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Steuerpflichtige Person = Ehemann?

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  • Charlie24
    antwortet
    bald soll es gehen....
    Warten wir mal ab! Nachgedacht wird darüber bekanntlich schon einige Jahre. Mit Person A und Person B allein ist es ja nicht getan.

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  • stiller
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das ist bisher zwingend! Bei einer Zusammenveranlagung muss der Ehemann an erster Stelle eingetragen werden. Das wird zwar seit Jahren

    diskutiert, bisher gibt es aber keine Lösung, die von der EDV der Finanzämter automatisch erkannt wird.
    https://jungefreiheit.de/wirtschaft/...eutral-machen/, bald soll es gehen....

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  • Charlie24
    antwortet
    Ist das zwingend oder wie habe ich das zu verstehen?
    Das ist bisher zwingend! Bei einer Zusammenveranlagung muss der Ehemann an erster Stelle eingetragen werden. Das wird zwar seit Jahren

    diskutiert, bisher gibt es aber keine Lösung, die von der EDV der Finanzämter automatisch erkannt wird.

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  • FRA-DUS
    hat ein Thema erstellt Steuerpflichtige Person = Ehemann?.

    Steuerpflichtige Person = Ehemann?

    Hallo zusammen,
    ich mache erstmalig als Verheiratete die Steuererklärung. Nun bin ich etwas verwirrt. Sicherlich kann mir jemand helfen...
    Auf Elster-Online habe ich (weiblich) bisher meine Steuererklärungen als Ledige gemacht. Nun bin ich dabei für das Jahr unserer Eheschließung die Einkommensteuererklärung zu machen. Ich habe meine Daten als Steuerpflichtige übernommen. Nun ist mir aufgefallen, dass die steuerpflichtige Person (A) der Ehemann sein soll. Ist das zwingend oder wie habe ich das zu verstehen? In dem Fall müsste ich alle meine Daten löschen und an anderer Stelle neu einpflegen.

    Freue mich auf eure Hilfe.

    Dank & Gruß
    FRA-DUS
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