AW: Sparer-Pauschbetrag / erteilter Freistellungsauftrag 801 € nicht ausgeschöpft
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
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Sparer-Pauschbetrag / erteilter Freistellungsauftrag 801 € nicht ausgeschöpft
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AW: Sparer-Pauschbetrag / erteilter Freistellungsauftrag 801 € nicht ausgeschöpft
Du trägst in Zeile 12 den bei Bank A tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag ein, also die 300,00 €.
Auch ansonsten trägst du das ein, was auf den Steuerbescheinigungen steht und machst ein Kreuz in Zeile 5 oder alternativ in Zeile 4.
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BernieM hat ein Thema erstellt Sparer-Pauschbetrag / erteilter Freistellungsauftrag 801 € nicht ausgeschöpft.Sparer-Pauschbetrag / erteilter Freistellungsauftrag 801 € nicht ausgeschöpft
Liebe Forumsteilnehmer*innen,
Bank A hat einen Freistellungsauftrag über 801 € erhalten, was für 2018 zu hoch war, da nur ca. 300 € Zinserträge angefallen sind.
Folglich habe ich ca. 501 € nicht ausgeschöpft. Diese möchte ich nun mit den Zinserträge von Bank B verrechnen.
Das heißt ich ziehe die 501 € von den Zinserträgen ab und korrigiere die Kapitalertragssteuer, sowie den Soli aus der Steuerbescheinigung
2018 von Bank B.
Nehme dann die korrigierten Beträge für die KAP-Anlage her.
Frage: Darf ich das ? Oder rechnet das FA sowieso aufgrund der Günstigerprüfung die Kapitalertragssteuer und Soli für den restlichen
Steuerfreibetrag von 501 € zu meinem Gunsten neu.
Trage ich in Anlage KAP Zeile 12 unter 17 801 € ein ?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Freundliche Grüße
Bernie
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