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Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Hallo uLu_MuLu,

    gib doch mal alles in Elsterformular ein ohne Anlage Kind und mache eine Steuerberechnung.
    Dann fügst du die Anlage Kind hinzu und schaust, ob sich überhaupt etwas ändert an der Steuerberechnung.

    Tschüß

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  • uLu_MuLu
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Zuerst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten!

    Zitat von korsika Beitrag anzeigen
    Natürlich können Sie die Anlage Kind weglassen, aber wozu? Die persönlichen Daten, die Sie eingeben müssen kennen Sie doch alle.
    Der vorliegende Sachverhalt ist für mich als kinderlose Person relativ kompliziert nachzuvollziehen und bei manchen Informationen ist sich mein Verwandter nicht 100%ig sicher. Ich erledige ungern Dinge, von denen ich keine wirklich Ahnung habe. Außerdem möchte ich etwaige Konsequenzen bei fehlerhaften Angaben vermeiden. Wenn sich mein Verwandter demzufolge nicht sicher ist, habe ich Bedenken entsprechende Informationen zu übernehmen. Auf der anderen Seite möchte ich mich auch nicht mehr als unbedingt notwendig in seine Angelegenheiten einmischen (z.B. Kontakt zur Mutter aufnehmen).

    Falls sich eine etwaige Rückzahlung durch das Finanzamt (bei Ausfüllen der Anlage Kind usw.) auf nur 100 EUR belaufen würde, macht es meiner Meinung nach wenig Sinn, sich detailliert in die Materie einzuarbeiten. Diesen Betrag hätte mein Verwandter bei Inanspruchnahme des Lohnsteuerhilfevereins ja auch bezahlen müssen. Nur, dass die die Steuererklärung, wie im Eingangspost erwähnt, gar nicht erst durchgeführt haben.

    Würde es sich denn, Ihrer Meinung nach, rentieren?


    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ist ein Kinderfreibetrag eingetragen? (Lohnsteuerbescheinigung)
    Die Anlage Kind wirkt sich auf Soli und KiSt aus.
    Womit erstellst du die Erklärung? (ein paar Stunden? Selbständig?)

    Gruß FIGUL
    • Auf den LSt-Bescheinigungen (zwei Arbeitgeber) ist kein Kinderfreibetrag eingetragen. Das entsprechende Feld ist leer. Ich habe gerade gegoogelt und auf dieser Seite gelesen, dass man entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommen kann. Den Angaben meines Verwandten nach, erhält die Mutter das Kindergeld alleine und in voller Höhe. Ich gehe davon aus, dass das der Grund für die fehlenden Eintragungen ist.
    • Die Steuererklärung erstelle ich mit ElsterFormular. Die bisherigen Steuererklärungen gingen sehr schnell (1-2 Stunden), d.h. mittels des Interview-Modus und der Datenübernahme aus alten Steuererklärungen. Jetzt kommt halt die Sache mit dem Kind hinzu und da werde ich u.U. überfragt sein. Vor allem, weil ich selbst keine Kinder habe und in dem Thema unwissend bin.
    • Es handelt sich um die Steuererklärung für einen nicht-selbständigen Arbeitnehmer.
    Zuletzt geändert von uLu_MuLu; 18.06.2019, 14:08.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Zitat von uLu_MuLu Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen!

    Ich helfe einem Verwandten immer bei seiner Steuererklärung - allerdings bin ich bezüglich seiner aktuellen Lebensumstände überfragt und suche an dieser Stelle Hilfe.

    Die betroffene Person hat ein uneheliches Kind und lebt nicht mit der Mutter zusammen bzw. ist dauerhaft von ihr getrennt. Das Sorgerecht liegt bei der Mutter und sie erhält neben den Unterhaltszahlungen meines Verwandten auch das volle Kindergeld. Die beiden Elternteile sehen sich zudem recht selten und Informationen über bestimmte Sachverhalte sind nur schwierig in Erfahrung zu bringen.

    Ich habe meinem Verwandten empfohlen einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen und sich bzgl. der Steuererklärung helfen zu lassen. Durch deren Steuererklärung hätte ich ggf. für zukünftige Jahre Tipps zum korrekten Ausfüllen der Formulare erhalten.

    Auf Grund des geringen Verdienstes meines Verwandten hat der Lohnsteuerhilfeverein gesagt, dass sich eine Steuererklärung über deren Institution, d.h. auf Grund der dafür anfallenen Gebühren, bzw. ganz allgemein, nicht lohnen würde.

    Jetzt meine Frage: Kann man alle Angaben zu Kindern weglassen, obwohl derjenige, der die Steuererklärung abgibt, tatsächlich Kinder hat?

    Ich kann bezüglich meines fehlenden Wissens nur alle anderen Felder der Steuererklärung ausfüllen und bin bzgl. der Angaben zu dem unehelichen Kind überfragt. Wenn die anderen Felder jedoch eine Rückzahlung von 100-200 EUR ergeben, wäre dies für ein paar Stunden Arbeit vollkommen in Ordnung. Ich möchte allerdings keinen Fehler oder mich strafbar o.ä. machen, nur dadurch, dass ich zu machende Angaben weggelassen habe.

    Hat hier jemand einen validen Tipp? Internetrecherche hat mich derzeit nicht wirklich weitergebracht...
    Hallo,

    ist ein Kinderfreibetrag eingetragen? (Lohnsteuerbescheinigung)
    Die Anlage Kind wirkt sich auf Soli und KiSt aus.
    Womit erstellst du die Erklärung? (ein paar Stunden? Selbständig?)

    Gruß FIGUL

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Natürlich können Sie die Anlage Kind weglassen, aber wozu? Die persönlichen Daten, die Sie eingeben müssen kennen Sie doch alle.

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  • uLu_MuLu
    hat ein Thema erstellt Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?.

    Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Hallo Zusammen!

    Ich helfe einem Verwandten immer bei seiner Steuererklärung - allerdings bin ich bezüglich seiner aktuellen Lebensumstände überfragt und suche an dieser Stelle Hilfe.

    Die betroffene Person hat ein uneheliches Kind und lebt nicht mit der Mutter zusammen bzw. ist dauerhaft von ihr getrennt. Das Sorgerecht liegt bei der Mutter und sie erhält neben den Unterhaltszahlungen meines Verwandten auch das volle Kindergeld. Die beiden Elternteile sehen sich zudem recht selten und Informationen über bestimmte Sachverhalte sind nur schwierig in Erfahrung zu bringen.

    Ich habe meinem Verwandten empfohlen einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen und sich bzgl. der Steuererklärung helfen zu lassen. Durch deren Steuererklärung hätte ich ggf. für zukünftige Jahre Tipps zum korrekten Ausfüllen der Formulare erhalten.

    Auf Grund des geringen Verdienstes meines Verwandten hat der Lohnsteuerhilfeverein gesagt, dass sich eine Steuererklärung über deren Institution, d.h. auf Grund der dafür anfallenen Gebühren, bzw. ganz allgemein, nicht lohnen würde.

    Jetzt meine Frage: Kann man alle Angaben zu Kindern weglassen, obwohl derjenige, der die Steuererklärung abgibt, tatsächlich Kinder hat?

    Ich kann bezüglich meines fehlenden Wissens nur alle anderen Felder der Steuererklärung ausfüllen und bin bzgl. der Angaben zu dem unehelichen Kind überfragt. Wenn die anderen Felder jedoch eine Rückzahlung von 100-200 EUR ergeben, wäre dies für ein paar Stunden Arbeit vollkommen in Ordnung. Ich möchte allerdings keinen Fehler oder mich strafbar o.ä. machen, nur dadurch, dass ich zu machende Angaben weggelassen habe.

    Hat hier jemand einen validen Tipp? Internetrecherche hat mich derzeit nicht wirklich weitergebracht...
    Zuletzt geändert von uLu_MuLu; 19.06.2019, 16:22. Grund: Titel angepasst
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