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Naturalunterhalt für Kind im Studium

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  • Neill
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn die Tochter noch zu eurem Haushalt gehört, kannst du den Grundfreibetrag und zusätzlich die von euch gezahlten Beiträge zur studentischen KV/PV geltend machen.

    Wo ist das Problem?
    Jetzt ist es kein Problem mehr.
    Danke für die Antwort.

    Ich habe halt gedacht, wie am Anfang geschildert, alle Kosten (Miete, Taschengeld usw.) 8/12 nehmen und dann noch die 4/12 vom Naturalunterhalt.
    Aber nun weiß ich ja, dass ich das nicht mixen kann.

    Nehme also die 9.000 Euro + KV/PV - was dann 10.140 Euro machen würde.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Wenn die Tochter noch zu eurem Haushalt gehört, kannst du den Grundfreibetrag und zusätzlich die von euch gezahlten Beiträge zur studentischen KV/PV geltend machen.

    Wo ist das Problem?

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  • Neill
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wobei die Beiträge zur Krankenversicherung ein eigener Posten sind, weshalb sie in der Anlage Unterhalt auch extra angegeben werden müssen.

    Die Frage, ob ein auswärts studierendes Kind noch zum Haushalt der Eltern gehört, entscheidet letztlich das Finanzamt. Darüber hier im Forum zu diskutieren, bringt doch nichts.

    Unsere Tochter war fast das gesamte Studium auswärts untergebracht, dennoch hat sie zweifelsfrei immer zu unserem Haushalt gehört. Sie war ja nicht nur in den Ferien bei uns,

    sondern in der Regel auch am Wochenende, sieht man einmal von diversen studiumsbedingten Auslandsaufenthalten ab.
    So ist es ja auch bei uns.
    Unsere Tochter ist nicht nur während den Semesterferien bei uns, sondern auch am WE oder am Freitag schon - je nach Semesterplan.
    Sie lebt ja ca. 150 km von uns entfernt, aber ich würde jetzt nicht sagen, dass sie komplett oder teilweise aus unserem Leben raus ist, wie du es ja schon gesagt hast, sowas müsste das Finanzamt dann entscheiden...

    Also kann ich dann sogar die 9.000 Euro angeben? Oder doch lieber die 7.700 Euro?
    Bin da echt verwirrt momentan

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Wobei die Beiträge zur Krankenversicherung ein eigener Posten sind, weshalb sie in der Anlage Unterhalt auch extra angegeben werden müssen.

    Die Frage, ob ein auswärts studierendes Kind noch zum Haushalt der Eltern gehört, entscheidet letztlich das Finanzamt. Darüber hier im Forum zu diskutieren, bringt doch nichts.

    Unsere Tochter war fast das gesamte Studium auswärts untergebracht, dennoch hat sie zweifelsfrei immer zu unserem Haushalt gehört. Sie war ja nicht nur in den Ferien bei uns,

    sondern in der Regel auch am Wochenende, sieht man einmal von diversen studiumsbedingten Auslandsaufenthalten ab.

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  • Neill
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Ok danke für die Antwort, eine letzte Frage habe ich noch und zwar habe ich das vllt. sogar total falsch verstanden?
    Gilt das nur für geschiedene oder getrennt lebende Eltern?

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Natürlich kannst Du das nachweisen, ist ja auch o.k. Aber wenn Du anstatt den nachgewiesenen Beträgen die Spezialregelung für die Haushaltszugehörigkeitsmonate die Höchstbeträge pauschal ansetzen willst, kannst Du das tun, aber mehr als die darauf entfallenden Höchstbeträge geht nun mal nicht. Entweder oder geht, aber nicht entweder und zusätzlich ...

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  • Neill
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Du machst da einen Denkfehler: Die Systematik ist doch die, dass Du grundsätzlich ALLE Unterhaltszahlungen nachzuweisen hast, basta. Also in einem vereinfachten Beispiel (jeden Monat 100 € Miete und Geld für Notebookkauf am 01.07. 500 € und das war es) 1.200 € + 500 € im Jahr.

    Soweit das Kind zum Haushalt gehört, akzeptiert es das Finanzamt, dass Du statt dessen und ohne Nachweis den gesetzlichen Höchstbetrag (= Grundfreibetrag) ansetzt, also für 2018 9.000 €, nicht mehr und nicht weniger. Damit ist auch das NB abgedeckt.

    Gehört das Kind nun nur 4 Monate zum Haushalt, z.B. Juli bis Oktober, dann 8 Monate Miete und 4/12 von 9.000 €. Die 500 € nein, denn die sind ja mit dem Höchstbetrag für Juli schon abgegolten.
    Ich kann ja alle Unterhaltszahlungen nachweisen.
    Die Summen sind einfach und werden von meinem Konto abgebucht:

    Miete: 255 Euro
    KV: ca. 100 Euro
    Taschengeld: 200 Euro
    Schulgebühren: 2x 302 Euro
    Notebookkauf, Bücher usw. alle Belege vorhanden: 399 Euro und 2x 50 Euro

    Kannst du, wenn du so lieb bist und Zeit hast, mir dann sagen, was der genaue Beiträg wäre? Die Monatsbeiträge sind ja nun drin...
    Falls nicht, ist das ok und ich frage nochmal einen Kollegen

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Du machst da einen Denkfehler: Die Systematik ist doch die, dass Du grundsätzlich ALLE Unterhaltszahlungen nachzuweisen hast, basta. Also in einem vereinfachten Beispiel (jeden Monat 100 € Miete und Geld für Notebookkauf am 01.07. 500 € und das war es) 1.200 € + 500 € im Jahr.

    Soweit das Kind zum Haushalt gehört, akzeptiert es das Finanzamt, dass Du statt dessen und ohne Nachweis den gesetzlichen Höchstbetrag (= Grundfreibetrag) ansetzt, also für 2018 9.000 €, nicht mehr und nicht weniger. Damit ist auch das NB abgedeckt.

    Gehört das Kind nun nur 4 Monate zum Haushalt, z.B. Juli bis Oktober, dann 8 Monate Miete und 4/12 von 9.000 €. Die 500 € nein, denn die sind ja mit dem Höchstbetrag für Juli schon abgegolten.

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  • Neill
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Taschengeld 1.600 €, KV in voller Höhe. Der Rest ist auch zu kürzen, soweit diese Monate betreffend.
    Naja, mal ehrlich, wieso sollte ich z.B.:
    Die Schulkosten (also Studiumgebühren) oder anfallende Schulkosten (z.b. Laptop, Software, Bücher) nur auf 8 Monate anrechnen? Die werden doch das ganze Jahr benutzt , ok bei Schulkosten könnte ich es noch verstehen, aber nicht mehr bei den Schulkosten im allgemeinen. Ich danke dir für deine Hilfe und deine Einwände, aber manche kann ich so nicht teilen (aber ich werde es mir noch anschauen)

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Meinungen, ob ein Kind noch zum Haushalt der Eltern gehört, gehen durchaus auseinander.

    Kindern, die lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung auswärts untergebracht sind, können weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören. Das gilt sogar bei einem Aufenthalt im Ausland!
    Hm das ist dann natürlich noch schwerer zu berechnen und ich wüsste nicht wie ich es berechnen sollte... und wie ich das, wenn das wirklich so ist, dem Finanzamt gegenüber erklären soll, wenn sie mich darauf ansprechen würden

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Die Meinungen, ob ein Kind noch zum Haushalt der Eltern gehört, gehen durchaus auseinander.

    Kindern, die lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung auswärts untergebracht sind, können weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören. Das gilt sogar bei einem Aufenthalt im Ausland!

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Taschengeld 1.600 €, KV in voller Höhe. Der Rest ist auch zu kürzen, soweit diese Monate betreffend.

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  • Neill
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Dir ist aber schon klar, dass das nicht stimmen kann ?

    Selbst wenn man mal akzeptieren würde, das Dein Kind vier Monate zu deinem Haushalt gehört, dann wären 4/12 des Grundfreibetrags zwar richtig, aber insoweit ANSTATT des Betrags, den Du für DIESE Monate nachgewiesen hast, NICHT aber on top. Also soweit die anderen Positionen wie Miete bis sonstige Kosten auf diese vier Monate entfallen, sind diese dafür zu kürzen.
    Das war auch mein nächster Gedanke.
    Würde dann doch folgendes heißen oder?

    Miete: 2040 Euro
    Taschengeld: 1600 Euro (oder dennoch die 2400?)

    der Rest würde ja bleiben (Schulgeld, KV, sonstige Kosten)
    dann wären es 8.880 Euro die ich raus hätte, statt 10.700 Euro.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Dir ist aber schon klar, dass das nicht stimmen kann ?

    Selbst wenn man mal akzeptieren würde, das Dein Kind vier Monate zu deinem Haushalt gehört, dann wären 4/12 des Grundfreibetrags zwar richtig, aber insoweit ANSTATT des Betrags, den Du für DIESE Monate nachgewiesen hast, NICHT aber on top. Also soweit die anderen Positionen wie Miete bis sonstige Kosten auf diese vier Monate entfallen, sind diese dafür zu kürzen.

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  • Neill
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Lies mal die Ausfüllanleitung zur Anlage Unterhalt. Da wirst du Antworten auf deine Fragen finden. Im Jahr 2018 beträgt der Grundfreibetrag 9.000,00 €, sonst hat sich gegenüber 2017 nichts geändert.

    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/re...g_ESt_2017.pdf
    Danke für die Antwort. Leider steht da soweit ich es gesehen habe nix über den Naturalunterhalt.
    Das der Grundfreibetrag 9.000 Euro ist, habe ich gelesen.
    Also werde ich nun einfach alles eintragen und schauen was das Finanzamt sagt.

    Miete: 3060 Euro
    Taschengeld: 2400 Euro
    Schulkosten: 600 Euro
    Krankenversicherung: 1140 Euro
    sonstige Kosten: Schulmaterial usw. ca. 500 Euro (neuer Laptop war mit drin)

    Summe: 7700 Euro + 3000 Euro -Naturalunterhalt-
    Also insgesamt dann: 10.700 Euro

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Lies mal die Ausfüllanleitung zur Anlage Unterhalt. Da wirst du Antworten auf deine Fragen finden. Im Jahr 2018 beträgt der Grundfreibetrag 9.000,00 €, sonst hat sich gegenüber 2017 nichts geändert.

    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/re...g_ESt_2017.pdf

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