ID-Nummer beantragt werden?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Für normale innerdeutsche Umsätze von Kleinunternehmern gibt es in der Voranmeldung keine Zeilen, nur die Jahreserklärung sieht Angaben dazu vor.

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  • Luisa27
    Ein Gast antwortete
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Muss ich denn die innerdeutschen Umsätze nicht auch irgendwo in die Umsatzsteuer Voranmeldung eintragen?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Zitat von Luisa27 Beitrag anzeigen
    Ich habe also einen Gewinn von 163 Euro.
    Der Gewinn gehört am Ende in die Einkommensteuererklärung. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist nur für Umsätze gedacht.

    Als Kleinunternehmer musst Du nur eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen, wenn entsprechende Vorgänge zu erklären sind. Das scheint bei Dir nicht der Fall zu sein.

    Solltest Du Dich aber nicht davon abhalten lassen wollen, eine unnötige Voranmeldung abzugeben, so wird Dir das Finanzamt dankbar sein, wenn Du diese nicht mit Nullen vollpflasterst. Wenn Du keine innergemeinschaftlichen Erwerbe hast, dann trägst Du auch keine innergemeinschaftlichen Erwerbe ein.

    Aussgefüllt werden muss die Kennzahl 83.

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  • Luisa27
    Ein Gast antwortete
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Ups, erwischt!

    Nein nein, ich habe natürlich ein gewerbliches Konto mit Impressum und AGB's. Ich bin im Händlerbund und habe meine Verpackung lizensiert. Der Abmahnanwalt wird an mir heute also kein Geld verdienen. ;-)

    Und ja, meine USt Identifikationsnummer ist auch bei eBay eingetragen. Es ist also möglich das sich jemand diese dort abschreibt. Aber ich schreibe in der Tat keine extra Rechnungen, die ich mit zu den verkauften Blumenvasen lege. eBay verschickt ja automatisch eine Rechnung mit allen relevanten Daten.


    Ich trage also in die Felder 91, 89, 93, 95, 94 sowie 46, 73 und 84 jeweils eine Null ein, denn ich habe nichts aus dem Ausland eingekauft, und nichts ins Ausland verkauft.


    Es bleiben jetzt also noch zwei Posten die wir in das Formular eingetragen müssen.

    Ich habe Blumenvasen im Wert von 967,- Euro in Deutschland eingekauft. Ich habe dabei meine USt Identifikationsnummer nicht angegeben.

    Ich habe diese Blumenvasen wieder für 1273,- Euro verkauft.

    Von diesem Betrag muss ich noch die eBay Gebühren und das Porto von insgesamt 143 Euro abziehen(bleiben 1130,- Euro).
    Ich habe also einen Gewinn von 163 Euro.

    Wo trage ich diese Zahlen ein?


    Liebe Grüße

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
    Naja, trifft hier nicht zu, wollt's nur mal allgemein erwähnen...
    Hallo mhanft,

    damit führst du aber Luisa27 noch völlig in die Irre.

    Tschüß

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Luisa27 Beitrag anzeigen
    Das ist alles. Ich kaufe immer ohne die Angabe meiner Umsatzsteuer Identnummer ein. Daher wird mir niemand einen Hinweis auf die Steuerschuldumkehr schicken.
    Ich kaufe nur in Deutschland ein. Ich verkaufe nicht an Firmen, sondern nur an Privat. Ich gebe beim Verkauf meine Umsatzsteuer Identnummer nicht an. Ich bin halt nur ehrlich und hab‘s beim Finanzamt angezeigt. Schön blöd.
    Hallo Luisa27,
    wenn du nur in Deutschland einkaufst kannst du schon mal keine innergemeinschaftlichen Erwerbe haben.
    Und wenn du beim Verkauf deine USt-Id. nicht angibst hast du auch keine innergemeinschaftliche Lieferung.
    Das ist jetzt die Frage mit der Ehrlichkeit -> du tust bei ebay so als wärest du ein privater Verkäufer ?

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Jetzt habe ich den ersten Beitrag noch einmal gelesen. Vielleicht geht es um Ebay-Gebühren. Es wird ja nicht nur nach Deutschland verkauft.

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  • mhanft
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Weist Ebay eigentlich inzwischen deutsche Umsatzsteuer aus?
    Ja, tun sie.

    Den Verkauf von gebrauchten Blumenvasen könnte man auch (wenn man kein Kleinunternehmer ist) der Differenzbesteuerung unterwerfen. Dann bräuchte man die USt nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis abführen. Naja, trifft hier nicht zu, wollt's nur mal allgemein erwähnen...

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Weist Ebay eigentlich inzwischen deutsche Umsatzsteuer aus?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Alte Blumenvasen fallen jedenfalls nicht unter die Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG, es sei denn, du hättest sie als Metallschrott gekauft.

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  • Luisa27
    Ein Gast antwortete
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Schade. Aber wenn nicht Ihr wer weiß es denn dann?

    Ich kaufe alte Blumenvasen und verkaufe sie wieder mit einem kleinen Gewinn bei eBay. Das ist alles. Ich kaufe immer ohne die Angabe meiner Umsatzsteuer Identnummer ein. Daher wird mir niemand einen Hinweis auf die Steuerschuldumkehr schicken.
    Ich kaufe nur in Deutschland ein. Ich verkaufe nicht an Firmen, sondern nur an Privat. Ich gebe beim Verkauf meine Umsatzsteuer Identnummer nicht an. Ich bin halt nur ehrlich und hab‘s beim Finanzamt angezeigt. Schön blöd.

    Mein realer Umsatz im Jahr 2019 war bisher 1273,- Euro. Bei einem Wareneinsatz von 967,- Euro. Es muss doch möglich sein diese 3 Zahlen, ohne einen teuren Steuerberater in dieses Elsterformular einzutragen.

    Kann mir hier denn niemand helfen?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Zitat von Luisa27 Beitrag anzeigen
    Da der Warenerwerb ausschließlich in Deutschland erfolgte, trage ich also in die Felder 91, 89, 93, 95, und 94 jeweils eine Null ein?
    Wir wissen das nicht. Es gibt auch bestimmte Waren, für die die Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG greift, obwohl ich mir das jetzt nicht auf Anhieb vorstellen kann.

    Du musst einfach die Rechnungen deiner Lieferanten durchsehen, ob dir da jemand eine Rechnung unter Hinweis auf die Steuerschuldumkehr geschickt hat.

    Das wäre ja ohnehin nur möglich, wenn du im geschäftlichen Verkehr eine Umsatzsteuer-ID angibst.

    Ansonsten ist der Hinweis, beim Finanzamt anzurufen, unverändert gültig. Ich muss da manchmal mehrfach in der Woche anrufen, das ist doch kein Problem.

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