AW: Belege für Arbeitsmittel
@Picard777
rein rechtlich muss ich dir zustimmen.
Aber trotzdem sollte die eigentlich Prüfung bereits im Jahr der Anschaffung = 1. Jahr der Abschreibung als Arbeitsmittel erfolgt sein und hinsichtlich der AfA eine entsprechende Abschreibungstabelle angelegt worden sein. Diese wird in den Folgejahren dann üblicherweise ohne weitere Prüfung fortgeführt.
Ist aber müßig darüber weiter zu diskutieren. Mal sehen ob der TE sich nochmal äußert wie es ausgegangen ist.
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Keine Ankündigung bisher.
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AW: Belege für Arbeitsmittel
Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenDie Prüfung ob Arbeitsmittel und damit Werbungskosten/Betriebsausgaben vorliegen hat nämlich im Jahr der Anschaffung zu erfolgen und nicht erst Jahre später (Ausnahme: die Einkommensteuerbescheide stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung aber selbst da greift die Festsetzungsverjährung)
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AW: Belege für Arbeitsmittel
Kommt die Aufforderung von der Betriebsprüfung oder ist das "nur" eine Prüfung der Steuererklärung?
In letzterem Fall würde ich mal anrufen und erläutern, dass die Arbeitsmittel bereits seit Jahren abgeschrieben werden und eine entsprechende Aufstellung nachreichen sofern diese dem FA noch nicht vorliegt. Die Prüfung ob Arbeitsmittel und damit Werbungskosten/Betriebsausgaben vorliegen hat nämlich im Jahr der Anschaffung zu erfolgen und nicht erst Jahre später (Ausnahme: die Einkommensteuerbescheide stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung aber selbst da greift die Festsetzungsverjährung)
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AW: Belege für Arbeitsmittel
Ich kann für die letzten zehn Jahre die Kreditkartenumsätze abrufen.
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AW: Belege für Arbeitsmittel
Wie lange muss ich als Privatperson Steuerunterlagen aufbewahren?
Ich kann meine Zahlungen auch nach 10 Jahren noch einzeln belegen, weil ich Kreditkartenabrechnungen und Kontoauszüge generell mindestens 10 Jahre aufbewahre.
Die einzelnen Rechnungen können da durchaus schon entsorgt sein.
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Belege für Arbeitsmittel
Hallo zusammen,
das Finanzamt hatte mich aufgefordert, Belege (Rechnungen und Zahlungsnachweise) für die genutzten Arbeitsmittel nachzureichen. Die Arbeitsmittel schreibe ich teilweise schon seit 10 Jahren ab. Das letzte kam vor drei Jahren hinzu. In diesem Jahr wurde ein sofort abzugsfähiger PC angegeben. Die Rechnungen wurden jeweils im Jahr nach der Anschaffung zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht.
Ich bin der Aufforderung des Finanzamtes nachgekommen und habe die Rechnungen noch einmal geschickt. Allerdings ist es mir nach dieser langen Zeit nicht mehr möglich, die Zahlungen nachzuweisen. Auch für den gekauften PC kann ich keine Kreditkartenabrechnung mehr abrufen, da er im März 2018 angeschafft wurde. Allerdings befindet sich auf der Rechnung der Hinweis, dass über Amazon/Kreditkarte abgerechnet wurde.
Ich plane Einspruch einzulegen, da die Werbungskosten für Arbeitsmittel nicht anerkannt wurden.
Bin ich verpflichtet, die Zahlungen nachzuweisen, obwohl die Arbeitsmittel schon seit Jahren abgeschrieben werden und die Werbungskosten in zahlreichen Einkommensteuererklärungen zuvor anerkannt wurden?
Wie lange muss ich als Privatperson Steuerunterlagen aufbewahren?
Reicht bei dem neu angeschafften PC der Hinweis auf der Rechnung, dass über Amazon/Kreditkarte abgerechnet wurde?
Danke im Voraus
SpartakoStichworte: -
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