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Vorsorgeaufwand - Berechnung steuerlich begünstigte Altersorge, bspw. GRV

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  • multi
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand - Berechnung steuerlich begünstigte Altersorge, bspw. GRV

    Zitat von obod0002 Beitrag anzeigen
    ich warte gerne auf einen netten Menschen, der meinen ersten Post auch liest und danach vielleicht eine Idee hat.
    Dein erster Post ist ziemlich verworren, insbesondere rechnerisch, da du einerseits beliebig zwischen Jahres- und Monatsbeiträgen hin und her springst, und andererseits in keiner Weise nachvollziehbar ist, dass deine "Rechnung" nur ansatzweise dem (von dir selbst verlinkten) von der R+V dargestellten Schema entspricht.

    Tatsächlich kommt das von dir nicht näher spezifizierte Elster, jedenfalls in Inkarnation von ElsterFormular, darauf, dass für den VZ 2018 bei einem AN, der den Höchstbeitrag zur DRV West zahlt, sich noch weitere 9204 Euro als zusätzliche Einzahlungin die DRV oder einen Rürupvertrag steuerlich auswirken. Was völlig korrekt ist.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand - Berechnung steuerlich begünstigte Altersorge, bspw. GRV

    @obod0002

    Wenn du eine einfach verständliche Frage mit Bezug auf Eingabeprobleme oder mögliche Programmfehler in Mein ELSTER oder ELSTER Formular stellst, bekommst du sicher auch eine Antwort.

    Nach dem Lesen deines ersten Beitrages stellt sich mir nämlich nur eine Frage: was will mir der Verfasser sagen bzw. was will er eigentlich wissen?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand - Berechnung steuerlich begünstigte Altersorge, bspw. GRV

    Zitat von obod0002 Beitrag anzeigen
    ich warte gerne auf einen netten Menschen, der meinen ersten Post auch liest und danach vielleicht eine Idee hat.
    Ok, ich bin weder nett, noch hab ich das komplett gelesen, und die einzige Idee die ich dazu habe lautet Was hat das mit dem Projekt Elster zu tun?

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  • obod0002
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand - Berechnung steuerlich begünstigte Altersorge, bspw. GRV

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn es keinen Arbeitgeberanteil gibt,
    ich warte gerne auf einen netten Menschen, der meinen ersten Post auch liest und danach vielleicht eine Idee hat.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand - Berechnung steuerlich begünstigte Altersorge, bspw. GRV

    Das trifft genau den Kern des Problems: in der Elster sind mehrere Tausend Euro mehr an Vorsorgeaufwendungen steuerlich begünstigt als in den im Internet kursierenden Artikeln
    Wenn es keinen Arbeitgeberanteil gibt, weil der Arbeitnehmer den Gesamtbeitrag allein aufbringt, dann ist das ja auch richtig.

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  • obod0002
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand - Berechnung steuerlich begünstigte Altersorge, bspw. GRV

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Im Jahr 2018 waren das 23.712,00 € bei Ledigen, von denen aber nur 86% absetzbar waren. Einzelheiten kannst du hier nachlesen
    "Da bei Angestellten der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zunächst als Beitrag mit erfasst, davon ein Anteil von 86 % angesetzt und dann wieder in voller Höhe abgezogen wird, ist der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2018 tatsächlich nur mit 72 % absetzbar."

    Das trifft genau den Kern des Problems: in der Elster sind mehrere Tausend Euro mehr an Vorsorgeaufwendungen steuerlich begünstigt als in den im Internet kursierenden Artikeln

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand - Berechnung steuerlich begünstigte Altersorge, bspw. GRV

    Die Höchstgrenzen kommen aus den Beitragsbemessungsgrenzen und den Beitragssätzen der knappschaftlichen Rentenversicherung.

    Im Jahr 2018 waren das 23.712,00 € bei Ledigen, von denen aber nur 86% absetzbar waren. Einzelheiten kannst du hier nachlesen:

    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...-2018-erhoeht/

    Nach meiner Erinnerung war oder ist der Höchstbetrag in der Steuerberechnung von Elster nicht richtig hinterlegt.

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  • obod0002
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand - Berechnung steuerlich begünstigte Altersorge, bspw. GRV

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    So ganz habe ich jetzt nicht verstanden,
    ich wüßte gerne den maximal steuerlich begünstigten Betrag für 2018 und seine Herleitung

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Vorsorgeaufwand - Berechnung steuerlich begünstigte Altersorge, bspw. GRV

    So ganz habe ich jetzt nicht verstanden, was du eigentlich wissen willst.

    Im Jahr 2019 sind 88% der Altersvorsorgeaufwendungen bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerlich begünstigt, im Jahr 2018 waren das 86%.

    Die Höchstgrenzen werden jährlich angepasst. Zahlt ein Arbeitgeber mit, wird dessen Anteil, weil ja steuerfrei erbracht, zu 100% von den begünstigten Aufwendungen abgezogen.

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  • Vorsorgeaufwand - Berechnung steuerlich begünstigte Altersorge, bspw. GRV

    ich habe eine Verständnisfrage zum Thema abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen und würde mich über Hilfe freuen:

    aufgrund der aktuellen Zinslage und dem relativ niedrigen Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) hatte ich überlegt, ob ich eine Sonderzahlung leisten möchte/kann um Rentenabschlge durch frühere Verrentung zumindest teilweise auszugleichen.
    Die GRV schickt einem ja nach Antrag den entsprechenden Euro-Betrag zu, den wohl kaum Jemand in einem Betrag zur Verfügung hat. Und außerdem möchte wohl jeder von uns aus seinem eigenen Geld möglichst viel machen und Steuervorteile nutzen.

    Im Internet gibt es schön gemachte Beiträge, wieviel je Jahr steuerlich begünstigt ist, bspw. hier
    https://www.ruv.de/ratgeber/altersvo...rausgabenabzug

    Der Einfachheit, nein es sind leider nicht meine eigenen Daten, habe ich in der Elster angenommen mein Arbeitgeber und ich hätten für 2018 jeden Monat den Maximalbetrag zur GRV entrichtet.

    Nach dem obigen Link käme ich dann auf Sonderausgaben von 5.222,88€, die steuerlich begünstigt wären (6.500€ BBG je Monat, 18,6%=14.508€; 86% davon abzugsfähig=12.476,88€, minus Arbeitgeberanteil von 14.508€/2=5.222,88€).
    Nun, die Elster meint für 2018 es seien 9.299€ - jedenfalls steigt bis zu diesem Betrag der berechnete Erstattungsbetrag.

    Es geht mir hier nicht um Sinn oder Unsinn von Sonderzahlungen, Wetten auf das eigene Leben, bessere Anlagemöglichkeiten, ... lediglich um das Berechnungsmodell.
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