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Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Bevor das jetzt ausufert, mache ich dann mal hier zu!

    Das Thema ist, was die Sache angeht, ausführlich genug und auch verständlich abgehandelt worden.

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  • Luisa27
    Ein Gast antwortete
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

    Und zu Deiner Nulleritis: ja, mach überall in der Voranmeldung eine Null. Am Besten auch beim Namen des Unternehmers!

    Vielen Dank für die Null. Ich denke nicht das ich mich in diesem Forum von Dir beleidigen lassen muss.

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  • ErnstK62
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    So weit ich weiß, bietet die IHK auch Unternehmer-Startup-Seminare an. Wäre vielleicht angeraten. 'Unternehmer werden ist nicht schwer - Unternehmer sein aber sehr.'

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Zitat von Luisa27 Beitrag anzeigen
    Man erklärt Fremdworte mit den gleichen Fremdworten
    Wie kannst Du eine Eingabehilfe erwarten, wenn Du nichtmal in der Lage warst, mitzuteilen, welche Software Du verwendest? Das sieht halt mal in jedem Programm anders aus. In ElsterFormular sind die Leistungen nach § 13 b jedenfalls fettgedruckt und gut zu finden.

    Das Finanzamt erwartet auch von einem Unternehmer mehr Sachverstand als von einem Arbeitnehmer. Wenn Dir das zu viel ist dann solltest Du keine solche Tätigkeit ausüben.

    Und zu Deiner Nulleritis: ja, mach überall in der Voranmeldung eine Null. Am Besten auch beim Namen des Unternehmers!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Man erklärt Fremdworte mit den gleichen Fremdworten
    Erwerb ist kein Fremdwort, innergemeinschaftlich ebenfalls nicht wirklich und auch der Begriff sonstige Leistung entstammt der deutschen Sprache.

    Die Bedeutung von innergemeinschaftlich kann man außerdem mit jeder Suchmaschine leicht herausfinden.

    Wer unternehmerisch tätig ist, muss sich schon mit einigen Begriffen aus der Fachsprache des Steuerrechts vertraut machen.

    Im Umsatzsteuerrecht wird schon immer zwischen der Lieferung von Waren und der Erbringung von sonstigen Leistungen unterschieden.

    Und zwischen Erwerb und Veräußerung sollte man auch ohne besondere Kenntnisse des Umsatzsteuerrechts unterscheiden können.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Bevor ich mich entscheide Unternehmer zu werden, sollte ich mich erst einmal darüber informieren was damit an Verpflichtungen auf mich zu kommt - auch in steuerlicher Hinsicht.
    Dazu gehört dann auch die Kenntnis über die entsprechenden Fachtermini um die anfallenden Steuererklärungen möglichst richtig ausfüllen zu können.

    Wer darauf keine Lust hat, nimmt sich einen Steuerberater.

    Aber es ist natürlich einfacher und billiger keins von Beiden zu machen und sich anschließend über das böse Finanzamt zu beschweren wenn man nicht weiter weiß.

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  • Luisa27
    Ein Gast antwortete
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Ohne Angabe einer Umsatzsteuer Identnummer werde ich als Gewerblicher Verkäufer auf eBay abgemahnt.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Du hast aber irgendwann aktiv eine USt-ID-Nummer beantragt und damit das Ganze ins Rollen gebracht. Ohne Auslandsumsätze braucht man das normal nicht.

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  • Luisa27
    Ein Gast antwortete
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Du musst als Kleinunternehmer nur die innergemeinschaftlichen Erwerbe und die innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen (nach § 13b) erklären.

    Naja, genau diese Art Antwort meine ich eben. Man erklärt Fremdworte mit den gleichen Fremdworten. So locker von oben herab. 'Musst Du doch verstehen Du Dummchen'.

    Ihr habt die gleiche Denke wie die Verfasser solcher Schreiben oder die Macher von Elster. Ihr könnt und wollt Euch nicht in andere Menschen reinversetzen. Nicht jeder versteht dieses Jurabeamtendeutsch. Sorry dafür das ich Euch gestört habe.

    Im übrigen belästige nicht ich mein Finanzamt, sondern mein Finanzamt belästigt mich. Ich habe nicht um dieses Schreiben gebeten.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Wenn du in deinem ersten Beitrag nicht geschrieben hättest:

    Das Finanzamt fordert von mir erstmalig eine vierteiljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldung. Begründung: Ein in § 18 Abs. 4a aufgeführter Tatbestand liegt vor.
    sondern gleich den Wortlaut des Schreibens zitiert hättest, was du aber erst im Beitrag #27 gemacht hast, wäre hier nicht eine vier Seiten lange Diskussion geführt worden,

    deren Ergebnis das ist, was bereits in der allerersten Antwort steht:

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Du musst als Kleinunternehmer nur die innergemeinschaftlichen Erwerbe und die innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen (nach § 13b) erklären.
    Wenn du uns dieses Ergebnis nicht glauben willst, musst du dein Finanzamt belästigen. Wir können dich nicht daran hindern.

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  • Luisa27
    Ein Gast antwortete
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

    Wenn keine entsprechenden Umsätze ausgeführt wurden, ist auch keine Voranmeldung einzureichen. So einfach ist das!
    Dein Wort in Gottes Ohr.

    So ein Schreiben vom Finanzamt bedeutet immer Angst und Schrecken. Dessen sollte sich die Finanzverwaltung schon bewusst sein. Mir hat es mein Wochenende bis zum heutigen Tag versaut.
    Während andere in der Sonne spazieren gehen, hänge ich vorm Internet und versuche dieses Jurabeamtendeutsch zu verstehen. Und das geht wahrscheinlich tausenden anderer Kleinunternehmer gerade auch so. Ich verstehe dieses Schreiben nicht und ich verstehe das Elstereingabeformular nicht. Hier werden § und Fremdworte mit anderen § und Fremdworten erklärt. Und eine Software mit Ausfüllhilfe gibt es auch noch nicht.


    Ich kann dieses Schreiben nicht einfach ignorieren. Und Anrufen hilft da auch nicht, da ein gesprochenes Wort ja nicht wirklich rechtssicher ist. Ich muss es also schriftlich machen. Und dazu muss ich es aber erstmal verstanden haben. Und deshalb nerve ich Euch hier im Forum. Sorry.

    Liebe Grüße

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Ich werde dem Finanzamt die gewünschte Umsatzsteuer Voranmeldung schicken.
    Ich kann jetzt nicht erkennen, dass dein Finanzamt tatsächlich eine Umsatzsteuervoranmeldung von dir wünscht.

    Du hast das gleiche Schreiben bekommen, wie tausende andere Kleinunternehmer auch. Der Text ist doch verständlich:

    die Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung ist immer dann erforderlich, wenn Sie Umsatzsteuer für einen der in § 18 Abs. 4a Satz 1 UStG aufgeführten Tatbestände (z.B. einen innergemeinschaftlichen Erwerb
    oder eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung, für die Sie die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schulden) zu entrichten haben.

    Hierbei hat eine Übermittlung grundsätzlich für das Kalendervierteljahr zu erfolgen, in welchem die entsprechenden Umsätze ausgeführt wurden.

    Wenn keine entsprechenden Umsätze ausgeführt wurden, ist auch keine Voranmeldung einzureichen. So einfach ist das!

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  • Luisa27
    Ein Gast antwortete
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    ja, Dankeschön an alle die hier so geduldig mitdiskutiert haben. ;-)

    Ich werde dem Finanzamt die gewünschte Umsatzsteuer Voranmeldung schicken. Auch wenn sich mir leider immer noch nicht erschließt, warum sich das Finanzamt in einer Umsatzsteuer Voranmeldung nur für die innergemeinschaftlichen Erwerbe und nicht auch für die bislang erzielten Umsätze des Unternehmens interessiert. Ich könnte bis April ja auch schon 100.000 Euro Umsatz gemacht haben, und somit aus der Kleinunternehmerregelung fallen.

    Ich werde also alle Formularfelder in Elster mit Null ausfüllen. Im Anschreiben werde ich dem Finanzamt gleichzeitig mitteilen, das ich nach wie vor Umsätze unter der 17.500 Euro Grenze generiere, das ich nie im Ausland unter Angabe meiner Umsatzsteuer Identnummer einkaufe und das ich nur an Privatpersonen verkaufe. Meine AGB's in eBay werde ich entsprechend ändern. Vielleicht erledigt sich so die Abgabe der Umsatzsteuer Voranmeldung in Zukunft. :-)

    Liebe Grüße
    Zuletzt geändert von ; 25.04.2019, 13:28.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Das haben wir doch alles schon mehrere Male durchgekaut. Ein Erwerb ist eine erworbene Ware, eine sonstige Leistung ist eine Dienstleistung. Und zwar in diesem Fall die eines anderen Unternehmers.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Erbringe ich mit dem Verkauf von Blumenvasen an einen Österreicher eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung für die ich die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schulde?
    Nein, wie kommst du darauf? Der Verkauf von Waren ist keine sonstige Leistung.

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