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  • Picard777
    antwortet
    Du willst es offensichtlich nicht verstehen ...

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  • fischej@web.de
    antwortet
    Also, füllen wirs gemeinsam aus. Sie unterschreibt und ab per Post zum Finanzamt. Ende und aus.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von fischej@web.de Beitrag anzeigen
    Und was macht die, wenn ich nicht behilflich bin? Kann natürlich auch die EStErklärung über das Formularmanagement online aufrufen. Füllen die Vordrucke gemeinsam aus, drucken sie aus und sie bringt die zum Finanzamt. Was ist dadurch gewonnen?
    Was ist dadurch gewonnen, wenn ich nachts um 3 an einer einsamen Landstraße am Stopp-Schild halte?
    Du glaubst doch nicht ersthaft, dass es hier irgendjemand im Forum interessiert, ob und für wen du Steuererklärungen übermittelst und ob du dabei den Grad zur verbotenen Steuerberatung über- oder unterschritten hast? Trotzdem sollte man damit nicht hausieren gehen, insbesondere, wenn man seine E-Mail-Adresse noch öffentlich sichtbar als Usernamen verwendet hat.

    In der Praxis kommt sowas meist aus zwei Gründen raus:
    1. Die gute Bekannte ist doch nicht so gut, nämlich dann, wenn bei der Erklärung Fehler eingebaut wurden. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.
    2. Dummheit. Ich kann mich z.B. an einen Fall erinnern, wo ein Sachbearbeiter der Bußgeldstelle Verkehrsowis z.B. von Blitzern unter der Hand über seine private Kasse abgerechnet hat. Das flog auf, als einer der Deliquenten mit Blumenstrauß im Amt stand, und nach dem netten Beamten suchte, der doch so unbürokratisch seine OWi ohne Punkte und Fahrverbot geregelt hat.

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  • Picard777
    antwortet
    Darüber brauchen wir hier zu diskutieren, ist kein Elsterthema. Der Hintergrund ist einfach das Steuerberatungsgesetz, das alle Beteiligten schützen soll. Zum einen, dass der Erklärungspflichtige eine gewisse Gewähr hat für fachliche Richtigkeit und dass er sich bei Fehlberatung den Schadensersatz dafür notfalls durch die Pflichthaftpflichtversicherung des steuerlichen Beraters holen kann. Zum anderen, dass Du gar nicht erst in Versuchung kommst Dir letztlich einen Haufen Ärger aufzuhalsen mit der Person, für die Du die Erklärung machst und die sich später beschwert, wieso Du ihr nicht die 16 € Kontoführungsgebühr genannt hast usw.

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  • fischej@web.de
    antwortet
    das einzige Problem was du bekommen kannst, wenn es keine Verwandten sind ist unerlaubte Steuerhilfe, weil du als Datenübermittler idedntifiziert wirst.

    Ich zitier mal von einer guten Bekannten; "Hallo, ja natürlich wäre das auch Geld, ich schaffe es leider nur nicht, es überfordert mich, habe es zumindest geschafft meine ganzen Papiere nochmal neu zu sortieren. Ja bei der Lohnsteuerhilfe und der hat mir abgeraten ab 17 bei denen, da ich so viel wieder kriege wie die Kosten würden."

    Und was macht die, wenn ich nicht behilflich bin? Kann natürlich auch die EStErklärung über das Formularmanagement online aufrufen. Füllen die Vordrucke gemeinsam aus, drucken sie aus und sie bringt die zum Finanzamt. Was ist dadurch gewonnen?

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von fischej@web.de Beitrag anzeigen
    Klar geht das. Die Voraussetzungen des § 87d der Abgabenordnung müssen eingehalten werden. Gewissheit über die Person und Anschrift, die Angaben in geeigneter Form festhalten. Aufbewahrungsfrist 5 Jahre, sollte bei den heutigen Speichermöglichkeiten kein Problem sein. Daten in leicht nachprüfbarer Form dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen, der die Daten überpüfen muss.
    Hallo,

    das einzige Problem was du bekommen kannst, wenn es keine Verwandten sind ist unerlaubte Steuerhilfe, weil du als Datenübermittler idedntifiziert wirst.

    Tschüß

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  • fischej@web.de
    antwortet
    Klar geht das. Die Voraussetzungen des § 87d der Abgabenordnung müssen eingehalten werden. Gewissheit über die Person und Anschrift, die Angaben in geeigneter Form festhalten. Aufbewahrungsfrist 5 Jahre, sollte bei den heutigen Speichermöglichkeiten kein Problem sein. Daten in leicht nachprüfbarer Form dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen, der die Daten überpüfen muss.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuererklärung online versenden für Bekannte

    Hallo Helpdesk,

    hier geht es ja genau um das Thema mit Zertifikat für andere zu versenden.
    Der von dir benannte Weg ohne Authentifizierung der ist ja gut bekannt.

    Tschüß

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  • Helpdesk
    antwortet
    AW: Steuererklärung online versenden für Bekannte

    Hallo kloebi

    Kein Problem du mußt nur registriert sein - als Benutzer - dann das ganz Ausfüllen und per Butom Prüfen drücken - der Antrag wird auf Plausibilität geprüft- wenn keine roten Felder angezeigt werden Auf den Bouten Sendee die Auswahl Verbindungstest ausführen- wenn die als OK gemeldet wird im Gleichen Boutem die Funktion Steuerdaten an das Finanzamt senden drücken. Dann kommt die MMeldung ohne Autentizierung ( elektronische Unterschrift ) versenden oder mit . Da natürlich auf ohne drücken. Dann kommt die Mitteilung - hoffentlich - das die Daten an das angegebene Finanzamt übermittelt wurden, und das man alsbald den Antrag ausdrucken soll und vom Steuernehmer unterschrieben werd und zur Fristenwahrung baldigst an das Finanzamt per Post schicken muß. Also drückt man auf den Bouten Drucken und wählt die Auswahl komprimierte Steuererklärung an .Anschl. druckt man sich noch unter der gleichen Auswahl das Anlageblatt Anschreiben zur Steuererklärung aus welches ebenfalls unterschrieben im gleichen Umschlag wie der Ausgedruckte Antrag an das zuständige Finanzamt geschickt werden muß. Achtung das Formular wird in eine PDF - Datein zum Ausdrucken umgewandelt- falls eine Fehlertmeldung kommt nicht gleich verzweifeln , sondern auf den Buoten Extra gehen und dort die Funktion Einstellungen gehen und den Punkt PDF auswählen, und eine PDF tauglichkeit zu testen.klapt diese nicht bzw. es kommt kein OK die Funktion eigenes PDF - Program auswählen- damit ist das Programm gemeint welches sich in der Software von deinem PC- befindet.Wenn dieses durch die Windows Funktion Auswählen ausgewählt wird , erscheint im Fenster der genaue Programmname dann kann die Datei umgewandelt werden . Nicht erschrecken die Fehlermeldung erscheint ganz kurz nochmal dann aber wird das Ganze als PDF - Datei angezeigt und muß über die Funktion Drucken vom PDF Menü ausgedruckt werden- Mir ist der gleiche Fehler auch schon passiert bis ein User den richtigen Tipp gab

    Gruß

    Helpdesk

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Steuererklärung online versenden für Bekannte

    Das Ganze wird nur dann eine Rolle spielen, wenn irgendwann mal ein Fall mit Steuerhinterziehung aufkommt und das FA fragt, wer "schuld" ist.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Steuererklärung online versenden für Bekannte

    Hallo,

    Zitat: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Daten in leicht nachprüfbarer Form zur Zustimmung zur Verfügung zu stellen.

    Und wer prüft das nach?
    Einfach lächerlich, Buchstabenreiterei

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung online versenden für Bekannte

    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
    Das ist richtig. Die genauen Modalitäten kann man in der Abgabenordnung nachlesen. Man braucht dazu aber zumindest kein Verwandter im Sinne von § 15 sein - die reine Datenübermittlung darf jeder machen.
    Das ist ja unbestritten, aber allein die Vorgabe:

    Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Daten in leicht nachprüfbarer Form zur Zustimmung zur Verfügung zu stellen.

    hält mich schon davon ab, für allzu viele Bekannte tätig zu werden. Lieber erkläre ich den Leuten, wie sich selbst ein Konto bei Mein ELSTER einrichten können und wie sie

    zum Bescheinigungsabruf kommen und worauf sie im eigenen Steuerfall im wesentlichen achten müssen. Diese technische Hilfe muss ich wenigstens nur einmal leisten.

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  • mhanft
    antwortet
    AW: Steuererklärung online versenden für Bekannte

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bei authentifizierter Übermittlung muss man sich meines Erachtens den Erklärungsentwurf vor dem Versand vom Steuerpflichtigen absegnen lassen.
    Das ist richtig. Die genauen Modalitäten kann man in der Abgabenordnung nachlesen. Man braucht dazu aber zumindest kein Verwandter im Sinne von § 15 sein - die reine Datenübermittlung darf jeder machen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung online versenden für Bekannte

    Ich persönlich rate zur Zurückhaltung, was authentifizierte Übermittlungen für Bekannte angeht, die nicht zu den Angehörigen gemäß § 15 AO rechnen.

    Eine komprimierte Erklärung ohne Authentifizierung zu übermitteln, ist unproblematisch, denn hier muss der Steuerpflichtige anschließend den Ausdruck

    der Erklärung unterschreiben und macht sich damit den Inhalt zu eigen, bevor die Erklärung von ihm selbst beim Finanzamt eingereicht wird.

    Bei authentifizierter Übermittlung muss man sich meines Erachtens den Erklärungsentwurf vor dem Versand vom Steuerpflichtigen absegnen lassen.

    Das ist alles einigermaßen umständlich und unterbleibt deshalb in der Praxis sehr oft. Es muss aber jeder für sich selbst entscheiden, ob er sich

    darauf einlässt.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Steuererklärung online versenden für Bekannte

    Der Datenlieferer ist NICHT für den Inhalt verantwortlich, aber dafür verantwortlich, dass er tatsächlich einen Auftrag hatte die Erklärung mit den und den Daten so zu übermitteln. Wenn Utajue allerdings bei der inhaltlichen Erstellung der Steuererklärung hilft, dann muss er das dürfen und eine Person sein, der das nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubt ist, z.B. eine Person iSd § 15 AO. Dann haftet er natürlich auch für die steuerliche Beratung.

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