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Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

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  • uLu_MuLu
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Perfekt - hatte nur sicherheitshalber noch einmal nachgefragt.

    Euch Vieren nochmals vielen Dank für die ausführlichen, schnellen und hilfreichen Tipps!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Die Anlage Unterhalt darf nicht ausgefüllt werden, das habe ich doch geschrieben! Da der Vater für das Kind Unterhalt leistet, trägt er den halben Kindergeldanspruch in die Anlage Kind ein.

    Das war es dann. Die Kindergeldzahlung an die Mutter wird im Übrigen bei der Höhe des Kindesunterhalts berücksichtigt.

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  • uLu_MuLu
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Ok, verstehe ich.

    Deine Aussage...

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Anlage Unterhalt darf für Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht, generell nicht ausgefüllt werden!
    (...)
    ... gilt dann aber noch, oder? Die Mutter erhält, laut meinem Verwandten, das vollständige Kindergeld, welches ich zu 50% bei Punkt 6 (Anlage Kind) hinterlegt habe.

    Hierdurch dürfte ich keine Angaben zum Unterhalt machen?


    Falls dem nicht so sein sollte, muss ich es dann wie nachfolgend gezeigt erfassen!?

    Punkt 32-33 = Das Kind angeben
    Punkt 4 = Wohnung der Mutter hinterlegen
    Punkte 35-42 = entsprechend ankreuzen


    edit:
    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo uLu_MuLu,

    da er ja den halben Kindergeldanspruch hat, hat sich ja das Thema Unterhalt erledigt, aber fast 500 Euro Erstattung sind doch auch ok.

    Tschüß
    Die Meldung von Holzgoe hat sich gerade zeitlich überschnitten und stellt wohl auch direkt die finale Antwort dar? Einfach die Anlage Unterhalt weglassen, weil sie auf Grund des Kindergeldanspruches nicht ausgefüllt werden darf.
    Zuletzt geändert von uLu_MuLu; 19.06.2019, 15:18.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Zitat von uLu_MuLu Beitrag anzeigen
    ..
    Der Vater leistet Unterhaltszahlungen an das Kind (Urteil Familiengericht)..
    Hallo uLu_MuLu,

    da er ja den halben Kindergeldanspruch hat, hat sich ja das Thema Unterhalt erledigt, aber fast 500 Euro Erstattung sind doch auch ok.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Mütter erhalten in der Regel nur Unterhalt, solange sie wegen der Kinderbetreuung nicht oder nicht voll erwerbstätig sein können.

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  • uLu_MuLu
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Anlage Unterhalt darf für Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht, generell nicht ausgefüllt werden!

    Falls tatsächlich Unterhalt an die Mutter gezahlt wird, lässt sich das ohne Kooperation der Beteiligten nur schwer korrekt erklären.
    Ok - ich habe jetzt noch einmal angerufen und detailliert nachgefragt:
    Der Vater leistet Unterhaltszahlungen an das Kind (Urteil Familiengericht). Der Verdienst der Mutter ist höher als der des Vaters, wodurch wohl keine Zahlungen an die Mutter notwendig sind!?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Die Anlage Unterhalt darf für Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht, generell nicht ausgefüllt werden!

    Falls tatsächlich Unterhalt an die Mutter gezahlt wird, lässt sich das ohne Kooperation der Beteiligten nur schwer korrekt erklären.

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  • uLu_MuLu
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Ich habe jetzt einmal die Anlage Kind ausgefüllt und tatsächlich war das überhaupt nicht schwierig. Solange das Kind nicht volljährig ist oder man Gelder für Betreuung, Ausbildung o.ä. zahlt, müssen scheinbar keine großen Angaben gemacht werden. Die Hinweise bei der Plausibilitätsprüfung konnte man ja einfach ignorieren, wie FIGUL oben im Thread bereits beschrieben hatte.

    Im Verlauf hat sich jetzt allerdings ein anderes Problem, bzw. sogar das Hauptproblem herauskristalliert: Die Unterhaltszahlungen an die Mutter des Kindes.

    Ich weiß nicht, ob es sich lohnen würde, hierfür einen neuen Thread aufzumachen. Falls ihr die Frage beantworten könnt, passe ich ggf. später nur noch einmal den Titel an:
    • In der Anlage Unterhalt muss man unter Punkt 45 die Einkünfte und Bezüge der 1. unterstützten Person angeben. Mein Verwandter sagt, dass die Mutter hierzu (wahrscheinlich) keine Auskunft geben wird, bzw. er sie nicht danach fragen möchte.
    • Muss unter den Punkten 32-33 überhaupt die Kindesmutter angegeben werden oder vielleicht sogar nur das Kind meines Verwandten (Zeile 4 Wohnung der Mutter, Zeile 32 das Kind)? Falls es das Kind sein sollte, so muss ich nämlich überhaupt keine Bezüge in den kommenden Feldern eintragen, da das Kind ja noch keinerlei Einkünfte hat.
    • Beziehen sich die Punkte 35-42 nur auf Unterhaltsempfänger im Ausland, so wie es über dem Punkt 34 scheinbar angedeutet wird oder muss ich auch bei im Inland lebenden Kindern die Kreuze setzen?


    PS:
    Handelt es sich bei Unterhaltszahlungen um steuermindernde Tatsachen? Ohne die Anlage Unterhalt, d.h. nur mit Hauptvordruck, Anlage N und Anlage Kind kommt das Programm nämlich schon auf eine Rückzahlung von knapp 500 EUR.

    Interessant finde ich diesbezüglich auch die Aussage des Lohnsteuerhilfevereins, d.h. dass sich das Ganze nicht rentieren würde: Weiß nicht, ob mein Verwandter nicht alles wusste, als er bei denen vorbeigeschaut hat oder die ihn nicht richtig verstanden haben... leider konnte ich terminlich nicht daran teilnehmen...

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  • uLu_MuLu
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    An alle: Vielen Dank für die vorherigen Antworten!

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    (...)
    Auch die Frage der steuerlichen Auswirkungen lässt sich ganz einfach beantworten. Wenn bei dem Bekannten neben der Lohnsteuer auch Solidaritätszuschlag einbehalten wurde,

    hat das Weglassen der Anlage Kind in jedem Fall negative Auswirkungen.
    (...)
    Der Solidaritätszuschlag wurde abgeführt, d.h. daher müsste ich definitiv Angaben machen.


    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    (...)
    Im Übrigen muss man doch nicht allzu viel wissen, um die Anlage Kind korrekt auszufüllen. Der Vater leistet Unterhalt, darf also den halben Kindergeldanspruch eintragen.

    Wenn das Kind noch unter 18 ist, muss man außer den Geburtsdaten und Adressen von Kind und Mutter nichts angeben. Diese Daten wird dein Bekannter ja wohl haben,

    selbst wenn man sich nur selten trifft. Schwieriger ist es doch nur, wenn ein Kind bereits volljährig ist.

    Das Kind ist nicht volljährig. Ich würde demzufolge morgen Nachmittag die Steuererklärung einmal starten und mich durch die Anlage Kind arbeiten. Die Kommunikation mit der Mutter ist wohl recht schwierig, aber wenn diese Aussage von Figul stimmt...

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    (...)
    Ist der Wohnsitz der Mutter unbekannt, einfach unbekannt eintragen.
    Sollte er die ID-Nr. des Kindes nicht wissen Feld leer lassen,
    Es kommt bei der Plausi/Berechnung ein Hinweis - einfach wegdrücken, das ist keine Fehlermeldung
    (...)
    ... dann ist es ja scheinbar kein großes Problem!

    Andernfalls würde ich euch / Sie an dieser Stelle noch einmal nerven...

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Auch die Frage der steuerlichen Auswirkungen lässt sich ganz einfach beantworten. Wenn bei dem Bekannten neben der Lohnsteuer auch Solidaritätszuschlag einbehalten wurde,

    hat das Weglassen der Anlage Kind in jedem Fall negative Auswirkungen. Wenn wegen des geringen Einkommens oder des Eintrags von 0,5 Kinderfreibeträgen kein Solidaritätszuschlag

    einbehalten wurde, musst du austesten, was passiert.

    Im Übrigen muss man doch nicht allzu viel wissen, um die Anlage Kind korrekt auszufüllen. Der Vater leistet Unterhalt, darf also den halben Kindergeldanspruch eintragen.

    Wenn das Kind noch unter 18 ist, muss man außer den Geburtsdaten und Adressen von Kind und Mutter nichts angeben. Diese Daten wird dein Bekannter ja wohl haben,

    selbst wenn man sich nur selten trifft. Schwieriger ist es doch nur, wenn ein Kind bereits volljährig ist.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Zitat von uLu_MuLu Beitrag anzeigen

    Wahrscheinlich muss ich einfach mal die Steuererklärung im ElsterFormular so weit wie möglich durchführen und mich bei Fragen nochmal an dieses Forum wenden?
    Hallo uLu_MuLu,

    das ist mein Vorschlag gewesen, eventuell ändert sich überhaupt an der Steuererstattung und alle Überlegungen sind hinfällig.

    Tschüß

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Hallo,

    da in der Lstbescheinigung kein Kinderfreibetrag eingetragen ist,
    vermindert sich auf jeden Fall der Soli.
    Kontaktaufnahme zur Mutter ist gar nicht nötig.
    Dein Verwandter wird doch sicher das Geburtsdatum der Mutter wissen.
    Anspruch auf KG hat er zur Hälfte. deshalb nur den halben Betrag des gezahlten KG eintragen.
    Ist der Wohnsitz der Mutter unbekannt, einfach unbekannt eintragen.
    Sollte er die ID-Nr. des Kindes nicht wissen Feld leer lassen,
    Es kommt bei der Plausi/Berechnung ein Hinweis - einfach wegdrücken, das ist keine Fehlermeldung

    Gruß FIGUL

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  • uLu_MuLu
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Zitat von korsika Beitrag anzeigen
    Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Es handelt sich dann darum, dass steuermindernde Tatsachen nicht geltend gemacht werden. Dafür wird letztlich niemand bestraft, man straft sich selber. Denn wenn der Steuerbescheid bestandskräftig ist geht letztlich nichts mehr.

    Anders natürlich, wenn steuererhöhende Tatsachen nicht angegeben werden, da gibt es eine Reihe strafrechtlicher Folgen.
    Das ist sehr leicht verständlich ausgedrückt, super! Jetzt stellt sich bei mir leider noch einmal eine naive Frage diesbezüglich:

    Kann ich mir sicher sein, dass die Anlage Kind keine steuererhöhenden Informationen enthält? Wenn ich die einfach weglasse, obwohl Bestandteile darin eine steuererhöhende Wirkung entfalten, hätte ich ja theoretisch ein Problem verursacht. Ich denke da an solche Positionen wie z.B. die Unterhaltszahlungen. Auf der anderen Seite aber auch das Kindergeld, welches der Vater wohl zumindest in der Steuererklärung (siehe Infos auf dieser Internetseite) zu 50% inkludieren kann. Auf den ersten Blick wirken die beiden Positionen eher als reduzierender Faktor. So wie ich es verstehe, könnten sie anders herum betrachtet aber auch die Rückzahlung / Steuerlast erhöhen.

    Wahrscheinlich muss ich einfach mal die Steuererklärung im ElsterFormular so weit wie möglich durchführen und mich bei Fragen nochmal an dieses Forum wenden?
    Zuletzt geändert von uLu_MuLu; 18.06.2019, 13:48.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Zitat von uLu_MuLu Beitrag anzeigen
    ...stellt sich bei mir immer noch folgende Frage: Ist das Weglassen von Informationen zu z.B. Kindern legal? Wenn man es einfach weglassen kann, dann lasse ich die ganze Anlage auch einfach weg. Möchte mein Verwandter ggf. mehr Geld zurückerstattet bekommen, müsste er sich woanders selbst Rat einholen.
    Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Es handelt sich dann darum, dass steuermindernde Tatsachen nicht geltend gemacht werden. Dafür wird letztlich niemand bestraft, man straft sich selber. Denn wenn der Steuerbescheid bestandskräftig ist geht letztlich nichts mehr.

    Anders natürlich, wenn steuererhöhende Tatsachen nicht angegeben werden, da gibt es eine Reihe strafrechtlicher Folgen.
    Zuletzt geändert von ; 18.06.2019, 13:33.

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  • uLu_MuLu
    antwortet
    AW: Müssen Kinder in der Steuererklärung angegeben werden?

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo uLu_MuLu,

    gib doch mal alles in Elsterformular ein ohne Anlage Kind und mache eine Steuerberechnung.
    Dann fügst du die Anlage Kind hinzu und schaust, ob sich überhaupt etwas ändert an der Steuerberechnung.

    Tschüß
    Danke für den Hinweis - daran habe ich natürlich ebenfalls bereits gedacht.

    Falls sich nach einem Testlauf nichts an einer etwaigen Rückzahlung ändert sollte und man Angaben demzufolge theoretisch entweder weglassen oder in Teilen falsch angeben könnte, stellt sich bei mir immer noch folgende Frage: Ist das Weglassen von Informationen zu z.B. Kindern legal? Wenn man es einfach weglassen kann, dann lasse ich die ganze Anlage auch einfach weg. Möchte mein Verwandter ggf. mehr Geld zurückerstattet bekommen, müsste er sich woanders selbst Rat einholen.

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