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zwei verschiedene Werbungskosten

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: zwei verschiedene Werbungskosten

    Hallo,

    Werbungskosten, Fortbildung
    Warum wird so oft unter Allgemein und Projekt gepostet.
    Machst du deine Erklärung auf Papier?
    Verwendest du keine Software?
    Dann haben deine Fragen aber gar nichts mit Elster zu tun
    ELSTER = ELektronischeSTeuerERklärung

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: zwei verschiedene Werbungskosten

    Die Bibliothek liegt ja wohl auf dem Universitätsgelände. Warum soll das Auswärtstätigkeit sein? Das ist deine 1. Tätigkeitsstätte!

    Das Elster-Anwenderforum ist für Fragen zur elektronischen Steuererklärung gedacht.

    Du hast aber in erster Linie gefragt, ob du Aufwendungen geltend machen kannst.

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  • armerstudent
    antwortet
    AW: zwei verschiedene Werbungskosten

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    was hat die Lerngruppe mit den Fahrten zu den Vorlesungen zu tun?

    Gruß FIGUL
    Das war separat gemeint, also zum einen generell die Fahrten zur Uni, zum anderen die Lerngruppen, die nach meinen Kenntnissen, zu Auswärtstätigkeiten zählen, weshalb man sie mit 12 Euro pro Tag geltend machen könnte. Bei beiden Dingen bin ich mir unsicher, wo genau ich sie eintragen kann.
    Liebe Grüße

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: zwei verschiedene Werbungskosten

    Zitat von armerstudent Beitrag anzeigen
    Ich hab mal gelesen, dass eine Lerngruppe bspw. in der Bibliothek o. ä. eine Auswärtstätigkeit darstellt. Also ist das schlichtweg falsch?

    Weshalb haben meine Fragen nichts mit Elster zu tun, wenn ich nicht weiß, wo ich es eintragen soll?!
    Hallo,

    was hat die Lerngruppe mit den Fahrten zu den Vorlesungen zu tun?

    Gruß FIGUL

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  • armerstudent
    antwortet
    AW: zwei verschiedene Werbungskosten

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Verpflegungsmehraufwand kann nur bei Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden, der Aufenthalt an der Universität ist aber keine Auswärtstätigkeit.


    Für Fahrten zur Universität kommt bei einem Vollzeitstudium die Entfernungspauschale zur Anwendung. Die kann in der Anlage N erklärt werden.

    Mit der elektronischen Steuererklärung -Elster- haben deine Fragen ohnehin nichts zu tun!
    Ich hab mal gelesen, dass eine Lerngruppe bspw. in der Bibliothek o. ä. eine Auswärtstätigkeit darstellt. Also ist das schlichtweg falsch?

    Weshalb haben meine Fragen nichts mit Elster zu tun, wenn ich nicht weiß, wo ich es eintragen soll?!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: zwei verschiedene Werbungskosten

    Verpflegungsmehraufwand kann nur bei Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden, der Aufenthalt an der Universität ist aber keine Auswärtstätigkeit.

    Für Fahrten zur Universität kommt bei einem Vollzeitstudium die Entfernungspauschale zur Anwendung. Die kann in der Anlage N erklärt werden.

    Mit der elektronischen Steuererklärung -Elster- haben deine Fragen ohnehin nichts zu tun!

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  • armerstudent
    hat ein Thema erstellt zwei verschiedene Werbungskosten.

    zwei verschiedene Werbungskosten

    Hallo Zusammen,
    Ich habe eine Frage bezüglich der Werbungskosten bei Änderung der (Erwerbs-)Tätigkeit. Zwischen Bachelor und Master habe ich 6 Monate, von Februar - Juli vollzeit gearbeitet und habe über die Anlage N Verpflegung, Fahrtkosten etc. geltend machen können. Seit Oktober bin ich wieder Vollzeitstudent. Wie und vor allem WO kann ich die Verpflegungskosten während des Lernens in der BIB und Fahrtkosten zur Uni geltend machen, bzw. kann ich dies überhaupt?
    Liebe Grüße und vielen Dank im voraus für Eure Hilfe :-)
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